Wenn man jemandem das Handy kurz wegnimmt ohne Zueignungsabsicht sondern rein mit dem Ziel eine Datei zu löschen ist es dann kein Diebstahl, sondern eine?

1 Antwort

Die Wegnahme des Mobiltelefons ohne zueignungsabsicht ist kein Diebstahl. Wenn man es wegwerfen würde, wäre es Sachbeschädigung und löst natürlich Schadenersatzpflicht aus.

Beim löschen der Datei kommt es drauf an. wäre es ein Bild, was der eigentümer von seiner eigenen Familie gemacht hat, wäre es auch Sachbeschädigung.

Wäre es ein Bild, was der Eigentümer des Mobiltel. von dem gemacht hat der es löschte, wäre es straffrei, weil der Anspruch auf Löschung hätte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.