Ist Brandstiftung denn eigentlich auch eine Straftat, wenn man sein eigenes Objekt ist in Brand setzt?

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Kommt drauf an..

§ 306 StGB:

(1) Wer fremde

  1. Gebäude oder Hütten,
  2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
  3. Warenlager oder -vorräte,
  4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
  5. Wälder, Heiden oder Moore oder
  6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Da ist also ausdrücklich von fremden ...... die Rede..

In § 306 a StGB

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

  1. ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient,
  2. eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder
  3. eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen,

Da ist nicht mehr von "fremden" die Rede..

Also,, eine eigene Scheune darf man abbrennen, ein eigenes Wohnhaus nicht.

Aber auch nbei der Scheune wäre ich vorsichtig, denn eine Gefährdung durch Funkenflug usw. muss natürlich sicher vermieden werden.

Wer etwas durch Feuer abreissen möchte, müsste das Ankündigen und die Feuerwehr zur Sicherung bestellen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

berlina76  14.07.2024, 15:56

Hier um die Ecke hat mal einer 5 Jahre bekommen, weil er sein Baufällige Haus trotz amtlicher Aufforderung nicht sichern wollte, sie verfallen ließ (Die Vordere Wand fiel dann irgendwann sogar teilweise auf den Bürgersteig) und anschließend sogar eingerissen hat, als ihm der Verfall zu langsam ging.

Blöd nur, das Gebäude stand unter Denkmalsschutz.

wfwbinder  14.07.2024, 16:55
@berlina76

Vermutlich wollte er die teure Sanierung mit Denkmalschutz sparen, hat es aber falsch angefangen.

Ich weiß noch aus meiner Jugend, dass ein Nachbar sehr gewitzt war. Erhatte eine Holzscheune auf dem Hof. Sehr alt. Dann hat er in der Schune Mauern hochgezogen. Als er den Dachstuhl erneuerte hat er die "Holzverkleidung" abgerissen und "so kam die massive Scheune zum Vorschein." Auf dem Dorf ging so etwas früher. Kein Kläger, kein Richter udn wenn es das Bauamt wirklich mal gemerkt hat, war es ein Fall für Bestandsschutz.