Soll man als Gläubiger eine Rückstehungserklärung unterschreiben?

4 Antworten

Dun solltest (da dies ein deutsches Forum ist) erwähnen, dass es um österreichisches Recht geht.

Ob man das soll, weiss ich nicht. es ist auf jeden Fall eine Erklärung, dass man seine Forderung erst berücksichtigt wünscht, wenn alle anderen ihr Geld haben.  Bei einem normalen Insolvenzverfahren bedeutet es, dass man verzichtet.

https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckstehungserkl%C3%A4rung


AnonymG 
Beitragsersteller
 05.07.2015, 20:38

Danke für die schnelle Antwort. Tut mir leid, ich wusste gar nicht,dass das Wort in Deutschland gar nicht gebraucht wird. Ich bin ziemlich unwissend in dem Gebiet. Nun, wenn ich die Erklärung richtig verstanden hab,ist es ja ein Nachteil für mich,wenn ich es unterschreibe, richtig?

wfwbinder  05.07.2015, 20:56
@AnonymG

Nicht unbedingt, weil man in einem Konkursverfahren dies mit einer solchen Erklärung wohl verhindern kann (siehe little Arrow) und damit dann zu mehr kommt, als in einem Insolvenzverfahren.

Ich finde, Wikipedia erklärt das sehr hübsch: https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckstehungserkl%C3%A4rung

Das ist wie derzeit mit Griechenland. Der EFSF hat Griechenland für zahlungsunfähig erklärt. Die Forderungen werden dennoch nicht sofort fällig gestellt. Würde man dies tun (und täten das auch andere Gläubiger), so wäre das Ende recht klar erkennbar. Auf diese Weise gibt es wenigstens noch einen Hoffnungsschimmer auf eine Lösung, die mittel- bis langfristig sogar die Kredite zurückführt.

Da man darunter eine Erklärung eines Gläubigers, dass dieser die Befriedigung seiner Ansprüche gegenüber dem Schuldner erst dann begehrt, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt worden sind versteht, kannst meiner Ansicht nach nur Du entscheiden, ob Du unterschreibst oder nicht.

Da ich auch einer der  Gläubiger bin, sollte man dies unbedingt tun. Ich danke dem Rückstehungsgläubiger dafür.