Hab ich den originalen Vollstreckungstitel zurückbekommen oder nur eine erstellte Kopie?
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich habe von meinem Gläubiger endlich den entwerteten Vollstreckungstitel zurückbekommen. Der Titel wurde also vom Gläubiger mit Querstrich durchgestrichen, "entwertet" mit Datum draufgeschrieben und mit Stempel vom Gläubiger versehen. Nun bin ich wirklich beruhigt. Meine Frage: Woran erkenne ich nun, dass ich wirklich das Original habe und nicht einfach eine Kopie, die der Gläubiger mithilfe eines Kopierers erstellt hat? Auf den ersten Blick sieht der Titel wie das Original aus, da die Schrift nicht verblasst aussieht. Allerdings sieht die Farbe des Gerichtsstempels genauso aus wie die des geschriebenen Textes im Titel. Ist das normal?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort =)
5 Antworten
Du hast doch mit dem entwerteten Dokument im Notfall einen Nachweis. Ob Originaltitel oder Kopie ist dann relativ egal.
Sicherheit und Klarheit kann da nur das Testat eines vereidigten Sachverständigen verschaffen oder besser von 2 Sachverständigen (einer könnte ja irren) oder noch besser von 7 Sachverständigen (7=magische Zahl) die sich in einer sternenklaren Vollmondnacht am geweihten Thingplatz treffen und unter Absingen altgermanischer Lieder gemeinsam Wotan anrufen um die Wahrheit zu erkunden (Stundensatz: 77,77 Euro pro Person zzgl.7% Umsatzsteuer).
Lieber Privatier59,
deine Antwort ist zwar lustig gemeint, hilft dem Fragesteller jedoch in keiner Weise weiter. Bitte nur dann antworten, wenn auch inhaltlich geholfen werden soll...
Freundliche Grüße
Jürgen vom finanzfrage.net Support
Du meine Güte... so etwas von Misstrauen habe ich selten erlebt!
Freue Dich über den Erfolg und fange nicht schon wieder an zu zweifeln. Vor allem, sieh die Sache endlich als erledigt an und suche nicht schon wieder nach irgendwelchen versteckten Hinterhältigkeiten.
Glückwunsch zum Erfolg ;-))
DH Primus !!! Ich halt mich da jetzt raus - irgendwann muss auch mal Schluss sein !
Ich sehe das genau wie andi56. Du hast das entwertete Dokument, das genügt zur Beweislast. Kopie oder Original spielt keine Rolle.
Was juckt dich das jetzt noch?
Du hast ein mit Originalstempel und Unterschrift versehenes, nunmehr entwertetes Dokument in Händen.
Wenn jetzt tatsächlich noch jemand mit einem "vermeintlichen" Original um die Ecke wackelt und daraus vollstrecken will, hälst Du ihm dein "entwertetes Dokument" unter die Nase und schickst ihn in die Wüste.
Selbstredend solltest Du den entwerteten Vollstreckungstitel in deinen Akten behalten - mindestens die restlichen Jahre - vom Vollstreckungstiteldatum plus 30 Jahre - da solange aus einem Vollstreckungstitel vollstreckt werden kann.
Erst dann bist Du in absoluter Sicherheit vor der "Vollstreckungstitel-Mafia" ...;-)
auch wenn du 30 Jahre vollstrecken kannst, sind die Taschen leer hast du nur kosten. Außer Spesen nichts gewesen. Der deutsche Staat hat es den Schuldner wirklich einfach gemacht. Sie lassen alles auf den Ehepartner umschreiben und schon haben Sie nichts mehr. Die Gläubiger sind immer die Dummen . Ich mache es selber gerade durch. Weil Rechtsanwälte, Steuerberater ,Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter gut verdienen bleiben Gläubiger auf der Strecke. Wer zahlt die Zeche , am Ende der Steuerzahler, weil die Wohlfühlphase nur einen geringen Teil tilgt. Ich keine welche die 8 Insolvenzen durch und trotzdem sich eine Ferienwohnung am Timmendorfer Strand direkt am Meer und antiken Möbeln. Die ganzen Häuser aus der Zwangsversteigerung auch wieder erhalten.
Wo ist da Gerechtigkeit dem Gläubiger gegenüber.
Ja man sollte doch rabiater vorgehen . In meinen Augen ist das Wirtschaftskriminalität. Jeder Selbstständige sollte auch für seine Fehler haften , oder eine Bürgschaft ablegen für alle die er Geld schuldet.