Nein das macht keinen Sinn, denn  bei Deinem Einkommen für Dich besteht die Pflicht dazu.

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Meiner Meinung nach ist PayPal mit eine der sichersten Zahlarten.

Einfach einen Betrag zurück buchen kann man nicht. Erst muss ein Fall eröffnet werden, der die Rückbuchung begründet. Dieses wird überprüft und nur bei einer gerechtfertigten Begründung erhält der Käufer sein Geld zurück.

Eine Überweisung ist natürlich auch sicher, da Du die Ware erst verschickst, wenn der Kaufpreis Deinem Konto gutgeschrieben wurde. Dir muss aber bewusst sein, dass Du Deinen Bankdaten preisgibst.

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Einen Zuschuss wird es wohl nicht geben, aber ich würde das Angebot an Deiner Stelle annehmen.

Sich  aus einer schlecht bezahlten Stelle  nach einem besser bezahlten Job umzusehen kommt besser an, als aus der Arbeitslosigkeit heraus.

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Du kannst auf eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs bestehen. 

Allerdings werden dann alle Berechnungen neu ausgeführt. Dabei kann es passieren, dass Du von der Mütterrente etwas abbekommst, aber dafür zum Beispiel von Deinen Ansprüchen auf eine betriebliche Altersversorgung mehr abgeben musst, weil sich hier die Gesetzeslage für Dich verschlechtert hat.

Also besser aufpassen, dass das Ganze nicht zum Bumerang wird.

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Der Bekannte muss schon über eine Generalvollmacht, oder eine Betreuungsurkunde verfügen, um diesen wichtigen Behördengang für Dich zu erledigen.

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Du gehörst wohl zu den Rentnern, die vom Finanzamt unwillkürlich "auserwählt " wurden, eine Einkommenssteuerklärung einzureichen.

Je nachdem wie hoch Deine Einkünfte sind, hast Du die Möglichkeit, beim Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen.

Den Antrag dazu kannst Du Dir aus dem Netz herunterladen, ausfüllen und dem zuständigen Finanzamt zuschicken, oder selbst abgeben.

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