Sofatutor kündigen, neues Abo mit anderen Preis?
Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
Mein Bruder hat für seine Kids ein Sofatutor 12 Monats Abo für einen Sonderpreis abgeschlossen gehabt. Er ging davon aus, dass es automatisch nach 12 Monaten ausläuft... Ich will hier keine Schuldzuweisung ... Er hat natürlich nicht gekündigt.
Jetzt hat er eine Rechnung für ein weiteres 12 Monats Abo bekommen aber für den Normalpreis, was fast 300 € sind.
Dumme Frage ist aber dies dann nicht ein neuer Vertrag? und keine Verlängerung?
Dann würde ja theoretisch die 30 Tage Kündigungsfrist greifen oder?
Oder bleibt ihm nichts anderes übrig als zu zahlen?
Danke für die Hilfe im Voraus :)
3 Antworten
Vermutlich wird im Vertrag bzw. in den AGB festgehalten sein, dass wenn sich der Vertrag verlängert, der normale Preis zu zahlen ist.
Und dann gibt es kein außerordentliches Kündigungsrecht, weil das so vertraglich festgehalten wurde und Dein Bruder dieses bestätigt und angenommen hat.
Aber bitte prüfen:
"Einen Vertrag, der sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert hat, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, wenn die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist."
Bin mir da nicht sicher, ob das nur für TKG gilt oder auch für andere Verträge.
Weshalb ich vorsichtig dazu geschrieben habe:
"Aber bitte prüfen:"
Er soll in den Vertrag schauen, darin ist alles beschrieben, was man wissen muß.
So, wie es nach deiner Fragestellung ausschaut, ist die Verlängerung zu dem regulären Preis rechtens und die Zahlung ist fällig. Er soll schon jetzt fristgemäß kündigen, damit er nicht noch ein weiteres Jahr zahlen muss.
Dumme Frage ist aber dies dann nicht ein neuer Vertrag? und keine Verlängerung?
Nicht, wenn der höhere Preis von Anfang an feststand.
Ich würde deinem Bruder empfehlen, sich an die Verbrauerzentrale zu wenden. Die Maschen von Sofatutor dürften dort hinlänglich bekannt sein.
/Nachtrag: Wann war der Vertragsabschluss? Ab dem 01.03.2022 ist § 309 Nr. 9 Buchstabe b BGB anwendbar.
November 2021 hat er ihn abgeschlossen.
Wäre es dann sinnvoller zuerst bei der Verbraucherzentrale sich zu wenden oder auf die Kulanz beim Support zu hoffen?
Wärst du so freundlich, für deinen letzten Absatz eine Quelle anzugeben?
Ich finde dafür nämlich keine Belege. M. W. enthält nur das TKG eine entsprechende Regelung, für alle anderen Verträge gelten die neuen Regeln nur, wenn sie nach Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden.