Sind Kosten für Reinigung einer Ferienwohnung steuerlich absetztbar?

2 Antworten

Ja. Bei jeder Vermietung kann man die Kosten im Zusammenhang mit dem Mietobjekt geltend machen.

Falls du gegenüber dem Finanzamt nicht erklärt haben solltest, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen zu wollen, kannst du die Mehrwertsteuer der Reinigungsfirma auch als Vorsteuer geltend machen.


correct  02.01.2019, 12:36

"Bei jeder Vermietung kann man die Kosten im Zusammenhang mit dem Mietobjekt geltend machen." - richtig - geltend machen kann man alles mögliche.

Es kommt aber wohl eher darauf an, ob das dann auch anerkannt wird (siehe Vermietung z.B. an Kinder - nicht wie unter Fremden üblich).

Aivas  02.01.2019, 15:18
@correct

Ich habe von Vermietung gesprochen, und nicht von verbilligter oder kostenloser Überlassung an Familienangehörige. Von daher ist der Kommentar überflüssig.

correct  02.01.2019, 15:19
@Aivas

Und ich habe von Vermietung gesprochen - das ist nämlich eine verbilligte Überlassung auch.

Nur ist sie das dann steuerlich nicht.

Daher ist der Einwand mehr als überflüssig.

Aivas  02.01.2019, 15:23
@correct

Das ist mir bekannt. Spielt aber für diese Frage keine Rolle, da der Fragesteller regulär an Fremde vermietet. Es ist zwecklos, über etwas zu reden, was nicht zum Sachverhalt passt.

correct  02.01.2019, 15:24
@Aivas

Dann hättest Du von Anfang an ruhig sein müssen.

Aivas  02.01.2019, 15:32
@correct

Meine Antwort ist vollständig korrekt und ich habe keine Ahnung, was du mit den Kommentaren bezwecken willst. Der Fragesteller vermietet regulär eine Ferienwohnung, also werden auch Ausgaben anerkannt!

correct  02.01.2019, 16:47
@Aivas

Es macht keinen Sinn, sich mit jemandem zu unterhalten, der die Materie nur oberflächlich kennt.

wurzlsepp6682  02.01.2019, 19:22
@correct

sagt genau DIE Person, die bei steuerlichen Themen eine Trefferquote von unter 30% hat!

mademyday!

correct  02.01.2019, 19:24
@wurzlsepp6682

Englisch ist auch nicht gerade Deine Muttersprache, Du "Steuerberater".

wurzlsepp6682  02.01.2019, 21:29
@correct

richtig, ich habe NIE behauptet, dass Englisch meine Muttersprache ist

somit ergibt deine Antwort, so wie die meisten Antworten von dir im steuerlichen Bereich, keinen Sinn .....

aber das war ja von dir zu erwarten ....

vor allem, weil du Antworten kritisierst, die zu 100% korrekt sind ....

Nur weil es Kosten sind, spielen sie steuerlich keine Rolle. Etwas Entscheidendes fehlt noch: die Gewinnerzielungsabsicht.

Welche Mieteinnahmen erzielst Du und wie oft nutzt Du (oder Deine Familie) die Wohnung selber?


Volzeruedi 
Beitragsersteller
 02.01.2019, 11:05

Vielen Dank für die Info.

Die Gewinnerzielungsabsicht bedeutet was ich als Gewinn erhoffe? Die Wohnung wird nur von Feriengästen bewohnt. In wie weit sind somit die Reinigungskosten absetzbar?

Volzeruedi 
Beitragsersteller
 02.01.2019, 12:40
@wfwbinder

Vielen Dank. Um das richtig zu verstehen, ich kann somit die Reinigungskosten für eine Firma die meine Fewo reinigt wieder zurück erhalten?

wfwbinder  02.01.2019, 13:10
@Volzeruedi

Nein, das Geld zahlt Dir keiner Zurück.

Diese Kosten können, wie auch die Abschreibungen auf die Ferienwohnung udn das Inventar, sowie alle Kosten, die durch die Vermietung entstehen, von den Einnahmen abgezogen werden.

Der Überschuss der verbleibt ist zu versteuern.

Sollte mal ein Verlust entstehen, wird die Einkommensteuer vermindert udn es entsteht eventuell eine Erstattung