Sind Kosten für Reinigung einer Ferienwohnung steuerlich absetztbar?
Hallo.
Ich besitze seit kurzem eine Ferienwohnung. Diese soll von einer beauftragten Reinigungsfirma regelmäßig gereinigt werden. Kann ich diese Kosten die mir dadurch anfallen steuerlich geltend machen?
2 Antworten
Ja. Bei jeder Vermietung kann man die Kosten im Zusammenhang mit dem Mietobjekt geltend machen.
Falls du gegenüber dem Finanzamt nicht erklärt haben solltest, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen zu wollen, kannst du die Mehrwertsteuer der Reinigungsfirma auch als Vorsteuer geltend machen.
sagt genau DIE Person, die bei steuerlichen Themen eine Trefferquote von unter 30% hat!
mademyday!
Englisch ist auch nicht gerade Deine Muttersprache, Du "Steuerberater".
richtig, ich habe NIE behauptet, dass Englisch meine Muttersprache ist
somit ergibt deine Antwort, so wie die meisten Antworten von dir im steuerlichen Bereich, keinen Sinn .....
aber das war ja von dir zu erwarten ....
vor allem, weil du Antworten kritisierst, die zu 100% korrekt sind ....
Nur weil es Kosten sind, spielen sie steuerlich keine Rolle. Etwas Entscheidendes fehlt noch: die Gewinnerzielungsabsicht.
Welche Mieteinnahmen erzielst Du und wie oft nutzt Du (oder Deine Familie) die Wohnung selber?
Vielen Dank für die Info.
Die Gewinnerzielungsabsicht bedeutet was ich als Gewinn erhoffe? Die Wohnung wird nur von Feriengästen bewohnt. In wie weit sind somit die Reinigungskosten absetzbar?
Vielen Dank. Um das richtig zu verstehen, ich kann somit die Reinigungskosten für eine Firma die meine Fewo reinigt wieder zurück erhalten?
Nein, das Geld zahlt Dir keiner Zurück.
Diese Kosten können, wie auch die Abschreibungen auf die Ferienwohnung udn das Inventar, sowie alle Kosten, die durch die Vermietung entstehen, von den Einnahmen abgezogen werden.
Der Überschuss der verbleibt ist zu versteuern.
Sollte mal ein Verlust entstehen, wird die Einkommensteuer vermindert udn es entsteht eventuell eine Erstattung
wieder zurück erhalten?
Nein, nur teilweise in Höhe des mathematischen Produktes von Deinem Grenzsteuersatz und dem Reinigungsrechnungsbetrag, also z. B. 40 % x € 500 = € 200
Mehr über den Grenzsteuersatz erfährst Du unter:
https://www.finanzfrage.net/frage/was-bedeutet-grenzbelastungsteuern#comment-793225
Du musst also von der Besteuerung nach Berücksichtigung Deiner Ferienwohnung ohne bzw. mit Reinigungskosten ausgehen.
"Bei jeder Vermietung kann man die Kosten im Zusammenhang mit dem Mietobjekt geltend machen." - richtig - geltend machen kann man alles mögliche.
Es kommt aber wohl eher darauf an, ob das dann auch anerkannt wird (siehe Vermietung z.B. an Kinder - nicht wie unter Fremden üblich).