Sozialamt Schenkung Haus Miteigentümer?
bin seit 1985 mit meinen Geschwistern (3 Kinder) Miteigentümer meines Elternhauses 2017 hat meine Mutter uns Ihr Anteil geschenkt und meine Schwester hat das Haus gekauft und uns ausbezahlt.
2018 ist meine unerwartet ins Pflegeheim gekommen und hat bereits über 40.000,- Euro Vermögen bezahlt. Nun ist das Geld all und wir haben einen Antrag aus Hilfe gestellt. Das Sozialamt will alles rückgängig machen.
Dürfen die das? Was ist mit meinem Anteil des Hauses? was ist mit dem Vermögen von meinem Vater? und können wir Miete nachträglich in Abzug bringen
1 Antwort
Ja, natürlich dürfen die das. Schenkungen sind innerhalb von 10 Jahren rückgängig zu machen. Allerdings natürlich nur bezüglich der Schenkung und nicht bzgl. des Anteils, der den Kindern bereits vorher gehörte.
Nachträglich Miete, die die Mutter für ihr eigenes Haus schuldig wäre? Nein.
Allerdings müsst Ihr wohl nicht real die ganzen Vorgänge rückgängig machen. Es würde wohl reichen, wenn Ihr Kinder der Mutter entsprechende Ausgleichszahlungen zukommen lasst, aus denen entsprechend die Heimkosten und persönlicher Bedarf (ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen) getragen werden. Also entweder den Gegenwert der Schenkung auf ein Konto der Mutter überweisen und davon die Heimkosten und persönlichen Bedarf begleichen, oder durch anteilige monatliche Zahlungen bis der Wert der Schenkung erreicht ist.