Würd an deiner Stelle versuchen die Lampen als GWG zu verbuchen, macht sich steuerlich 2010 stärker bemerkbar als über die AFA von Herstellungs/Anschaffungskosten, da du die GWG´s mit dem kompletten Betrag ansetzen kannst.
Wenn der Schaden durch die Vollkaskoversicherung bezahlt wurde und kein Rabattschutz besteht wird der Beitrag steigen. Du hättest evtl. noch die Möglichkeit nachrechnen zu lassen, ob die Kosten durch die künftig höheren Beiträge, die Kosten für den Hagelschaden übersteigen. Ist dies der Fall empfehle ich dir die Kosten dafür selber zu übernehmen, dies ist nachträglich bis zu einem bestimmten Zeitraum möglich. Somit kannst du eine Beitragserhöhung vermeiden.
Das kommt darauf an wie es passiert ist. Hat dein Freund die Glasscheibe zerstört, dann wende dich an seine Haftpflichtversicherung. Ging die Scheibe ohne Fremdeinwirkung kaputt, dann am besten bei IKEA reklamieren.
In diesem Fall wärst du weiter die versicherte Person und deine Schwester der künftige Versicherungsnehmer. Steueren fallen dabei nicht an und die Änderung ist auch nicht steuerschädlich bezüglich einer steuerfreien Auszahlung wenn der Vertrag noch vor 01.01.2005 abgeschlossen wurde.