Guten Tag,

wenn die Pflegestufe 1 für Deine Ehefrau nicht mehr ausreicht oder eine häusliche Pflegekraft erforderlich ist, dann ist eine neue Antragstellung wegen der geänderten Verhältnisse erforderlich.

Auf Deinen b.z.w. den Antrag auf Pflegeleistungen von Deiner Ehefrau wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen eine Begutachtung durchführen.

Alles Gute & Herzliche Grüße

Sebastian

...zur Antwort

Guten Morgen,

Du hast seit 2009 einen Bausparvertrag. Die Bedingung für den Einsatz des Bausparvertrag ist die wohnungswirtschaftliche Nutzung der Mittel.

Du schreibst von einer Fertiggarage mit Abstellraum. Die Fertigstellung einer Garage auf dem Grundstück auf dem ein Wohnhaus vorhanden ist, dass ist dann die wohnungswirtschaftliche Nutzung der Mittel des Bausparvertrag.

Alles Gute & Herzliche Grüße

...zur Antwort

Guten Morgen,

einige Unklarheiten sind in Deiner Frage. Du fragst "wer haftet für die Finanzen,die zur Verfügung gestellt werden?"

Die Finanzmittel stammen aus dem Eigenkapital der Ltd. und sind somit von den Gesellschaftern. Warum sollte dafür jetzt Jemand haften müssen? 

Du fragst weiter, ob der Direktor seinen Wohnsitz in Deutschland  haben sollte und die Gesellschafter in anderen Ländern. Es ist nicht relevant wo der Direktor seinen Wohnsitz hat. Ebenso müssen die Gesellschafter nicht in anderen Ländern wohnen.

Zu Deiner Frage an wen das Finanzamt sich wendet. Der Erwerb der Immobilie ist eine einmalige Aktion, dafür wird das Finanzamt Grunderwerbssteuer berechnen. Mit dem Kauf der Immobilie wird auch die Grunderwerbssteuer aus Mitteln der Gesellschafter beglichen.

Warum sollte das Finanzamt sich an jemanden wenden?

Das die Finanzmittel nicht aus Deutschland sind hat keine Relevanz.

Alles Gute & Herzliche Grüße

...zur Antwort

Guten Abend,

die Zuständigkeiten sind ja wie folgt: Das Jobcenter ist ausschließlich für den Mißbrauch von Leistungen nach dem SGB II durch die Schattenwirtschaft zuständig.

Die Verfolgung von Schwarzarbeit als Straftat erfolgt durch den Zoll.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Arbeit/Fragen-Antworten/_functions/frage_4.html

Einem Meldenden kann niemals, auch wenn sie Anschuldigung richtig war, völlige Anonymität zugesichert werden.

Liebe Grüße

...zur Antwort

Guten Tag,

die Rechtsprechung in vergleichbaren Angelegenheiten sieht so aus:

Sächsisches Landessozialgericht – L2 AS 143/07 vom 13.03.2008 hat geschrieben:Die Invaliditätsleistung der privaten Unfallversicherung stellt keine zweckbestimmte Einnahme im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1 a SGB II dar. Zweckbestimmte Einnahmen im Sinne dieser Vorschrift sind nur solche, die nicht dazu bestimmt sind, den laufenden Lebensunterhalt zu decken (Hasske, in: Estelmann, SGB II, Stand November 2007, § 11 Rn. 49). Im Falle von privatrechtlichem Einkommen ist daher eine erkennbare Erwartung des Leistenden erforderlich, dass die Leistung vom Empfänger gerade für den genannten Zweck verwendet wird (Brühl, in: LPK- SGB II, 2. Auflage 2007, § 11 Rn. 54). Vorliegend wurde die Invaliditätsleistung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 der vom Kläger im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorgelegten "G. Unfallversicherungsbedingungen (GUB 95)" zum Ausgleich für eine durch den Unfall erlittene dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Unversehrtheit erbracht. Die Leistung dient also wie die Leistungen nach dem SGB II der Existenzsicherung des Begünstigten und unterliegt keiner darüber hinausgehenden Zweckbindung (so auch für die Verletztenrente nach dem SGB VII: BSG, Urteil vom 05. September 2007 – B 11b AS 15/06 R). Dass der Gesetzgeber im Rahmen der Berücksichtigung von Einkommen nach dem SGB II grundsätzlich sämtliche Zahlungen mit Entgeltfunktion erfassen wollte, auch soweit sie im Zusammenhang mit erlittenen Körperschäden gewährt werden, zeigt insbesondere die Ausnahmevorschrift des § 11 Abs 1 Satz 1 2. Halbsatz SGB II. Auch im Hinblick auf die dort aufgeführten Renten und Beihilfen werden nur die Grundrenten von einer Einkommensanrechnung ausgenommen, nicht aber die nach den genannten Gesetzen zu zahlenden Ausgleichsrenten, die - abstellend auf die betreffende Einkommensminderung - ihrerseits erkennbar Entgeltersatzfunktion haben

Ich empfehle Ihnen dringend einen Fachanwalt für Sozialrecht mit dieser Angelegenheit aufzusuchen. Die außergerichtliche Beratung zahlt das Amtsgericht über die Beratungshilfe.

Sollte der Rechtsanwalt gerichtliche Anträge stellen, können Sie bei Ihrer Einkommenssituation Prozeßkostenhilfe in Anspruch nehmen.

Alles Gute & Herzliche Grüße

...zur Antwort

Guten Tag,

zunächst ist ein Antrag auf medizinische Rehabilitation erforderlich. Der Antrag auf medizinische Rehabilitation kann bei entsprechenden gesundheitlichen Voraussetzungen umgedeutet werden in einen Rentenantrag b.z.w. in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Alles Gute

Herzliche Grüße

...zur Antwort

Hallo,

Deine Tante kann in jedem Fall aus Ihrem Vermögen jedem der Neffen 1000 € zum Abschluss des Studium schenken.

Das sind Schenkungsbeträge, welche der Geringfügigkeit zuzurechnen sind. 

Die Grenze würde ganz einfach dort liegen, dass Deine Tante ihr gesamtes Vermögen innerhalb kurzer Zeit verschenkt. Dann käme für die Kosten des Altenheim das Sozialamt ins Spiel.

Das Sozialamt würde das als absichtliche Verarmung zu Lasten der Solidargemeinschaft ansehen.

Dort liegt dann die Grenze für das Verschenken.

Viele Grüße

...zur Antwort
Sozialamt will ein Gutachten von der Rentenversicherung, die dieses verweigert?

Hallo zusammen,

meine Mutter hatte in diesem Jahr einen Schlaganfall mit entsprechenden Konsequenzen und jetzt ist sie noch in einen Behördenteufelkreis geraten, was ihren Gesundheitszustand noch weiter verschlimmert, aber naja, das zählt natürlich nicht. Sie hat nun Pflegegrad III. Sie ist 64 und ich sage schon mal vorweg, dass sie wegen fehlender Wartezeit keinen Anspruch auf Rente hat. Das Jobcenter hat meiner Mutter sein Gutachten zugeschickt, nach dem sie langfristig nicht mehr erwerbsfähig ist und dazu aufgefordert, Leistungen der Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente) und der Grundsicherung im Alter wegen der vollen Erwerbsminderung zu beantragen. Das hat sie gemacht. Ihrem Antrag auf Grundsicherung hat sie ein Schreiben von der Rentenversicherung beigefügt, in dem stand, dass ihre Wartezeit für eine Rente nicht erfüllt ist. Außerdem hat sie das Gutachten des Jobcenters über ihre volle Erwerbsminderung sowie die Anforderung des Jobcenters zur Beantragung vorrangiger Leistungen beigefügt. Daraufhin bekam sie eine Ablehnung vom Sozialamt mit der Begründung, dass das entsprechende Alter nicht erreicht ist und dass im Schreiben der Rentenversicherung nur steht, dass die Wartezeiten nicht erfüllt sind, aber nichts zur Erwerbsminderung, und dass das Gutachten des Jobcenters fürs Sozialamt nicht bindend ist, und dass die eins bräuchten von der Rentenversicherung. Also, ich halte es schon mal für frech, dass man gleich abgelehnt hat anstatt ein Gutachten der Rentenversicherung nachzufordern. Gleichzeitig wurde Erwerbsminderungsrente beantragt. Nach dem Erhalt der Ablehnung vom Sozialamt hat sie der Rentenversicherung zusammen mit der Anlage zur Feststellung der Erwerbsminderung und dem Schreiben von der Pflegekasse mit dem Pflegegrad meiner Mutter nachgeschickt. Außerdem wurde der Anlage ein Schreiben beigefügt, in dem meine Mutter nochmals deutlich darauf hingewiesen hat, dass sie unbedingt eine Fesststellung ihrer Erwerbsminderung bräuchte, vor allem weil dies von Sozialamt verlangt wird. 2 Wochen später bekommt meine Mutter eine Ablehnung von der Rentenversicherung, in der steht, dass der Grund die fehlende Wartezeit ist, und dass die die Prüfung der Erwerbsminderung nicht durchführen werden, weil meine Mutter wegen fehlender Wartezeit sowieso keinen Anspruch auf Rente hat. Also, ganz kurz nochmals alles: Jobcenter stellt Erwerbsunfähigkeit fest. Sozialamt akzeptiert das Gutachten des Jobcenters nicht und fordert eins von der Rentenversicherung. Rentenversicherung macht dieses nicht, weil es sowieso kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Was soll meine Mutter tun?

Ich bitte um Entschuldigung für so einen langen Text und danke für Ratschläge schon mal im Voraus

...zum Beitrag

Guten Tag,

die Situation wird ausgelöst, da die Wartezeit für eine Rente nicht erfüllt ist. Aus diesem Grund lässt die Rentenversicherung auch auf ihre Kosten kein ärztliches Gutachten erstellen.

Das Jobcenter hat in ihrem Fall ein medizinisches Gutachten fertigen lassen mit dem Ergebnis, dass Erwerbsminderung vorliegt.

Nun war es absolut richtig und geboten Leistungen nach dem SGB XII, also Grundsicherung oder Sozialhilfe zu beantragen.

Allerdings haben Sie in dieser Sache einen Ablehnungsbescheid erhalten, mit der Forderung nach einem ärztlichen Gutachten der Rentenversicherung. Dieser Ablehnungsbescheid hat wahrscheinlich auf der letzten Seite eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Das Recht zum Widerspruch innerhalb eines Monat wird Ihnen dort ausgeführt. Von dem Recht eines Widerspruch mit genau dieser Begründung, dass kein Rentenanspruch besteht und aus diesem Grund kein ärztliches Gutachten von der Rentenversicherung erstellt wurde.

In der Begründung ihres Widerspruch sollten Sie das Sozialamt, Träger der Grundsicherung, auf den Amtsermittlungsgrundsatz entsprechend der Regelungen §§ 8, 20 SGB X hinweisen. Allgemein ist mir bekannt das ein Widerspruchsverfahren und ein sich eventuell anschließendes Klageverfahren vor dem Sozialgericht recht lange dauert.

Bezüglich der Frage von welchen Finanzmitteln Ihre Mutter in dieser Zeit ihren Lebensunterhalt bestreiten kann, empfehle ich Ihnen dringend einen Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Sozialrecht aufzusuchen.

Damit bis zur Klärung des Sachverhalt Leistungen des Sozialamtes trotzdem gezahlt werden, wird ein Fachanwalt für Sozialrecht beim zuständigen Sozialgericht eine einstweilige Anordnung zu erwirken.

Auch nach dem Sozialgerichtsgesetz besteht hier in diesem Fall für das Gericht eine Amtsermittlungspflicht nach dem Sozialgerichtsgesetz.

Auf der Seite des beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Schwerbehinderung empfehle ich Ihnen die Informationen zu lesen. Auf diesem Link finden Sie die Informationen:

http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/Soziales/GrundsicherungSozialhilfe/GrundsicherungSozialhilfe_node.html;jsessionid=CD1C1F16A9C7F4C7B9708167B38E3029.1_cid330

Ich wünsche Ihnen und ihrer Mutter alles Gute. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

...zur Antwort

Hallo,

die günstigste Situation für genau Deine berufliche Situation ist hier sehr gut und ausführlich erklärt.

https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/ratgeber/vollzeitjob-und-450-e-job/

Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Dich da.

Herzliche Grüße

...zur Antwort

Hallo,

die Strafen für Schwarzarbeit sind vielfältig und reichen von Verhängung eines Bußgeld bis hin zu Freiheitsstrafen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.