Minderjährig Mittäter bei einem Ladendiebstahl?
Also ich bin 15 und haben mal bei Rossman eine Ware vom Wert 10€ geklaut. Ich würde erwischt und die Ladenmitarbeiter sagten das ich Hausverbot habe. Die Polizei kamm. Sie nahmen meine Daten auf und führen mich nachhause. Da nahmen sie die Daten meiner Eltern auf. Meine Eltern bekammen danach nichts, kein Brief im Postfach, kein Anruf von der Polizei, Garnichts.
Nach Monaten gieng ich mit einer Freundin raus, wir giengen in ein Laden und sie wollte was im Wert von 35€ für ihre Schwester klauen. Ich hab ihr davon abgeraten aber sie wollte es tuen. Wie giengen zum Ausgang und würden von einem Ladendetektiv gestoppt. Er nahm unsere Daten auf und rief die Polizei. Die nahm dann auch unsere Daten auf und riefen unsere Eltern an. Ich hatte nichts geklaut nur meine Freundin. Was passiert jetzt mit mir.
Mir ist kalr das ich vor Gericht muss, aber was für eine Strafe bekommen ich?Würde mein erster Diebstahl denn in Polizeiliche Akten aufgeschrieben, denn ich habe ja nichts bekommen? Wird der Gericht jetzt wissen das ich das schon einmal gemacht habe?
2 Antworten
Hallo, da die Sachen, die Ihr geklaut habt ,nur von geringem Wert waren, habt Ihr vielleicht Glück. Du bist zwar mit 15 eigentlich strafmündig,das ist man ab 14 Jahren, aber es handelt sich um ein Antragsdelikt. Dabei kann der Geschädigte, also der Filialleiter des Ladens, oder die Geschäftsführung von Rossmann entscheiden, ob sie den Ladendieb verklagen möchte oder nicht. Bei schweren Straftaten entscheidet darüber die Staatsanwaltschaft. Wie es aussieht, hat man bei Rossmann darauf verzichtet, Dich anzuklagen, da Du noch minderjährig bist, und der Wert der Ware gering war. Es macht manchmal auch etwas aus, wenn es das erste Mal war, und die Leute in dem Laden gesehen haben, dass es Dir leid tut. Die Polizei muss immer die Personalien aufnehmen, um zu dokumentieren, weshalb sie gerufen wurde. Wenn keine Anklage und Gerichtsverhandlung stattfinden, hat es nichts zu bedeuten. Da ja nur Deine Freundin etwas geklaut hat,und Du ihr sogar noch davon abgeraten hast, daher auch nichts gegen Dich vorliegt, kannst Du wenn überhaupt nur als Zeuge vor Gericht geladen werden. Vielleicht habt Ihr ja Glück, dass auch Deine Freundin nicht angezeigt wird. Die meisten Kinder und Jugendlichen probieren mal aus, etwas zu klauen, aber Ihr habt jetzt sicher genug davon,auch ohne Gerichtsverfahren und Strafe. Falls Deine Freundin verurteilt wird, wird es vermutlich so etwas wie einige Stunden gemeinnützige Arbeit oder eine geringe Geldstrafe sein.Vielleicht genügt dem Richter auch eine Verwarnung.
Jain, das ist schwer zu sagen weil ich nicht weiss, was beim ersten mal gespeichert ist. Mein Menschenverstand sagt mir: Du hast 1x geklaut, daraus gelernt und es nicht wieder getan, ja sogar noch deine (eine) Freundin belehrt und sie gebeten, dies nicht zu tuen.
Spreche deine Eltern einfach noch mal locker drauf an, sage dass du damit nichts zu tuen hattest, dass du dich sorgst und dass du daraus beim ersten mal gelernt hast, dann wird das schon passen.