Antwort
Der Stromverbrauch der Wärmepumpe und der Nachtspeicherheizung sind nicht zu vergleichen! Das wurde hier schon korrekt begründet.
Und auch wenn einige Jobcenter und Sozialämter den Heizspiegel zur Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten heranziehen, wendet sich der Herausgeber des Heizspiegels deutlich gegen diese Praxis. Der Herausgeber hat hier Argumente und Gerichtsurteile zusammengestellt, die deutlich machen, dass der Heizspiegel sich nicht zur Prüfung der Heizkosten von Wohnungen eignet: https://www.heizspiegel.de/heizkosten-verstehen/hartz-iv-buergergeld/