Selbstständig und Rechnung beim FA nicht eingereicht - was jetzt?

3 Antworten

In der EüR habe ich eine Rechnung (1 von zwei Rechnungen - ca. gleiche Höhe) in Höhe von 2.900€ vergessen,

Kann es sein, dass Du Dich einer falschen Ausdrucksweise bedienst, oder dass Du alles falsch machst?

In einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EÜR) tauchen keine Rechnungen auf, weder Eingangs- noch Ausgangsrechnungen, sondern, wie der Name sagt:

Einnahmen und Ausgaben.

Also stellt sich die Frage, ob die 2.900,- Euro in dem Jahr eingegangen ist udn Du sie nicht erklärt hast.

Ist das Jahr schon veranlagt? Also hast Du die Steuerbescheide schon erhalten? Sind die schon Bestandskräftig?

Wenn nicht, berichtige die Erklärungen und schicke sie per ELSTER nochmal ab.

Wenn schon alles bestandskräftig ist, machst Du das gleiche, aber mit einem Begleitschreiben, dass Du die Einnahmen versehentlich zu niedrig angegeben hast und nun diesen Fehler berichtigt hast.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

technoraver 
Beitragsersteller
 18.12.2023, 14:33

Nein, Steuerbescheid ist noch nicht da. Dann werde ich das so machen. Vielen Dank.

Kann ich auch weitere Ausgaben angeben? Bevor ist Amazon Business entdeckt habe, habe ich Werkzeug über "normales" Amazon gekauft, allerdings über meinen Firmennamen, aber eben als Verbraucher und nicht als Geschäftskunde. Kann ich trotzdem die Rechnungen dem Finanzamt vorlegen, da Firmenname auf der Rechnung angegeben?

wfwbinder  18.12.2023, 16:10
@technoraver

Natürlich, Betriebsausgaben sind Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Also alle Kosten, die durch den Betrieb entstanden sind, bzw. was für den Betrieb angeschafft wurde.

technoraver 
Beitragsersteller
 25.01.2024, 12:36
@wfwbinder

wfwbinder Darf ich nochmal nachfragen, was kann mir drohen, wenn ich eine Einnahme in der EüR vergesse und es in der Einkommenssteuererklärung nicht angebe? Rechnung wurde an eine Gemeinde ausgestellt und wird vermutlich an FA gemeldet. Unterschiedliche Finanzämter, Rechnung ohne USt gemäß Kleingewerberegelung

wfwbinder  25.01.2024, 15:36
@technoraver

Wenn Du es selbst meldest, bevor das Finanzamt darauf aufmerksam wurde, gar nichts.

Die Nachmeldung ist die strafbefreiende Selbstanzeige.

Was ist denn darunter zu verstehen, dass Du die Rechnung " nicht eingereicht" hast - ich reiche für Mandanten höchst selten überhaupt Ausgangsrechnungen ein, was sollte das Finanzamt damit anfangen?

Hast Du sie in der Gewinnermittlung vergessen? Dann kannst Du eine Nacherklärung durchführen, mit vervollständigter Einnahme-Überschuss-Rechnung.

Wenn die Rechnung in der EÜR fehlt, fehlt sie ja vermutlich auch in der Umsatzsteuererklärung - da wäre dann eine berichtigte Erklärung abzugeben.


technoraver 
Beitragsersteller
 18.12.2023, 14:35

In der Gewinnermittlung. Vielen Dank für die Antwort.

Sorry, bei solch einer Unwissenheit, sollte man ehrlicherweise mal über einen Steuerberater nachdenken!