Finanzamt gibt Höhe der Schulden an Dritte weiter

3 Antworten

Nun kann sein dass ich mich unverständlich ausgedrückt habe, dann sorry. Das FA hat ein Schreiben an meine Mieter geschickt, indem die Höhe meiner Steuerschulden gegenüber dem Land NRW beziffert werden. Die Frage daraus: darf das FA Daten meiner Steuerschulden an meine Mieter weitergeben???

Das ist ganz einfach zu erklären:

Bei einer Pfändung muß der Schuldner der gepfändeten Forderung die Drittschuldnererklärung abgeben:

http://de.wikipedia.org/wiki/Drittschuldnererkl%C3%A4rung

Und natürlich muß der Drittschuldner über die Höhe der Forderung informiert werden, ansonsten wüßte er ja nicht, wieviel er von seiner Forderung aufgrund der Pfändung an den Vollstreckungsgläubiger abführen muß.


Meandor  18.04.2013, 11:08

Und die Offenbarung der Steuerschuld ist nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO auch zulässig.

IngoOlaf 
Beitragsersteller
 18.04.2013, 08:17

Die Auskunftspflicht wird mit der wirksamen Zustellung des Pfändungsbeschlusses oder der Pfändungsverfügung begründet, wenn der Gläubiger die Abgabe der Drittschuldnererklärung ausdrücklich verlangt. Der Bestand der gepfändeten Forderung ist nicht erforderlich. Die Auskunftspflicht endet auch nicht mit der Überweisung der gepfändeten Forderung. Zitat aus Wiki, dort steht aber eben, dass der Bestand der gepfändeten Forderung nicht erforderlich ist, bzw. nicht angegeben werden muss, oder darf ?

Privatier59  18.04.2013, 08:23
@IngoOlaf

Der Bestand der gepfändeten Forderung ist nicht erforderlich.

Du verwechselst die Forderungen! Es geht bei dem Zitat um die gepfändete Forderung, hier also um die Miete!!!

Wer hat die Mieter angewiesen, an Dich keine Miete mehr zu bezahlen?

Warum schreibt das Finanzamt Deine Mieter an?

Sorry, das klingt für mich so obskur, daß hier bestimmt 80% der Details fehlen.

Eine Pfändung betrifft Deine Konten, d.h. Geldeingänge auf Deine Konten können vom Finanzamt in diesem Rahmen direkt an selbiges abgeführt werden, bis die Schuld beglichen ist. Daher hätte das Finanzamt ja ein Interesse daran, daß Deine Mieter weiterhin ihre Miete zahlen. Auf die Konten der Mieter - die ja keine Schulden beim Finanzamt haben - hat selbiges nämlich bisher keinen Zugriff.


IngoOlaf 
Beitragsersteller
 18.04.2013, 07:59

Nun, es geht ja nicht darum, was das FA könnte wollte oder sonst was. Es geht darum, dass das Finanzamt meinen Mietern die Höher der Steuerschuld mitgeteilt hat. Nun kann man sich vorstellen wie schön es ist, wenn die Mieter einen nun ansehen. Ergo, ist es laut Datenschutz erlaubt das solche Daten weitergegeben werden?