Selber reparieren, aber Immobilienversicherung auszahlen lassen?
Hallo an dem Dach unseres Hauses ist ein Hagelschaden entstanden. Ist es nun möglich einen Kostenvoranschalg zu beantragen, diesen Betrag sich auszahlen zu lassen und dann selber die Repaeratur durchzuführen oder werde ich nur Geld bekommen, wenn ein Handwerker mir den Schaden behebt und ich seine Rechung weiter reiche?
2 Antworten
Das geht.
Man muss kein Prophet sein, um die Frage richtig zu beantworten, Versicherungsfachwirt ist ausreichend.
Sie können sich den Schaden über einen Kostenvoranschlag regulieren lassen. Allerdings zieht der Versicherer hier die Mehwertsteuer 'raus, weil diese nicht angefallen ist. Danach dürfen Sie dann auf eigene Faust herumfuscheln.
Grundsätzlich ist die Auszahlung ohne Umsatzsteuer möglich. Allerdings verlangen schon fast alle Betriebe für den Kostenvoranschlag eine Anzahlung in Höhe von ca. 20% des Rechnungsbetrages. Dieser wird dann mit der Ausführung der Arbeit verrechnet.
Ein anderes Problem beim Dach kann sein, dass zukünftiger Versicherungsschutz fehlt. Denn es wird sicherlich eine Obliegenheit sein, dass der Schaden fachmännisch beseitigt wird. Und die Qualifikation Fachmann wird die Privatperson wohl nicht haben.
Was ich aber immer lustig finde: Die Versicherung deckt entstandene Schäden ab. Dann passiert etwas, der Schaden wird bezahlt und zusätzlich will jemand dann noch doppelt ein Geschäft machen, in dem er den Schaden selber repariert und damit zukünftigen Versicherungsschutz riskiert.
Ich rate dazu den Schaden in jedem Fall von einem Dachdeckerbetrieb ausführen zu lassen, schon wegen der Gewährleistung. Viele Versicherer regulieren einen Schaden auch nicht auf Grund eines Kostenvoranschlags sondern erst nach gestellter Rechnung die vom Kostenvoranschlag erheblich abweichen kann.
Diese Antwort halte ich für FALSCH!
Im Bereich der betrieblichen oder privaten Sachversicherungen ist eine Abrechnung nach Kostenanschlag NICHT vorgesehen.