Das kann man absolut nicht sagen.

Zunächst einmal sind ca. 95% der Leistungen gesetzlich vordefiniert. Darüber hinaus bieten die meisten Kassen zusätzliche Leistungen an. Diese sind aber völlig unterschiedlich gestaltet und dürfen einen gewissen, finanziellen Rahmen nicht überschreiten.

Einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen hast du nicht. Sie können jederzeit wieder gestrichen werden.

Ansonsten gehe ich z.B. hin und vergleiche hier eine ganze Liste von Zusatzleistungen der verschiedenen Kassen. Es kommt auch immer auf die persönlichen Prioritäten an.

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Teile der Bevölkerung schimpfen immer. Selbst wenn wir von allem das Doppelte hätten, wäre alles ganz furchtbar und schlimm.

Viele haben z.B. kein Verständnis dafür, dass es über eine längere Zeit auch einmal Rückschritte geben kann.

Daher sollte man nicht auf die medial dargestellten Proteste hören, sondern einmal selber rechnen.

Mit Einführung des Rentensystems hatten wir 6 Arbeitnehmer auf 1 Rentner. Derzeit liegen wir bei ca. 2,4 Arbeitnehmer auf einen Rentner. Die Rentenbezugszeit ist um mehr als das Doppelte gestiegen (aufgrund der Lebenserwartung).

Es ist also mathematisch völliger Schwachsinn, wenn man meint, dass (ohne für Rentner negative Auswirkungen) ein gleichbleibendes Niveau gehalten werden kann.

Oder anders gesagt: Könnten 2,4 euch bekannte Menschen, sich selbst und noch einen anderen Menschen 15 Jahre komplett ernähren ?

Aber genau das ist es, was verlangt wird.

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Die Leistungen der Reiserückstrittsversicherung sind in den Bedingungen klar definiert. Dazu gehört kein Betrug durch den Veranstalter.

Seit 1994 muss jeder Reiseveranstalter (wenn er denn wirklich einer ist) einen Reisesicherungsschein ausstellen. Reisebüros vermitteln hier eigentlich nur über akkreditierte Anbieter. Denn so ist gesichert, dass der Kunde, bei einer Pleite des Veranstalters, sein Geld zurück bekommt.

Daher ist zunächst die Frage: War es wirklich ein Veranstalter ? Welche Form von Betrug wurde begangen ?

Ein Betrug sollte selbstverständlich angezeigt werden.

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Zunächst einmal gibt es ja keine einheitlichen Kita Kosten. Je nach Träger, je nach Ort, sind diese völlig unterschiedlich.

Entsprechend unterschiedlich sind auch die Regeln, bzgl. der Beitragshöhe.

Bei uns in München gibt es für die städtischen (!) Einrichtungen z.B. eine nach Einkommen gestaffelte Gebührenordnung.

Hierbei wird das Einkommen des jeweiligen Vorjahres zugrunde gelegt. Weiterhin ist dort relevant, für wie viele Stunden du einen Platz buchst.

Grundsätzlich ist mir aber kein Träger bekannt, der nach der Anzahl der arbeitenden Stunden kalkuliert.

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Nahezu jeder Versicherer bietet bereits Tarife an, in denen deliktunfähige Kinder mit versichert sind.

Hierbei sind aber die Bedingungen im Detail zu beachten. Insbesondere die versicherten Summen sind hier oft begrenzt. Manchmal gibt es auch einen Selbstbehalt.

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Das hier zitierte Urteil ist interessant, wird aber nicht helfen.

Zunächst einmal handelte es sich um einen Leistungsantrag. Der Kunde hat eine Krankheit, die hier zur Berufsunfähigkeit führt. Entsprechend hat der Versicherer alle Daten zu prüfen, die diese Krankheit betreffen. Das Urteil zielt darauf ab, dass der Versicherer jetzt nicht willkürlich alle Informationen sammelt. Also auch die, die überhaupt nichts mit dem Leistungsantrag zu tun haben.

Jede Krankheit ist aber gesondert zu betrachten. So kann es durchaus notwendig sein, verschiedene Ärzte zu befragen. Im Prinzip alle, die an der Krankheit beteiligt sind. Allerdings muss der Arzt dann auch wieder nur die Informationen weitergeben, die notwendig sein.

Das führt zum nächsten Problem: Denn wenn ein Arzt nur einen Teilbereich abdeckt, dann wird er sich tlw. schwer tun, hier zu differenzieren.

Im Ergebnis kann man natürlich alles übers Gericht laufen lassen. Nur wem hilft es ? Die Bewilligung der Leistung verzögert sich damit erheblich. Der Kunde bekommt kein Geld. Und davon abgesehen: Wo liegt das große Problem ?

Das jetzt bei der Kasse jemand sitzt, sich die Daten genüsslich bei Rotwein durchliest und dann lästert ? Es wird niemanden interessieren. Der Versicherer bearbeitet den Leistungsfall. Hat er pauschal die Möglichkeit alle Daten einzufordern, geht es einfach schneller.

....

Die andere Seite ist die, dass ich vielleicht erst einmal Versicherungsschutz möchte. Hier wird nicht nur das Risiko zu einem bestimmten Krankheitsbild bewertet, sondern das Gesamtrisiko, welches der Versicherer tragen muss. Daher muss er hier alle Angaben haben. Entsprechend ist das Urteil hier nicht anzuwenden.

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Ich denke einmal, dass hier der Patient begutachtet wurde. Wurde der MDK hier durch die Kasse beauftragt ? Wahrscheinlich schon. Insofern haben wir dann eigentlich 1 Gutachten. Also nicht MDK u. Kasse.

Gegen ein Gutachten kann man Einspruch erheben. Man kann auch eine Gegengutachten erstellen lassen.

Wie reagiert denn der behandelnde Arzt, die behandelnden Ärzte ?

Zunächst einmal gehe ich ja zum Arzt wenn ich krank bin. Dann gibt es Untersuchungen und irgendwann dann ein Gutachten. In der Regel aber sieht der Arzt dann auch kein Krankheitsbild.

Dann ist es vielleicht eine psychische Sache ?

Wie dem auch sei. Es müsste der komplette Vorgang betrachtet werden. Wer war wann beteiligt und hat welche Urteile gefällt ? Welche Untersuchungen führten zu welchen Ergebnissen ?

Und dann kann man überlegen, ob man hier ein eigenes Gutachten erstellen lassen möchte.

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Da besteht in der Tat, wie LittleArrow anmerkte, Klärungsbedarf.

Grundsätzlich besteht bei einer Scheidung aus so einer Versicherung ein Recht auf Zugewinnausgleich. Das wäre wohl im Rahmen der Scheidung geklärt worden.

Wenn ein Ehepartner mit einem Ehevertrag auf einen Zugewinn verzichtet, dann hat er wiederum keine Ansprüche mehr.

Ich weis jetzt nicht, wie die Tochter da auf einmal in den Vertrag kommen soll.

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Also Sie haben Vorerkrankungen, stehen ca. 10 Jahre vor der Rente und machen sich Gedanken darüber, dass das Geld weg sein könnte, wenn Sie die Versicherung nicht in Anspruch nehmen.

Wie funktioniert eine Versicherung ?

Einige Menschen zahlen ein. Ein Teil davon wird berufsunfähig und bekommt Geld. Wenn jemand 2000 Euro abgesichert hat und für 5 Jahre eine Berufsunfähigkeitsrente bezieht, dann sind das in dem Beispiel 120.000 Euro.

Sind Sie gesund und kaufmännisch tätig, so liegt die Wahrscheinlichkeit vielleicht bei 10%, dass Sie berufsunfähig werden. Also unter 10 Menschen ist einer, der berufsunfähig wird.

Diese 10 Menschen müssen also 120.000 Euro ersparen. Wenn diese mit 55 einsteigen. Also wie Sie, dann müsste jeder 12000 Euro in 10 Jahren zusammenbringen. Also von 55 bis 65. Lebensjahr. Sagen wir mal.

Das macht dann 100 Euro im Monat (zzgl. den Kosten für die netten Anträge, die Bearbeitung im Leistungsfall usw. . - Die arbeiten nämlich, wie Sie auch, nicht ehrenamtlich).

Jetzt sind Sie aber im Schichtdienst. Womöglich sind Sie handwerklich tätig. Jetzt beträgt Ihr Risiko - wenn Sie gesund sind - auf einmal mind. 20%. Sie müssten also 200 Euro im Monat zahlen. Zzgl. den genannten Kosten.

Nu aber haben Sie Rückenprobleme und Arthrose. Also deutliche Verschleißerscheinungen. Übrigens damit, neben Psychogeschichten, die Hauptursache einer Berufsunfähigkeit.

Ihr Risiko liegt dann also vielleicht - nett gerechnet - bei 40%. Sie müssten also 400 Euro im Monat aufbringen. Zzgl. genannten Kosten.

:::::

Kurzum, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist dafür da, Sie ein Berufsleben lang zu begleiten. Man steigt jung und gesund ein und sichert sich die Zukunft ab.

Mit 55 ist das kaum noch möglich. Mit Rückenproblemen nur sehr schwer - kommt auf die Probleme an. Mit Rückenproblemen und Arthrose ist es überhaupt nicht möglich.

:::: Evtl. geht noch eine Versicherung, welche bestimmte Krankheiten absichert.

Meiner Meinung nach sollten Sie sich aber eher über eine Pflegeergänzung Gedanken machen. Denn das ist ein Thema für IHRE Zukunft. Und da auch hier Gesundheitsfragen anfallen, wäre da wohl fast die geförderte Pflege Bahr Rente eine Lösung.

Eventuell.

Aber das müsste man individuell betrachten....

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Seit dem 1.7.2013 hat die Stiftung Warentest für die eigenen Marken - Test, Finanztest, Warentest.de - das Lizenzsystem geändert. In der Vergangenheit durften Firmen das Logo gegen eine Gebühr von 500 Euro nutzen.

Mit der neuen Regelung kostet die Lizenz zwischen 7000 und 25.000 Euro. Die Kosten sind u.a. davon abhängig, ob das Logo auch für die TV und Kinowerbung verwendet wird.

In den vergangenen Jahren finanzierte sich die Warentest Gruppe zu ca. 90% aus den Einnahmen der Vermarktung von eigenen Produkten, Logos und der Magazine Test, Finanztest usw. .

Die verbliebenen 10% (ca. 3,8 Millionen Euro) sind Steuergelder.

In 2012 verbuchte Warentest erstmalig einen Verlust in Höhe von 1 Millionen Euro. Dies dürfte durch die erhöhte Lizenz sicher schnell aufgefangen werden.

KRITIK: 90% des Umsatz von 38 Millionen Euro werden durch den Verkauf generiert. Dadurch ist man finanziell abhängig von einem erfolgreichen Produktverkauf.

In der Vergangenheit wurde mehrfach die Intransparenz der durchgeführten Tests, wurden mehrfach die Testkriterien kritisiert. Diese Kritik zieht sich durch alle Sparten.

Mit den 10% staatlichem Zuschuss aus Steuergeldern, kann keine Unabhängigkeit gewährleistet werden. Der Zuschuss verliert damit sein Ziel und ist zu ändern.

Das neue Lizenzsystem verschärft diese Diskrepanz !

Warentest gehört reformiert, muss transparent werden, die Kriterien müssen offen kommuniziert und für jeden Verbraucher ersichtlich und verständlich sein.

Die Regierung muss die Zahlung von Steuergeldern unmittelbar stoppen, so lange die genannten Punkte nicht erfüllt sind.

ENTWICKLUNG: In der Ausgabe 07.13 (neue Lizenzgebühren relevant) veröffentlichte Finanztest einen branchenweit beispiellos kritisierten Test von Berufsunfähgikeitsversicherungen. Kritisiert wurde die Reduzierung der Testkriterien auf ein fragwürdiges Minimum, die Intransparenz bzgl. der Auswahl der Kriterien, der Testkriterien selbst.

Eine eigens gegründete Facebook Gruppe, in der auch der Chefredakteur (Herr Tenhagen) von Finanztest anwesend war, versuchte Herrn Tenhagen mit den Kritiken zu konfrontieren und bot hier sogar einen runden Tisch an.

Leider ohne jeglichen Ansatz von Erfolg. Nicht auf einem der genannten Kritikpunkte wurde reagiert, noch wurde nur ein einziger Kritikpunkt überhaupt aufgegriffen.

So sollte man keine weiteren Steuergelder mehr verschwenden ! Jeder Bürger hat ein Recht auf Transparenz und versprochene Unabhängigkeit.

Jeder Volksvertreter müsste nach so einer Aktion zurücktreten.

HINTERGRUND: 75% der getesteten Berufsunfähigkeitsversicherungen bekamen in der Ausgabe 07/2013 ein "sehr gut"

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Das Kind kann ohne Gesundheitsprüfung in dem selben Tarif des Ehemanns versichert sein. Das Kind kann mit Gesundheitsprüfung in einigen Tarifen anderer PKV`s versicher sein. Das Kind kann beitragspflichtig in der GKV versichert werden.

Ihr Kind kann nicht kostenfrei in der Familienversicherung versichert werden.

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Für ein Neugeborenes besteht nicht die Verpflichtung eine Art, also GKV oder PKV zu wählen.

Das Kind kann sowohl in der GKV beitragspflichtig versichert werden, oder aber in der PKV. Der Arbeitgeber allerdings beteiligt sich nur bis zu einem Höchstbeitrag an der Krankenversicherung (egal ob jetzt das Kind PKV oder GKV ist).

Und zwar mit 7,3% aus 3.937,50 Euro (mtl.). Dabei stellen die 3.937,50 Euro das mtl. Einkommen dar.

Liegt Ihr Einkommen bereits höher, wird kein (!!) weitere Zuschuss gezahlt und Sie zahlen die, darüber hinaus gehende Differenz selber.

Darüber hinaus besteht in der PKV Kontrahierungszwang nur (!) im selbigen Tarif, den auch der Elternteil in der PKV inne hat. Kontrahierungszwang bedeutet : Keine Gesundheitsprüfung, Versicherung muss Kind Annehmen.

Wählt man einen anderen Tarif, besteht kein Kontrahierungszwang und es fällt eine normale Gesundheitsprüfung an. Das ist dann schon wieder schwierig: Denn in den Untersuchungen U1-U2 (trägt die Kasse der Mutter), gibt es sehr häufig kleine Auffälligkeiten, die sich bereits mit der U4-6 erledigt haben. Hier wird sich die gewünschte PKV dann ablehnend verhalten.

Darüber hinaus versichern nur wenige PKV Gesellschaften kleine Kinder, wenn nicht ein Elternteil bei der Versicherung ist.

In der Regel bleibt also "nur" der Vergleich zwischen dem jetzigen PKV Tarif und der GKV.

Und es ist übrigens nicht (!) richtig, dass die Beiträge ähnlich sind. Während die GKV einen festen Beitrag hat, kann er in der PKV zwischen ca. 60 und 250 Euro für das Kind liegen.

Wichtig ist es, sich hier einmal in Ruhe beraten zu lassen und im Zuge der Beratung auch die Leistungen vergleichen zu lassen.

Bitte nicht nur die oberflächlichen Leistungsbeschreibungen selber vergleichen, sondern eine wirkliche Bestandsanalyse erstellen lassen.

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Eine seriöse BU Beratung dauert einige Stunden. Neben der Aufnahme der persönlichen Situation werden hier viele Leistungsfragen im Detail behandelt.

Danach spielen die Leistungsfähigkeit der Gesellschaften, die es in die engere Auswahl geschafft haben, eine Rolle.

Alles wird mühsam erarbeitet. Ein Angebot ist dann immer ein ganz Persönliches.

Nach entsprechenden 4,5,6 Stunden Arbeit, dann ist der Kunde in der Lage, zu entscheiden, welches Produkt welcher Gesellschaft bestens zu ihm passt.

Diese Arbeit werde ich aber nicht vornehmen, wenn im Vorfeld keine Gesundheitsfragen beantwortet wurden. Denn mehr als 1/3 aller Anfragen bei mir muss ich im Vorfeld aussortieren, führen zu erheblichen Leistungsausschlüssen oder Ablehnungen seitens der Gesellschaft.

Daher ist eine Anonymität in einer seriösen Beratung nicht möglich. Niemand wird sich für "nichts" stundenlang mit einem Thema befassen, wenn der Kunde sich dann nicht versichern kann.

Wer aber in 45 Minuten (z.B. Vorgabe Stadtsparkasse München an Mitarbeiter) eine Beratung durch eine artfremde Person (Bankkaufmann ist kein Versicherungskaufmann. Ca. 15% meiner Kunden sind Bankkaufleute) genießen möchte, der findet sicher Banken und andere Vertriebler, die hier helfend zur Seite stehen.

Die Frage ist: Wem ist dann am Ende geholfen ? ;-)

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Es ist durchaus sinnvoll für einen Zahnzusatztarif einen Statusbericht zu liefern. Damit gibt es später keine Probleme bzgl. der vorvertraglichen Anzeigepflicht usw. .

Das ist nämlich so ziemlich der Hauptgrund bzgl. Streitigkeiten mit der Zusatzversicherung.

Meist berechnen die Zahnärzte für das Ausfüllen der in der Regel vorgefertigten Statusberichte kein zusätzliches Honorar.

Wenn, dann muss man dieses in der Regel selber zahlen, sollte sich aber im sehr übersichtlichen Rahmen bewegen.

@billy Natürlich wird die Versicherung für bereits bestehende Problemfelder nicht zahlen. Ein Haus das brennt, kann man nicht versichern. Ein alter, aber doch zutreffender Spruch. Das ist mit oder ohne Zahnstatusbericht so.

Und wer versucht bei den Gesundheitsangaben zu schummeln, um Leistungen für einen bereits vorhandenen Schaden zu erhalten, begeht Versicherungsbetrug.

Nur 1 Versicherer auf dem Markt liefert auch umfangreichen Versicherungsschutz für bereits fehlende Zähne oder bereits begangene Behandlungen. Allerdings kostet der Tarif, denn diese Leistungen müssen ja auch irgendwie finanziert werden.

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Ergänzend zu den Ausführungen meiner Kollegen möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Auflistung von Summen keine Aussage bzgl. der Leistungen der Unfallversicherungen zulässt.

Somit lässt sich nicht einmal beurteilen, ob die Unfallversicherung selbst gut ist.

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Es gibt verschiedene Einrichtungen zur Begabtenförderung. Entsprechende Vereine gibt es in allen Bundesländern.

Einfach einmal googlen.

Die sind auf das Thema spezialisiert und können sicher auch weiter helfen.

Es kommt ja auch auf die Art der Begabung und eine entsprechende Förderung an. Auch bedeutet eine Hochbegabung viel Stress und Druck für die Eltern und das Kind.

Ergo gehört auch hier eine im Umfeld passende, psychologische Betreuung dazu.

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Die Krankenversicherung wird hier nicht einspringen. Bei einer Rampe oder diversen Umbauten, handelt es sich nicht um Hilfsmittel.

Die Pflegeversicherung wird nur einen Zuschuss leisten, wenn tatsächlich eine Pflegestufe erreicht ist.

Also der Versicherte einer solchen Pflegestufe zugeordnet wurde und damit in seinen Alltagskompetenzen gemäß SGB 11 stark eingeschränkt ist.

Eine Pflegestufe ist, auch bei stetigem Bedarf eines Rollstuhls, nicht zwangsläufig erreicht.

Grundsätzlich gilt: Für sämtliche Ansprüche Anträge stellen !
Von alleine kommt nix

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Nur die dafür zertifizierten Verträge.

Um das Zertifikat zu erhalten, müssen die Produkte bestimmte Standards haben. Allerdings gibt es bessere Produkte.

Der Vorteil ist, dass hier der gesundheitliche Zustand nicht relevant ist. Vorteil für diejenigen, welche unter Vorerkrankungen leiden und denen der Weg in andere Produkte verwehrt ist.

Da die Versicherer keine Risikozuschläge erheben dürfen, oder Kunden ablehnen dürfen, sind die Beiträge entsprechend kalkuliert. Sprich: Für gesunde Menschen teurer.

Dabei muss man auch die zukünftige Beitragsentwicklung berücksichtigen. Sammeln sich alle Kranken in den Verträgen, so werden die Beiträge mit der Zeit überproportional erhöht werden müssen.

Die 5 Euro Förderung sind da max. kurzfristig ein Vorteil.

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Ich muss hier meinem sehr geschätztem Kollegen "alfalfa" Recht geben. Dabei ging es ihm vor allem nicht um die alltäglichen Behandlungen, Medikamente, sondern um existenzbedrohende Risiken, bzw. hier vor allem Selbstbehalte.

Der Versuch, das jetzt selber nachzulesen, ist zwar verständlich, jedoch für den Laien ungefähr so hilfreich, wie der Versuch sich durch das Lesen der Pschyrembels selbst zu behandeln.

Selbstverständlich wird in den Bedingungen auch beschrieben, was erstattungsfähig ist. Dies sind zunächst einmal verschreibungspflichtige (!) und vom Arzt verordnete Medikamente. Ärzte sind es oft gewohnt, bei Kindern Rezepte für nicht verschreibungspflichtige Medikamente auszustellen. Diese werden in vielen Tarifen nicht erstattet.

Der R+V Agil Comfort unterscheidet hier nicht. Hier wird darauf hingewiesen, dass die Medikamente vom Arzt verordnet und aus der Apotheke bezogen werden. Darüber hinaus müssen sie von der Schulmedizin anerkannt sein.

Das mit den "Problemen" würde ich immer vorsichtig betrachten. Es gibt viele, überzogene Rechnungen, die zurecht gekürzt wird. Es gibt inhaltlich falsche Rechnungen. Ich habe schon von Heilpraktikerrechnungen gelesen, wo der Oberschenkel abgerechnet, der Arm behandelt wurde. Undurchsichtig, wenn auf der Rechnung nur eine Abrechnungsnummer steht.

Bei der Osteopathie ergeben sich mehrere Probleme. Zunächst einmal unterscheidet man zwischen den Behandlern. Man kann die Osteopathie mit einer "kleineren" Ausbildung im Rahmen als Heilpraktiker durchführen (wenig sinnig). Man kann aber auch auf einen richtigen Osteopathen mit 5 jähriger Ausbildung zurückgreifen. Dann muss die Rechnung natürlich der passenden GO für Heilpraktiker angepasst sein. Gerade in diesem Bereich sehe ich immer Rechnungen auf denen z.B. steht : "1 osteophatische Behandlung 75 Euro". Das sagt ungefähr so viel aus wie: "1 Auto gekauft." Einen Fiat Panda oder einen Maybach ? Damit die Kosten erstattet werden, muss eine Rechung verständlich sein, sich an der GO für Heilpraktiker (viele Tarife auch Hufelandverzeichnis) orientieren. Und genau hier gibt es die meisten Probleme. Bei diesem Thema tragen meist die Behandler die Schuld, wenn es Probleme bei der Abrechnung gibt.

Sie würden sich, wenn Sie einen Toaster kaufen, auch nicht mit der Angabe. "Kauf eines Elektrogerätes" zufrieden geben. Insbesondere dann nicht, wenn es zum Garantiefall kommt.

Wie Sie in meinen Ausführungen auch sehen können, ist es verständlich, dass Medikamente immer (!) eines Rezeptes bedürfen. Wobei der Agil Comfort hier eh weit gefasst ist, da er auch Medikamente erstattet, die nicht verschreibungspflichtig sind. Aber verordnet.

Die R+V erstattet das auch so bei Erwachsenen. Die GKV bei Erwachsenen nicht.

Denken Sie einfach auch einmal anders: Wenn man jede Rechnung, ohne Rezept, erstatten würden, dann würde bald jemand für die ganze Familie, Nachbarn, Freunde Kopfschmerztabletten, Nasentropfen usw. kaufen. Es gibt ja keinen Nachweis des Bezugs zu einer behandelten Person.

Und dann noch zur Frage: Ja, machen die Ärzte. Einfach darauf hinweisen.

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