Ich muss hier meinem sehr geschätztem Kollegen "alfalfa" Recht geben. Dabei ging es ihm vor allem nicht um die alltäglichen Behandlungen, Medikamente, sondern um existenzbedrohende Risiken, bzw. hier vor allem Selbstbehalte.
Der Versuch, das jetzt selber nachzulesen, ist zwar verständlich, jedoch für den Laien ungefähr so hilfreich, wie der Versuch sich durch das Lesen der Pschyrembels selbst zu behandeln.
Selbstverständlich wird in den Bedingungen auch beschrieben, was erstattungsfähig ist. Dies sind zunächst einmal verschreibungspflichtige (!) und vom Arzt verordnete Medikamente. Ärzte sind es oft gewohnt, bei Kindern Rezepte für nicht verschreibungspflichtige Medikamente auszustellen. Diese werden in vielen Tarifen nicht erstattet.
Der R+V Agil Comfort unterscheidet hier nicht. Hier wird darauf hingewiesen, dass die Medikamente vom Arzt verordnet und aus der Apotheke bezogen werden. Darüber hinaus müssen sie von der Schulmedizin anerkannt sein.
Das mit den "Problemen" würde ich immer vorsichtig betrachten. Es gibt viele, überzogene Rechnungen, die zurecht gekürzt wird. Es gibt inhaltlich falsche Rechnungen. Ich habe schon von Heilpraktikerrechnungen gelesen, wo der Oberschenkel abgerechnet, der Arm behandelt wurde. Undurchsichtig, wenn auf der Rechnung nur eine Abrechnungsnummer steht.
Bei der Osteopathie ergeben sich mehrere Probleme. Zunächst einmal unterscheidet man zwischen den Behandlern. Man kann die Osteopathie mit einer "kleineren" Ausbildung im Rahmen als Heilpraktiker durchführen (wenig sinnig). Man kann aber auch auf einen richtigen Osteopathen mit 5 jähriger Ausbildung zurückgreifen. Dann muss die Rechnung natürlich der passenden GO für Heilpraktiker angepasst sein. Gerade in diesem Bereich sehe ich immer Rechnungen auf denen z.B. steht : "1 osteophatische Behandlung 75 Euro". Das sagt ungefähr so viel aus wie: "1 Auto gekauft." Einen Fiat Panda oder einen Maybach ? Damit die Kosten erstattet werden, muss eine Rechung verständlich sein, sich an der GO für Heilpraktiker (viele Tarife auch Hufelandverzeichnis) orientieren. Und genau hier gibt es die meisten Probleme. Bei diesem Thema tragen meist die Behandler die Schuld, wenn es Probleme bei der Abrechnung gibt.
Sie würden sich, wenn Sie einen Toaster kaufen, auch nicht mit der Angabe. "Kauf eines Elektrogerätes" zufrieden geben. Insbesondere dann nicht, wenn es zum Garantiefall kommt.
Wie Sie in meinen Ausführungen auch sehen können, ist es verständlich, dass Medikamente immer (!) eines Rezeptes bedürfen. Wobei der Agil Comfort hier eh weit gefasst ist, da er auch Medikamente erstattet, die nicht verschreibungspflichtig sind. Aber verordnet.
Die R+V erstattet das auch so bei Erwachsenen. Die GKV bei Erwachsenen nicht.
Denken Sie einfach auch einmal anders: Wenn man jede Rechnung, ohne Rezept, erstatten würden, dann würde bald jemand für die ganze Familie, Nachbarn, Freunde Kopfschmerztabletten, Nasentropfen usw. kaufen. Es gibt ja keinen Nachweis des Bezugs zu einer behandelten Person.
Und dann noch zur Frage: Ja, machen die Ärzte. Einfach darauf hinweisen.