Beantworte Dir die Frage selbst: wie seriös ist ein Unternehmen, das jemandem, der nirgendwo sonst noch Geld bekommt, unbedingt Geld leihen will?

Das wird, selbst wenn Du die Flocken bekommst, auf Dauer nicht gut gehen. Sieh den Tatsachen ins Auge: Du bist pleite.

Das ist an- und für sich nicht schlimm, die Konsequenz kann aber nicht lauten "noch mehr Schulden zu machen", sondern nur, sämtliche Kosten zu senken und die Einnahmen zu erhöhen.

Kosten senken: Zeitungen abbestellen, Pay-TV abbestellen, Abos kündigen, Versicherungen (bis auf Haftpflicht, Unfall, Berufsunfähigkeit) kündigen oder beitragsfrei stellen, Telefon, Miete und andere laufende Kosten werden künftig nicht mehr abgebucht, sondern nur noch überwiesen, Handyvertrag kündigen, auf Prepaid umsteigen

Einnahmen erhöhen: Nebenjob suchen, überflüssigen Krempel bei ebay verscheuern

Bis dahin: mit Schuldnern verhandeln, offenes Gespräch suchen und sich an Vereinbarungen auch dringend halten.

Du musst jetzt handeln. Raus aus der Komfortzone des ewigen Darlehenszahler, hin zum Zinsempfänger.

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Ja, geht problemfrei. Einfach dem Versicherer den Fahrer nebst Geburtsdatum und Zeitraum melden, viele Versicherer verzichten sogar auf die Erhebung eines Beitrags, weil die das für den kurzen Zeitraum viel zu teuer käme. Aber melden solltest Du es in jedem Fall.

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In der Regel sind Schäden in der Mietwohnung (ausser Abnutzung für den üblichen Gebrauch) in der Privathaftpflichtversicherung des Mieters mitversichert.

Ausnahme: Glasschäden am gemieteten Objekt, da Du Dich dagegen separat versichern kannst.

Mieter zahlen keine höheren Prämien als Eigentümer, die durch Mieter verursachten Schäden an Mietwohnungen bewegen sich in einem derart geringen Bereich, dass dies über die ganz normale Haftpflichtversicherungsprämie abgedeckt ist.

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Vergiss die anderen Antworten.

Also, die Sachlage sieht wie folgt aus:

Sofern Deine Eltern ein selbstbewohntes EINFAMILIENHAUS haben, sind Schäden am Zaun des Nachbarn - oder am Nachbarn selbst - durch die in der Privathaftpflicht der Eltern eingeschlossene "Haus- und Grunbesitzerhaftpflicht für selbstbewohnte EINFAMILIENHÄUSER" abgedeckt.

So.

Fällt der Baum nun aufs Haus Deiner Eltern, dann haben sie zuerst einmal Pech gehabt, weil sie für die Tätigkeit des holzfällenden Kumpels dessen "Arbeitgeber" waren und es sich somit um einen "Eigenschaden" handelt, es sei denn...

...es sei denn, Dein Holzkumpel hat in seiner eigenen Privathafflicht wiederum den Passus der "Gefälligkeitshandlungen" mitversichert. Dann Kriegen Deine Eltern nicht nur eins aufs Dach, sondern auch den Schaden bezahlt.

Fällt der Baum auf den Kumpel, dann hat dieser hoffentlich eine private Unfall- oder Lebensversicherung, ansonsten hat er leider garnichts - außer Pech gehabt.

Bitte. danke.

Nach Diktat verreist.

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Da ist alleine schon in der Fragestellung ein Fehler. Anhand der Frage gehe ich davon aus, dass Ihr Mieter seid und die kleine Tochter unter 7 Jahre alt ist. Du fragst nach der Deckung der (hoffentlich) bestehenden Haftpflichtversicherung.

Soweit korrekt? Gut. Haare ankleben, festschnallen, hier ist die Antwort.

Also: Kinder unter 7 Jahren sind grundsätzlich deliktunfähig, weil sie laut BGB noch keinen Einblick in die Folgen ihrer Handlung haben. Ein Kind unter 7 kann für seine Handlung nicht haftbar gemacht werden.

In diesem Fall also haften die Eltern für die "Untaten" ihrer Leibesfrüchtchen, wenn (achtungachtung) sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Nur dann haben die Eltern Schuld an dem Schaden, nur dann haften die Eltern. Haben die Eltern auf ihr Kind aufgepasst und es kommt trotzdem zum Schaden, dann hat der Geschädigte schlicht Pech gehabt und kriegt nix. Dann war das Schadenereignis "unabwendbar" - wie ein Blitzschlag.

Das hat noch nichts mit der Haftpflichtversicherung zu tun, sondern ist schlicht BGB.

Jetzt zu Eurem Fall: der Schaden ist nachts in Eurer Wohnung passiert, selbst wenn Ihr geschlafen habt, ist Euch keine Aufsichtspflichtverletzung anzulasten. Es kann nicht permanent jemand neben dem schlafenden Kind Wache stehen, dass es keinen Unfug treibt.

Der Haftpflichtversicherer wird also den Anspruch Eures Vermieters als "rechtlich unbegründet" ablehnen. Wenn der Vermieter trotzdem Geld sehen will, dann muss er Euren Haftpflichtversicherer verklagen. Egal wie - Euch kostet das keinen Cent.

Soviel zur rechtlichen Theorie, nun zur Praxis:

Wenn Euer Haftpflichtvertrag nur in etwa 5 Jahre alt ist, dann habt Ihr trotzdem "Schäden durch deliktunfähige Kinder" mitversichert, in diesem Falle prüft der Versicherer nicht, ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Er wird also leisten, aber nur bis zu einem Betrag X, wahrscheinlich habt Ihr in dem Passus auch eine kleine Selbstbeteiligung. Vertreter fragen, wenns nicht gerade ein sogenannter "Unvermögensberater" ist.

Die Lösung des Problems ist aber eine andere: je nach Gebäudeversicherer des Vermieters wird dieser den Schaden regulieren und dann im Innenverhältnis auf Euren Haftpflichtversicherer regressieren, also sich von diesem einen Teil des Schadens wiederholen.

Ihr macht jetzt folgendes: Ihr meldet den Schaden Eurer Haftpflicht, gleichzeitig bittet Ihr den Vermieter, Euch den Gebäudeversicherer mitzuteilen und meldet den Schaden auch dort - günstigstenfalls findet Ihr den Gebäudeversicherer auch in Eurer Nebenkostenabrechnung, denn der Vermieter legt den Versicherungsbeitrag auf Euch um.

So oder so, der Schaden kostet Euch keinen Cent. Gut, gell? Ihr dürft mir huldigen. So geht das!

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Theoretisch sollte jeder Sportverein eine Unfallversicherurg haben - und theoretisch meldet jeder Arbeitgeber seine Arbeitnehmer bei der Berufsgenossenschaft an und kein Bürger praktiziert Steuerschwindeleien...

Aber selbst wenn der Verein eine Unfallversicherung hat, dann sind die Summen meist so lächerlich, dass es sich hier bestenfalls um eine Alibiabsicherung handelt.

Tipp: private Unfallversicherung mit einem Jahr Laufzeit abchliessen, Kostenpunkt je nach Anbieter und Leistung 10,- € bs 20,- € im Monat. Die leistet dann auch rund um die Uhr und nicht nur beim Sport und ist eine der elementarsten und wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Und bei dem Betrag, den man normalerweise für sein Sportgerät ausgibt (es sei denn, Du bist Synchronschwimmer), sind 10,- € bis 20,- weissgott nicht zuviel und im Schadenfall gut angelegt.

Als Faustformel für de Ermittlung der Versicherungsleistung bei Vollinvalidität: Nettoeinkommen x Faktor 300.

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Das geht.

Man muss kein Prophet sein, um die Frage richtig zu beantworten, Versicherungsfachwirt ist ausreichend.

Sie können sich den Schaden über einen Kostenvoranschlag regulieren lassen. Allerdings zieht der Versicherer hier die Mehwertsteuer 'raus, weil diese nicht angefallen ist. Danach dürfen Sie dann auf eigene Faust herumfuscheln.

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Beide haben recht, aber die Begründung ist falsch!

In den von Ihnen verlinkten Bedingungen heisst es unter

"A.1.6.2.1 Allgemeines: Unter Panne ist jeder Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden zu verstehen. "

Eine leere Batterie ist somit kein Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden und damit keine Panne. Pech.

Die 50 km-Klausel greift bei Panne tatsächlich NICHT! Hätten Sie bei sich im Ort den Auspuff verloren, dann würde die VHV leisten, denn in den Bedingungen steht bei den Ausschlüssen ebenfalls eindeutig:

A.1.6.2.4 Ausnahmen Sie haben keinen Versicherungsschutz,... wenn der Schadenort weniger als 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnort entfernt liegt. Dies gilt nicht für folgende Leistungen: – Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort,– Bergen des Fahrzeugs nach einer Panne oder einem Unfall und – Abschleppen des Fahrzeugs nach einer Panne oder einem Unfall.

Einen kleinen Hoffnungsschimmer habe ich aber trotzdem für Sie: die Definition von "Betriebsschaden" ist schwammig. Ich würde der VHV erklären, dass eine leere Batterie durchaus mit dem Betrieb des Fahrzeugs zusammenhängt...

Folgender Weg: Sie rufen die Schutzbrief-Tuss jetzt noch einmal an und erklären, Sie hätten eine Panne, und zwar einen Betriebsschaden. Kommt sie mit den 50 km um die Ecke, verweisen Sie sie auf A.1.6.2.4 Ausnahmen Absatz 2.

Wenn sie pfiffig ist, verweist sie auf

A.1.6.2.2 Leistungsumfang • Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort Kann das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt nicht fortsetzen, sorgen wir für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile auf 100 EUR

...Sie haben die Fahrt aber noch gar nicht angetreten, weil das Ding bei Ihnen vor der Garage steht... Schieben Sie es 10 Meter weg ;) und erklären Sie, das sei kurz vor dem Ziel passiert (das ist nicht schön, aber die Bedingungen sind auch nicht schön).

Im Ernst: was Sie brauchen, ist eine Zusage des Sachbearbeiters und dessen Namen. Dann haben Sie eine "Zusage des Versicherers" und können entsprechend agieren.

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So.

Und jetzt vergessen Sie mal die ersten beiden Antworten. Ich hatte bereits den Fall gehabt, dass eine Fussbodenheizung über Monate Wasser verloren hat und der komplette Estrich ´rausgemusst hat. Das waren flotte 30.000,- € Schaden, zumal sich auch die Wände vollgesogen hatten. Alleine über die Stromkosten für die Trocknung hätte ich von e-on wenigstens ein Abzeichen bekommen müssen!

Sie haben bestimmt eine Gebäudeversicherung und in dieser Leitungswasserschäden versichert. Dort geben Sie einfach an, dass Sie auf X m² jetzt eine Fussbodenheizung haben und diese gerne mitversichert hätten. Je nach Verhältnis dieser Fläche zur Gesamtfläche des Gebäudes kostet das nicht einmal einen Zuschlag.

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