Ja. Tut sie.
Du musst das Handy zahlen oder nicht.
Wie die Vorgänger schrieben: Die Haftpflichtversicherung der Eltern (oder Deine) prüft, ob Du an dem Schaden schuld bist und, falls ja, ob das, was der Junge haben will, gerechtfertigt ist. Dann wird sie zahlen.
Hat der Junge aber das Handy im Turnbeutel auf dem Boden gehabt und Du bist draufgetreten, dann war das Dämlichkeit des Jungen und Du musst nichts zahlen. Auch das erklärt dann Deine Haftpflichtversicherung den Eltern des Jungen (oder diesem).
Haben weder Du noch Deine Eltern eine Haftpflichtversicherung, dann ist das Pech. Dann darfst Du löhnen. Aber immerhin habt Ihr Euch die ganze Zeit 80,- € im Jahr gespart...
Ein Versicherungskaufmann hat in der Regel 2 1/2 bis 3 Jahre Ausbildung. Wie seriös beurteilst Du ein Unternehmen, das "den Kumpel einstellt" und nach einem Kurzseminar auf die Kunden loslässt? Was schätzt Du, hat er an Fachkenntnis? Könnte es sein, dass es wichtig ist, dass er genau weiß, wovon er redet?
Würdest Du bei dem gleichen Kumpel auch ein Auto kaufen, das er selbst repariert hat? Würdest Du Dir von ihm auch Elektro- und Gasanschlüsse legen lassen, wenn er das auf einem Seminar gelernt hat? Würdest Du Dich von ihm beraten lassen, was die Statik Deines Gebäudes angeht, wenn er von Beruf Maler ist? Und: Würdest Du wollen, dass er für seine Aussagen und Handlungen KEINE Haftung übernimmt?
Wenn Sie das exakt so dem Versicherer erklären und ihn googeln lassen, ob er in Ihrem Ort einen "Musterweg" findet (er kann eigentlich ohne valide Anschrift kein Risiko versichern - wegen der Diebstahlzonen), dann wird er auch regulieren. Ganz ohne Anwalt und "Schisslaweng". Da saß mal wieder der Praktikant in der Schadenregulierung.
Nehmen wir einmal an, Sie würden einen Diebstahl oder einen Raub beobachten und den Dieb kennen - würden Sie die Straftat melden? Sicher.
So würde ich es auch mit einem offensichtlichen Betrug machen. Denn den Preis dafür zahlen alle über die Versicherungsprämie. Außerdem findet so etwas, wenn der Kamerad damit durchkommt, ja auch Nachahmer.
Von daher: Anzeige.
Ja. PHV zahlt.
Sozialversicherung: Alle arbeiten an den Hausaufgaben für den einen, der abschreibt
Privatversicherung: einer macht die Hausaufgaben für einen anderen, nimmt aber dafür Geld
Da dürfte nun Dein Daddy als Halter den Geldbeutel aufmachen... Er wird begeistert sein.
Der Versicherer Ihrer Mutter leistet hier den Zeitwert - sprich: was ist der Tisch inklusive der Vorschäden heute noch wert? Dass keine Rechnung mehr vorliegt, ist kein Problem, hier genügt den meisten Versicherern Ihre Aussage, wann und zu welchem Preis der Tisch angeschafft wurde.Tipp: schauen Sie doch mal, ob Sie den Tisch bei eBay oder Amazon finden, das wäre der ungefähre Ersatzwert im unbeschädigten Zustand. Und keine Sorge: auch Gutachter wissen, ob der Tisch 100,- € oder 10.000,- € wert war oder ist. Wahrscheinlich läuft es auf eine Abschlagszahlung hinaus.
Wie geil... :D
Lieber Fragesteller: Sie haben vollkommen recht. Die haben Sie beschissen. Sie wollten schön 3000 Steine haben und schick Urlaub machen und den blöden Wasserschaden mit zwei Styroporplatten überkleben. Und die haben das, ohne Sie zu fragen, einfach instand gesetzt. So sind sie, die Versicherungen. Da hat man einen Wasserschaden, will auf Kosten der Schadenrechnung einmal im Leben all inklusive nach Malle und dann stellen die einfach den Zustand von vor dem Schaden wieder her. Frechheit. Handeln Sie. Sagen Sie BILD, RTL2 und Peter Zwegat Bescheid. Schalten Sie den Ombudsmann ein. Und, wenn alles nichts nutzt, den örtlichen SPD-Abgeordneten. Wehren Sie sich. Die verdienen genug Geld. Da kann auch ein Urlaub für Sie mal rausspringen!
Das ist toll! Lass Dir das schriftlich geben!
Dann kannst Du sie wegen "unerlaubten Koppelgeschäft" und Verstoßes gegen die Wettbewerbsrichtlinien der Finanzwirtschaft verklagen. Nimm die Kreditsumme als Streitwert und lass Dir als Entschädigung 1% der Kreditsumme geben. Dann haben sie ihr eines Prozent :)
Der Punkt ist der: in einer neuen Haftpflichtversicherung mit aktuellen Konditionen wären Schäden (inklusive Verlieren) vom geliehenen Sachen tatsächlich mitversichert GEWESEN.
Nur schätze ich, dass Du noch einen schönen billigen Uraltvertrag hast, der seit Jahren nicht mehr "gewartet" wurde und Du auch möglicherweise auf Umstellungsversucher mit "Ihr Kerle wollt nur wieder mehr Geld" reagiert hast, wie sich das so gehört... :) (kleiner Scherz, hilft Dir aber jetzt nicht wirklich weiter).
Ich würde es aber trotzdem gemeinsam mit Deinem Vertreter "auf Kulanz" probieren, vielleicht zahlt der Versicherer Deiner Mutter wenigstens die Hälfte, da Du ja doch schon wohl seit zig-Jahren schadenfrei bist. Versuch macht klug.
(Und für die Zweifler unter den Kollegen der Passus aus den Bedingungen:
Abhandenkommen sonstiger Sachen
2.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen (z.B. Verlieren oder Wegnahme durch Dritte) fremder Sachen bis zu einer Entschädigungsgrenze von 10.000 €. 2.2 Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen des Abhandenkommens von a) Geld, Urkunden und Wertpapieren, b) Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen, c) Sachen, die dem Beruf oder dem Gewerbe der versicherten Person dienen.)
Nein, der Beitrag bleibt gleich.
Denn ob ein Kind deliktfähig wird oder nicht, ist in der Haftpflichtversicherung völlig egal. Bei den Kindern unter 7 Jahren haften nämlich die Eltern für ihre Kinder.
Um es in einfachen Worten zu sagen:
1) Haben die Eltern auf Ihr Kind NICHT aufgepasst und es kommt zum Schaden, dann sind die Eltern schuld. Dies löst aus, dass der Haftpflichtversicherer der Eltern den Schaden des Geschädigten zahlt.
2) Haben die Eltern auf ihre Kinder aufgepasst, dann liegt ein "unabwendbares Ereignis" vor, weder Kinder noch Eltern trifft eine Schuld am Schaden und der Versicherer lehnt denn deshalb "rechtlich unbegründeten Anspruch" des Geschädigten ab.
So oder so: es kostet weder Eltern noch Kinder Geld.
Allerdings gibt es Versicherer, die über eine sogenannte "Kinderklausel" das eventuelle Verschulden der Eltern nicht mehr prüfen, oder, auch hier, in einfachen Worten: die zahlen dann immer bis zu einem bestimmten Betrag, unabhängig davon, ob die Eltern auf ihr Kind aufgepasst haben oder nicht.
Cool, gell?
Vielen Dank für die bisherigen Antworten, Ihr "Spassbremsen" :)
Gut, ich habe es hier ja auch mit Finanzdienstleuten zu tun, die gelegentlich auch einmal die Bedingungen der "kostenfreien" (so wird es bei uns hier im Umland von der Sparkasse kolportiert) Bankriesterverträge lesen.
Tatsächlich entstehen die Kosten hier ab der Auszahlphase, wenn die Bank gegen eine, so steht es in den Bedingungen, "angemessene Geschäftsgebühr" die Auszahlphase mit Hilfe eines derzeit noch unbekannten Versicherers einleitet... Aber die Leute werden hier echt für doof verkauft. Und teilweise wirklich zu Recht.
Du solltest zuerst einmal die tatsächlichen Existenzrisiken absichern. Das sind die, bei denen Dich ein Schaden aufgrund der Kosten direkt in der Existenz bedrohen würde. Derer sind es drei:
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei Schäden in diesen Segmenten wäre unter Umständen direkt Deine Existenz bedroht, da Du weder Umfang noch Ausmaß eines Schadens hier abschätzen kannst.
Die Hausratversicherung wäre zu überdenken, hier kannst Du einen Schaden sehr wohl kostenmäßig abschätzen, schlimmstenfalls bist Du im Schadenfall dann auf Schenkungen von Verwandten und Straßensammlungen etc. angewiesen.
Die beiden Lebens- und Rentenversicherungen sind noch steuerfrei, die Rentenversicherung hat dazu auch noch einen im Vergleich hohen Rechnungszins. Es könnte aber interessant sein (ist ein Rechenexempel), wenn Du einen der beiden Verträge in eine "betriebliche Altersversorgung" umwandelst, sofern der Arbeitgeber mitspielt.
Der Todesfallschutz der 4,- € Police dürfte sich im vierstelligen Bereich abspielen und damit tatsächlich sinnlos sein. Wenn Du eine Familie abzusichern hast, so solltest DU hier nach anderen Absicherungsalternativen suchen.
Die Courtagen bewegen sich zwischen 4% und 4,5% der auf die Laufzeit zu zahlenden Beiträge, je nach Volumen, das der Makler bei einer Gesellschaft einreicht oder wie sehr eine Gesellschaft ihren Tarif "pushen" möchte. In Deinem Fall gingen ca. 1.436,- an den Makler.
In Deinem Fall vermutlich zu unrecht, denn die Laufzeit ist zu kurz und sollte wenigstens bis zum 67sten Lebensjahr gehen, da zum einen das Risiko, dass Du zwischen 60 und 67 berufsunfähig wirst, am höchsten ist (um 50% höher als vor dem 60sten Lebensjahr), zweitens, solltest Du vorher berufsunfähig werden, der Versicherer die Rente nur bis zum 60sten zahlt und Du dann 7 Jahre "irgendwie überbrücken" müsstest.
Leider fehlt die Angabe, welchen Beruf Du hast und wie hoch die vereinbarte Rente ist, ansonsten könnte ich Dir auch noch sagen, ob die Beitragshöhe gerechtfertigt ist.
Am einfachsten wäre es, wenn eine Glasversicherung besteht. Dies scheint nicht der Fall zu sein.
Wenn Deine Hausratversicherung nach 2005 abgeschlossen wurde, dann sind wahrscheinlich Gartenmöbel gegen die üblichen Gefahren mitversichert.
In diesem Falle hätten wir entweder eine Explosion oder den Absturz eines unbemannten Flugkörpers. Das sieht imho ganz gut aus, mit der Ersatzleistung.
Ja.
Ich würde es meinem Arbeitgeber aber netter verkaufen als "das steht mir zu".
Wo liegt eigentlich Ihr Problem? Werden Sie ab morgen Versicherungsmakler und verdienen Sie ganz viel Geld ohne Arbeit. Dann brauchen Sie auch keinen Makler mehr. Nicht neidisch sein - selbst ganz viel Geld verdienen. Toll, oder?
Zu Deiner Frage:
a) der Schwimmer bewegt sich wie ein Delphin, nur ohne Flossen
b) Wenn der Schwimmer Lust dazu hat
c) der Schwimmer schwimmt aus eigenem Antrieb, sofern ihn niemand zwingt oder er zu Delphinschwimmen als Resozialisierungsmassnahme verurteilt wurde
d) wenn er keine Luft mehr kriegt, alternativ: seit Geburt
Bitte. Danke.