Private Haftpflicht: Muss der Schaden repariert werden oder reicht ein Kostenvoranschlag ohne Repara
Meine Tochter hat bei meinem Schwager eine Tür beschädigt. Muss er nun den Schaden reparieren lassen oder kann er auch durch den Kostenvoranschlag sich den Schaden auszahlen lassen und die Reparaur, wenn sie überhaupt durchgeführt wird, verschieben?
3 Antworten
Das Geld wird ja an euch gezahlt und nicht an eine Werkstatt. Als ich mal einen Schaden angegeben hatte war das so das der Geschädigte einen Scheck über den Betrag zugeschickt bekommen hat. (War allerdings kein Schaden an einer Tür).
Die Reperatur muss man aber nicht vornehmen lassen wenn man nicht will. Ich weiß auch von Bekannten die den Betrag den sie von der Versicherung bekommen haben anderweitig genutzt haben und nicht für eine Reparatur. Das war kein Problem.
Ich würde einfach mal anrufen und nachfragen ob die die Summe direkt auf euer Konto überweisen oder wie das sonst laufen soll. Dabei kann man dann nämlich auch direkt mal freundlich anfragen, wie lange die Bearbeitung wohl noch läuft.
Die Summe des Kostenvoranschlages wird bei Nichtreparatur nach Abzug der MwSt. meist per Check ausgezahlt.
Natürlich kann er mit dem Scheck der Versicherung machen was er will. Tatsächlich wird er damit zum Zeitwert so gestellt, wie er vor dem Schadensereignis war, nicht die Instandsetzung erstattet.
G imager761
Das ist doch logisch.
Wenn ich Dir Deine 16 Jahre alte Schrottkarre vernichte, bekommst Du ja auch keine 30.000,-- €.
Die Tür wurde erst von 2 Jahren erneuert. Rechnung liegt noch vor.,
dann ist doch alles im grünen Bereich. Dann gibt es den Zeitwert für eine 2 Jahre alte Tür und nicht für eine z.B. 16 Jahre alte Tür.
Du meinst, es wird das Alter und der Zustand der Tür hinzugezogen, um die Entschädigung zu berechnen?