Kann ich einen kaputten Mietwagen bei einer freien Werkstatt reparieren lassen?
Mein Bekannter ist heute umgezogen. Dafür haben wir einen Kleintransporter gemietet. Beim zurücksetzen ist er an einem Mauervorsprung hängen geblieben. Wir sind gerade am überlegen, ob es Sinn macht den Wagen lieber bei einer freien Werkstatt zu reparieren oder direkt zum Vermieter zu gehen? Erstmal sind wir uns nicht sicher, ob wir eine Stoßstange auswechseln dürfen ohne der Vermietung etwas zu sagen? Wohl eher nicht weil es ja deren Auto ist, oder? Und selbst wenn wir es der Vermietung sagen, haben wir dann das Recht es bei einer Werkstatt unserer Wahl die Reparatur durchzuführen?
3 Antworten
Nein, der Vermieter entscheidet, wie verfahren wird. Er kann reparieren lassen, oder auch nicht. Er wird Euch auf jeden Fall die Reparaturkosten in Rechnung stellen. Ich gehe einmal davon aus, dass Ihr eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung hinterlegen musstet. Die ist entweder ganz, wenn Ihr Glück habt, nur teilweise weg.
Der Leihwagen steht im Eigentum des Verleihers und demnach trifft er als Eigentümer und Halter alle Entscheidungen.
Auf alle Fälle erst einmal die Verleihfirma kontaktiern,ohne deren Einverständnis geht da garnichts. Normalerweise haben die eine Vertragswerkstat. Der Wagen ist Vollkasko versichert und die Selbstbeteiligung bist du eh los,außerdem sparst du dir die weiteren Verleihgebüren solange der Wagen in der Werkstatt ist.