Sek stürmt falsche Wohnung , Rechtsmittel?
Letzte Woche um kurz nach 6 hat das SEK unsere Wohnung gestürmt, meine Kinder 4&7 haben noch geschlafen. Ich war zu dem Zeitpunkt schon wach war aber noch im Schlafzimmer hatte mein Handy in der Hand und wollte den Wecker ausschalten. Plötzlich ein übler Knall, ich sprang aus dem Bett um nachzuschauen was los ist. Auf einmal Hände hoch , Handy weg an die Wand wurde ich angebrüllt, Waffen waren auf mich gerichtet. Alle stürmten dann in die Wohnung wer ist noch alles hier . Ich sagte nur ich und meine Kinder. Sogar in die Kinderzimmer sind die rein mit Waffen gerichtet auf kleine Kinder (4&7 Jahre) . Dann einer alle Dokumente von allen . Dann fragte wer wie heissen Sie , ich nannte meinen Namen. Dann nur ups falsche Wohnung. Dann alle Mann wieder raus gestürmt eine Etage höher. Ich nur wie was falsche Wohnung ,war total unter Schock. Ein Beamter nur Haja passiert. Wie Bitte 😳🤬Ein andere fragte dann ob ich einen Arzt bräuchte er könne mir alles erklären es tue ihm leid.
Ich hab jetzt eine kaputte Wohnungstür, 2 traumatisierte Kinder ….. Den Schaden von der Tür wollten die zwar ersetzen aber was ist mit dem Rest? So etwas darf nicht passieren. Hat jemand Ähnliches erlebt?Oder wie sieht da die Rechtslage aus? Ich weiß es sind auch nur Menschen die ihren Job machen, wenn dann bitte richtig!
3 Antworten
Oder wie sieht da die Rechtslage aus?
Legal war das nicht, aber ich wüsste auch kein Rechtsmittel das man einlegen könnte. Für eine (Fortsetzungsfeststellungs)Klage fehlt es am Interesse, da keine Wiederholungsgefahr besteht. Könntest höchstens Dienstaufsichtbeschwerde einlegen.
Obwohl, eine Klage würde vermutlich doch gehen, da es sich um einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff handelt. Also kannst du Klage einreichen, und wenn du gewinnst sagt dann ein Richter am Ende dass das illegal war was passiert ist. Wenn dich das glücklich macht…
So etwas ist zwar relativ selten, aber kommt leider trotzdem immer wieder vor.
Ich würde mich da mal von einem Rechtsanwalt beraten lassen, welche Ansprüche hinsichtlich Inanspruchnahme psychologischer Hilfe und bestehen. Anspruchgegner dürfte hier das Land sein, das für die Fehler seiner Beamten haftet (Art 34 GG).
Gut was macht man dann? Wenn die Wohungstür defekt ist, ist die Wohnung unbewohnbar. Man zieht also sofort ins nächste Hotel. Wer passt auf die Wohnung auf, solange bis die Tür ersetzt ist? Die Polizei. Man übergibt den Wohnungsschlüssel dem nächsten Beamten. Dann haftet der.
Kann man zur Arbeit gehen? Nein man muss ja alles regeln, Anwälte, Ärzte konsultieren usw. Man lässt sich also für 1-2 Wochen krank schreiben und benachrichtigt den Arbeitgeber. Warum sollte man sich selbst um eine Psychologen-Termin für die Kinder kümmern? Entweder wendet man sich an die Polizeidirektion oder Krankenkasse. Die sollen einen Termin vereinbaren. Normalerweise bekommt man ja keinen Termin in ein paar Tagen, muss 6 Monate warten.
Für einen Hausfriedensbruch fehlt es hier am strafbaren Vorsatz. Eine Fach- oder Dienstaufsichtsbeschwerde wegen des fahrlässigen Fehlverhaltens des leitenden Beamten könnte man natürlich schon einreichen.
Wie kommst Du darauf, das für Hausfriedensbruch ein Vorsatz vorhanden sein muss? Dienstaufsichtsbeschwerde führt zu gar nix. Wo soll denn da eine Fahrlässigkeit sein? Das ist ja Vorsatz wenn man eine Wohnung stürmt. Selbst wenn Beamten eine Straftat nachgewiesen wird, erhalten die allenfalls einen Beförderungstopp für einen kleinen Zeitraum. Später werden die dann belobigt.
So war es bei mir: Ein Beamter hat Tagebucheintrag gefälscht wg. eines privaten PKW Unfalls an dem er Schuld war. Micht hat die Zahlung per EC-Karte gerettet. Es hat 3 Instanzen gebraucht das gerichtlich entsprechend zu entscheiden. Dem Beamten wurde eine Beförderungssperre für 3 Jahre erteilt. 15 Jahre später unter Belobigung in den Ruhestand versetzt. 3 Zeitungsartikel erschienen mit den Belobigungen.
Wie kommst Du darauf, das für Hausfriedensbruch ein Vorsatz vorhanden sein muss?
Weil in § 123 StGB keine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit vorgesehen ist. Siehe dazu § 15 StGB.
Das ist ja Vorsatz wenn man eine Wohnung stürmt.
Es fehlt hier am Vorsatz, die Wohnung von X zu stürmen, beabsichtigt war die Stürmung der Wohnung von Y.
Der Vorsatz muss sich nicht nur auf die Grundhandlung (das "ob"), sondern auch auf die zum Tatbestand gehörigen Umstände (im Weiteren Sinne: das "wie") beziehen, siehe dazu auch § 16 Abs. 1 StGB. Im hier vorliegenden Fall fehlt es am Vorsatz hinsichtlich der Wiederrechtlichkeit. Die eigentlich beabsichtigte Handlung (Stürmung der Wohnung von Y) wäre -das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen angenommen- legal gewesen.
Dienstaufsichtsbeschwerde führt zu gar nix.
Ich habe auch nicht behauptet, dass diese zu einem für dich erkennbaren Ergebnis führt. Rechtsanwälte führen hier gerne die drei "F" an: formlos, fristlos, fruchtlos
Allerdings wird auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde in der Personalakte des Beamten vermerkt und kann sich negativ auf dessen Karriere auswirken (Betonung liegt auf "kann"). Die Frage wäre aber auch hier, inwieweit einem der Beamten ein persönliches Verschulden vorgeworfen werden kann. Dazu müsste diesem zumindest eine schuldhafte Verletzung seiner Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden. Aber: Hier kann im Zweifel auch eine Fahrlässigkeit genügen, die beim Straftatvorwurf nicht genügt.
Faktisch würde ich aber auf beides verzichten, wenn keine für mich erkennbaren Anhaltspunkte für ein solches Verschulden vorliegen. Es lohnt sich schlichtweg nicht, sich damit herumzuärgern. Im Fokus sollten der Schadensersatzanspruch gegen den Staat stehen, hier hättest du als Betroffener nämlich einen realen und aussichtsreichen Anspruch zu realisieren.
Desweiteren würde man Anzeige wg. Hausfriedensbruch gegen die Beamten erstatten.