Diebstahl mit Waffe 244 bei H&M. Hilfe?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Du brauchst nicht ins Gefängnis, aber es wird eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. § 244 StGB 6 Monate bis 10 Jahre.
  2. Deine Geschichte mit "falsche Angaben im Protokoll, obwohl ich die richtigen Informationen vorher gegeben hatte, glaubt Dir kein Mensch.
  3. Strafe vermutlich 9-12 Monate auf Bewährung. Die Schere kann als Waffe gesehen werden, aber man wird sie eher als Vorbereitung für das entfernen der Etiketten sehen.
  4. Ja, weil Du bisher keine Straftat hattest (wenn es so ist).
  5. Nein, Dein Kind ist deutsch und die Strafe wird gering sein.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Linji68 
Beitragsersteller
 25.01.2024, 11:19

Danke für die Antwort, aber ich wusste eigentlich nicht, dass ich eine Schere mitgeführt hatte. Würde dies meine Anklage gemäß Abschnitt 244 beseitigen, da ich nicht wusste, dass es eine Schere gibt?

Bezüglich des falschen Namens und der falschen Adresse behielt die Polizei immer noch den Zettel, auf dem ich meinen Namen und meine Adresse geschrieben hatte, was für mich bezeugen kann, dass ich auch die richtigen Informationen angegeben habe. Das Tippen ist Sache der Polizei. Ich bin also sehr verwirrt 😕.

wfwbinder  25.01.2024, 11:58
@Linji68

Es gibt immer zwei Punkte: Das, was man sagt, oder meint udn das, was einem geglaubt wird. Wenn Du sagst, dass Du nicht wusstest, was in Deiner Einkaufstasche ist, so wird man es Dir kaum glauben.

Wenn Du einen Anwalt hast, dann stelle diesem die Fragen, schließlich bezahlst Du den doch dafür!

Für mich ist die Frage hier deshalb nicht nur ein wenig sinnbefreit!


Linji68 
Beitragsersteller
 24.01.2024, 17:49

Ich habe die Schere unbewusst mitgebracht 🥲 und benutzte auch die Schere nicht.

  1. Ein Auto mit Abschleppdienst? Her damit. Dann spar ich mir den ADAC.
  2. Alles was härter ist als eine weichgekochte Spargelstange ist nach Ansicht mancher Polizisten ein gefährlicher Gegenstand. Die Rechtsprechung sieht das anders. Ein Strafverteidiger sagt Dir, wie anders.
  3. Die Strafe setzt das Gericht fest. Da zu schätzen würde sich nur der trauen, der auch die Lottozahlen von Samstag kennt.
  4. Klar gibt es Bewährung, selbst wenn man das mit der Schere übel nimmt.
  5. Abschiebung ist erst mal nicht zu befürchten.

Linji68 
Beitragsersteller
 24.01.2024, 18:05
  1. habe falsch getippt. Ich meinte, dass ich an diesem Tag nicht wusste, dass eine Schere im Kinderwagen gab. Ich wusste nicht warum eine Schere im Kinderwagen gab.