Schulden von meiner Schwester im Grundbuch vom Haus meiner Eltern eintragen lassen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich verstehe einfach nicht, wieso sie die Schulden nicht gleich auf ihr Haus eintragen lassen haben, 

Ganz einfach, entweder, weil der Wert des eigenen Hauses ncith ausreichte, oder aber, weil sie bessere Konditionen wollte.

Beim Todesfall meiner Eltern, wird der eingetragene Betrag beim Verkauf des Hauses logischerweise gedeckt, muss meine Schwester ihren Geschwistern den geerbten Betrag auszahlen?

Beim Todesfall der Eltern passiert erstmal gar nichts, denn durch den Todesfall geht ja nur das Eigentum an deren Haus auf die Erben über.

Was passiert, wenn meine Eltern sich zu Lebzeiten entscheiden, dass Haus zu verkaufen?

Dann müssen sie aus dem Verkaufspreis das Grundbuch frei machen und haben dann eine Darlehensforderung an Eure Schwester/ihre Tochter.

Was passiert wirklich, wenn den Eltern etwas passiert?

  1. Es kommt drauf an, was die für ein Testament haben.
  2. Haben sie ein Berliner Testament (der überlebende erbt erstmal alles, die Kinder erben nach dem Tod des Zweiversterbenden), passiert ncihts. Die Schulden der Tochter sind weiter über das Hausabgesichert. Solange die Tochter die Raten zahlt ist alles in Ordnung.
  3. Stirbt dann der zweite Elternteil, Erben alle Kinder zu gleichen Teilen (im Normalfall) das Vermögen der Eltern. Weiter belastet die Schuld der Tochter das Haus.
  4. Wenn das Haus vermietet wird (als Beispiel) wird die Miete, nach Abzug der Kosten unter den Kindern verteilt. Die Schwester muss weiter ihre Raten zahlen, damit es keine Probleme gibt.
  5. Will man allerdings das Haus Verkaufen, so wird aus dem verkaufspreis natürlich das Darlehen der Schwester getilgt.
  6. Entspricht das ihrem Anteil am Erbe, oder ist es weniger, ist alles gut. Diese Tilgung wird von ihrem Anteil abgezogen, fertig.
  7. Ein Problem gibt es nur, wenn ihr Anteil am Verkaufspreis z. B. 60.000,- Euro wäre, aber für ihre Schulden 80.000,- zu zahlen waren. Dann muss sie natürlich diese 20.000,- an die Geschwister zahlen.

Es gibt natürlich unterschiedliche Varianten, aber der Sachverhalt hat so wenige Daten, dass ich mich auf den typischen Fall beschränkt habe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Isabella397 
Beitragsersteller
 12.07.2021, 14:45

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Leider befürchte ich, dass es im Ernstfall zum Problem wird. Meine Schwester hat die volle Summe ihres neuen Hauses inkl. Grundstück im Grundbuch meiner Eltern eintragen lassen.

wfwbinder  12.07.2021, 15:20
@Isabella397

Das ist aber seltsam.

Normaler Weise macht man das nur für die Summe, die im eigenen Haus über den 1. Rang (60 % des Beleihungswertes) hinaus geht, um für die gesamte Summe, den günstigsten Zinssatz zu bekommen.

Andri123  12.07.2021, 15:58
@Isabella397

Wussten die Eltern denn, welches Risiko sie damit eingehen? Im Ernstfall könnten sie ihr Haus verlieren. Sind sie denn noch voll geschäftsfähig?

Isabella397 
Beitragsersteller
 12.07.2021, 20:00
@wfwbinder

Ich habe vergessen zu erwähnen, dass meine Schwester schon vorher einen Kredit über eine höhere Summe hatte. Den hat sie in den neuen Kredit für das Haus mit einbezogen.

Isabella397 
Beitragsersteller
 12.07.2021, 20:08
@Andri123

Ich habe meinen Eltern erklärt, welche Risiken es mit sich bringt, wenn sie unterzeichnen. Sie sind voll geschäftsfähig und wissen was sie tun, nur denke ich, dass sie zu gutgläubig sind. Sie haben mir mitgeteilt, dass es mich nichts angeht, womit sie auch recht haben.

Sie hat wahrscheinlich eine Grundschuld der kreditgebenden Bank für die Finanzierung ihres eigenen Hauses bei den Eltern eintragen lassen. Dafür müssen aber die Eltern zugestimmt haben.

Das ist dann die Sicherheit für ihre Bank. Wahrscheinlich hatte die Schwester nicht genügend Eigenkapital für ihr eigenes Haus.

Wenn ihre Finanzierung platzen sollte, z.B durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit, dann bedient sich die Bank bei den Eltern.

Was später mal passiert kann niemand hier voraussehen. Daher ist es auch schwer einen Rat zu geben.