Schenkungssteuerfreibetrag bei Eigentümergemeinschaft ?
2 Geschwister als Eigentümergemeinschaft (Bruchteilsgemeinschaft) mehrerer Grundstücke möchten diese Grundstücke *einzeln* auf ihre jeweiligen Kinder übertragen (schenken); mit dem Ziel, dass die Kinder keine Eigentümergemeinschaft bilden.
Der Schenkungssteuerfreibetrag für Kinder liegt bekanntermaßen bei 400.000€. Wie sieht es aber mit dem Freibetrag aus, wenn, wie im o.g. Fall, die Schenker eine Eigentümergemeinschaft sind, also Mutter *und* Tante? Wobei für jedes Kind der geschenkte Grundstückswert dem Bruchteil der jeweiligen Mutter entspricht.
3 Antworten
Löst doch erst einmal die Erbengemeinschaft auf. Danach kann jedes Geschwisterteil seinen Anteil auf seine Kinder übertragen. Freibetrag je Kind sind dann 400 000 €.
Wenn ihr aus der Erbengemeinschaft heraus an die Kinder übertragt, dann könnte möglicherweise Erbschaftssteuer anfallen, denn Schenkungen aus nicht gerader Linie haben nur einen Freibetrag von 20 000 €.
Wenn es im Rahmen der Auseinandersetzung eines Nachlasses (oder mehrerer) geschieht, fällt keine Grunderwerbsteuer (und auch keine Schenkungsteuer) an.
Entstand die Eigentümergemeinschaft auf anderem Weg, muss man sich halt ausrechnen, ob die 6,5% günstiger sind oder die 15 bis 25% bei der Schenkung an die Neffen/Nichten.
Das muss genauer mit fachlicher Hilfe "auseinandersortiert" werden. Es klingt, als ob es je Geschwister mehr als ein Kind gibt. Manch Zunge behauptet schon, dass die Eigentümergemeinschaft keine Kinder haben könnte. Aber andererseits kann ein €-Wert nicht einem Bruchteil entsprechen, sondern nur einem Wert. (Oder ist für Dich € 800.000 gleich ein Halb?) Aber ich vermute zu wissen, was Du sagen willst. Am Ende muss vermutlich auch noch ein Wertausgleich durch Bezahlung vorgenommen werden.
Hat die Eigentümergemeinschaft Kinder - wohl kaum.
Für sowas sind Steuerberater und Notare da!
Danke für die Antwort.
Das Problem bei dieser Variante ist, dass jeder Geschwisterteil Grunderwerbssteuer zahlen muss. Hier in NRW 6,5%