Gefahr der Schenkung/Einnahmen bei Überweisung von Geldern mittels Buchungstext verhindern?

2 Antworten

Was soll denn da wieder konstruiert werden.

Der Betriebsprüfer (nicht das Finanzamt) schaut sich entweder alles an oder eben nicht (Tagesform, Riecher, Zeitdruck, Statistik - alles mögliche hat Einfluss).

Was sollten die Banken wem warum melden?

Warum sollte man sich absichern - man macht ja nichts ungesetzliches.

Deswegen muss man auch nichts bedenken oder beweisen.

Das Zauberwort heisst "Tatsachen".


Zappzappzapp  06.08.2018, 19:25

Es geht hier, so verstehe ich die Frage, ich nicht um eine Firma, sondern um Privatpersonen zwischen denen größere Geldbeträge, z.B. Darlehen hin- und her wandern. Es könnte sein, dass Banken größere Beträge, die eine Schenkung bedeuten könnten, an das Finanzamt melden müssen, da kenne ich mich allerdings nicht aus.

Aber Du hast natürlich völlig Recht mit Deinen drei letzten Sätzen. Wenn steuerlich alles korrekt läuft, hat man ja so oder so nichts zu befürchten

Wenn etwas Richtung Steuerhinterziehung läuft, dann gibt es eben keine Betriebsprüfer, sondern bei entsprechenden Verdachtsmomenten gleich die Steuerfahndung

correct  06.08.2018, 19:36
@Zappzappzapp

Wenn etwas Richtung Steuerhinterziehung läuft, so muss das erstmal jemand aufdecken. Das macht die Fahndung nicht selbst.

Zappzappzapp  06.08.2018, 20:03
@correct

Daher haben ja auch Privatpersonen oft "Glück", dass etwas nicht aufgedeckt wird, weil es bei einer Privatperson keine "Betriebsprüfung" gibt.

Da sorgen dann oft z.B. Leichtsinn beim Tricksen, anonyme Anzeigen oder verdächtige Geldbewegungen für den Besuch der Steuerfahndung. Darauf ist das Finanzamt angewiesen, da es eine regelmäßige Verdachtsprüfung (außer der automatisierten durch den Computer) bei Privatpersonen, anders als bei Firmen, nicht gibt.

correct  06.08.2018, 20:22
@Zappzappzapp

Der Besuch der StF ist die absolute Ausnahme.

Entgegen Deiner Meinung steht die Tatsache, dass Privatpersonen sehr wohl geprüft werden.

Nur merkt das keiner, und wenn was aufkommt, wird es nicht an die grosse Glocke gehängt.

Zudem gibt es noch die BuStra. "Privatleute" sind deren Hauptkunden.

Zappzappzapp  06.08.2018, 21:18
@correct

Ich habe nicht geschrieben, dass Privatpersonen nicht geprüft werden. Ich habe lediglich geschrieben, dass Privatpersonen nicht standardmäßig wie Firmen geprüft werden, sondern nur bei konkreten Anhaltspunkten/Verdachtsgründen. Eine anlasslose Prüfung eines Kontos bzw. so etwas wie "Rasterfahndungen" gibt es nicht. Das gilt sowohl für die Steuerfahndung als auch die BuStra.

Die BuStra bekommt Verdachtsgründe durch Mitarbeiter der Veranlagungsstellen in den Finanzämtern, vor allem jedoch durch Sachbearbeiter der Außenprüfungsdienste und der Steuerfahndung mitgeteilt. Auch von anderen Behörden, der Polizei, dem Zoll, von Staatsanwaltschaft und Gerichten werden gem. § 116 AO Verdachtsgründe mitgeteilt. Außerdem erfährt die Finanzbehörde immer wieder durch Anzeigen (z.T. auch anonym) von Steuerhinterziehungen.

Ausschließlich dies habe ich zum Ausdruck bringen wollen.

Meandor  07.08.2018, 12:07
@correct

Tu der Fahndung nicht so weh. Es gibt durchaus noch Eigenaufgriffe.

Zappzappzapp  07.08.2018, 22:35
@Meandor

Nee, nee, die kriegen kaum die bekannten Verdachtsfälle abgearbeitet, da ist für "Blindermittlungen" weder Zeit noch Personal vorhanden.

Meandor  08.08.2018, 07:47
@Zappzappzapp

Glaub mir. Es ist noch Zeit und Personal vorhanden. Und "Blindermittlungen" sind nicht zulässig.

Zappzappzapp  08.08.2018, 22:16
@Meandor

Ich glaube, wir können das Thema beenden, genau das und nur das wollte ich mit meinen Kommentaren hier sagen, dass nämlich kein Prüfer einfach mal so in ein beliebiges Konto sehen darf, ohne konkreten Verdacht und ohne die Kontounterlagen vorher erfolglos direkt beim Steuerzahler angefordert zu haben.

Eine anlasslose Prüfung eines Kontos bzw. so etwas wie "Rasterfahndungen" gibt es nicht.

Das wären ja eben "Blindermittlungen".

Eines aber noch, Du schreibst

Es gibt durchaus noch Eigenaufgriffe

Was bezeichnest Du als Eigenaufgriffe?

correct  08.08.2018, 22:55
@Zappzappzapp

Was redest Du für Zeug - der Prüfer ist vor Ort - er verlangt Kontoauszüge - einen Verdacht muss er nicht haben - er will prüfen - könntest Du das ohne Belege?

Ein klassischer Eigenaufgriff ist ein Blick in die Zeitung.

Zappzappzapp  09.08.2018, 01:27
@correct

Dich hatte ich nicht gefragt, sondern @Meandor.

Und was redest Du denn? Es geht nicht um eine Betriebsprüfung, sondern eine Privatperson und da ist kein "Prüfer vor Ort" und da kann keiner vom Finanzamt nach Belieben ohne Wissen des Steuerzahlers in dessen Konto sehen. Zunächst wird der Steuerzahler aufgefordert, die Unterlagen vorzulegen und erst wenn er das nicht tut, werden weitere Schritte eingeleitet, fertig.

Meandor  09.08.2018, 07:52
@Zappzappzapp

Eigenaufgriffe nennt man bei den Strafverfolgungsbehörden die Fälle, bei denen der Anstoß für Ermittlungen aus den eigenen Reihen kommt und nicht auf einer Anzeige von Dritten basiert.

Zappzappzapp  09.08.2018, 11:18
@Meandor

Ok, mir ging es ausschließlich darum, dass keine Blindermittlungen erfolgen, dann sind wir uns ja einig.

Schönen Tag.

correct  09.08.2018, 11:25
@Zappzappzapp

Du bist hier im öffentlichen Raum, da wirst Du nicht gefragt, ob man auf Dich reagieren darf.

Auch bei Privatpersonen sind Prüfer vor Ort (Deinen Mangel an Kenntnissen der Interna kann man verzeihen).

Zappzappzapp  09.08.2018, 12:27
@correct

Meine Güte, nun lass mal gut sein, natürlich kannst Du schreiben soviel Du willst, sogar Unsinn, auch das steht Dir frei. Ich habe aber @Meandor gefragt, was er mit "Eigenaufgriff" gemeint hat. Schön, dass Du für ihn geantwortet hast und weißt, was er gemeint hat.

Und zum letzten Mal: Bei Unklarheiten und Nachfragen sind zunächst bei Privatpersonen keine Prüfer vor Ort wie bei einer Betriebsprüfung, und kein Steuerbeamter hat ohne Wissen des Steuerpflichtigen direkten Zugriff auf dessen Bankkonto, es sei denn es wäre "Gefahr im Verzug". Zuerst wird der Steuerpflichtige um Aufklärung gebeten.

Die Kontoabfrage gibt nur Auskunft darüber, bei welchen Kreditinstituten jemand Konten oder Depots unterhält. Es werden keine Informationen über den Kontostand oder die Kontobewegungen an das Finanzamt übermittelt.
Vor dem Kontenabruf wird der Betroffene in der Regel gebeten, den Sachverhalt selbst zu klären. Erst wenn diese Aufforderung keinen Erfolg hatte, wird der Stammdatenabruf durchgeführt. Ohne Wissen des Betroffenen wird also nur vorgegangen, wenn beispielsweise die Gefahr besteht, dass er die Ermittlung seiner Daten gefährdet.

Danke, dass Du so gut gut über meinen "Mangel an Kenntnissen" informiert bist und mir diesen verzeihst. Da bin ich aber froh.

Schreib noch, was Du willst, ich verzeihe es Dir, es ist alles mehrfach gesagt, für mich ist die unergiebige Diskussion beendet.

correct  09.08.2018, 12:33
@Zappzappzapp

Auch wenn man Falsches mehrfach sagt, wird es nicht richtig.

Ausser Dir spricht hier niemand vom Kontenabruf - warum auch.

Einsicht = Kontoauszug.

V+V = Privatperson - BnV vor Ort - na?

Das Finanzamt hat keinen direkten Zugang zu den Konten. Es gibt nur eine Abfrage-Möglichkeit (insbesondere für Sozialkassen) danach, wo jemand ein Konto hat, aber nicht auf Kontostand oder gar Umsätze bezogen. Im Zweifel muss man dann Kontoauszüge vorlegen - fallbezogen. Im Prinzip muss ein Grund für diese Abfrage vorliegen.

Die Banken melden von sich aus höchstens Verdachtsfälle bei Geldwäscheprüfungen. Es gibt da noch die Meldepflicht nach AWV - Außenwirtschaftsverordnung, die Daten werden aber nur zu statistischen Zwecken eingeholt. Das muss man selber nach Geldeingang / Überweisung tun (Betragsgrenze 12.500 EUR) Weitere Informationen bei der Bundesbank:

https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/FAQ_Listen/grenzueberschreitende_zahlungsmeldungen.html?docId=120988#120988

Ob ein verklausulierter Verwendungszweck gegen Verdächtigungen hilft? Wohl kaum .... Ehrlich währt am längsten, auch in Steuerfragen.


correct  05.08.2018, 17:25

"Das Finanzamt hat keinen direkten Zugang zu den Konten" - aber der Prüfer.

Zappzappzapp  06.08.2018, 19:14
@correct

Zunächst mal nicht:

Es werden keine Informationen über den Kontostand oder die Kontobewegungen an das Finanzamt übermittelt. Die Kontoabfrage gibt nur Auskunft darüber, bei welchen Kreditinstituten jemand Konten oder Depots unterhält. Kontenabruf ist nur in bestimmten Fällen möglich
Seit 2009 ist ein Kontenabruf nur noch in gesetzlich ausdrücklich bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel, wenn es für das Besteuerungsverfahren unbedingt notwendig ist:
Vor dem Kontenabruf wird der Betroffene in der Regel gebeten, den Sachverhalt selbst zu klären. Erst wenn diese Aufforderung keinen Erfolg hatte, wird der Stammdatenabruf durchgeführt. Ohne Wissen des Betroffenen wird also nur vorgegangen, wenn beispielsweise die Gefahr besteht, dass er die Ermittlung seiner Daten gefährdet.
correct  06.08.2018, 19:34
@Zappzappzapp

Darum geht es doch gar nicht.

Der Prüfer lässt sich einfach alles vorlegen.

Zappzappzapp  07.08.2018, 00:42
@correct

Eben, genau darum geht es, der Prüfer hat keinen direkten Zugang zu den Konten, sondern lässt sich die Unterlagen "einfach vorlegen", indem er sie vom Steuerpflichtigen anfordert. Das ist aber kein direkter Zugang zum Konto.

correct  08.08.2018, 22:51
@Zappzappzapp

Wortklauberei - wenn die Kontoauszüge vorliegen, ist alles zu sehen.

Zappzappzapp  09.08.2018, 01:36
@correct

Ein direkter Zugang zum Konto hieße, der Finanzbeamte erhält Zugriff/Einsicht auf/in das Konto ohne Zutun/Einverständnis des Kontoinhabers und nicht über die vom Kontoinhaber vorgelegten Kontoauszüge und das Recht hat er zunächst nicht. Dieser Unterschied hat nichts mit Wortklauberei zu tun.

Ich beende das hier mal, Du willst nicht verstehen, was ich meine.