Welchen Zweck willst Du damit verfolgen?

Neben Notar und Grundbuchkosten (zusammen ca. 8% des Übratrgungswertes) fällt ausserdem noch ca. 6% Grunderwerbsteuer an (abhängig vom Bundesalnd). Also fast 15% für nichts. Lass Deinen Mann einfach kostenlos mit wohnen und fertig.

Ich habe eine Bekannte die nur aus Liebe die Hälfte ihrer Eigentumswohnung ihrem damaligen Mann geschenkt hat. Nach der Scheidung hat er sie entmündigen und als gemeingefährlich erklären lassen mit der richterlichen Verfügung, dass die sich ihrer eigenen ETW nicht mehr nähern darf. Weil sie die aber nicht verkaufen will und wohl auch nicht kann (wer kauft schon 1/2 Wohnung) , bekommt sie wegen ihres "Vermögens" jetzt nicht mal Harz 4 und muss in nem Wohnwagen schlafen.
Ihr neuer Freund hat die Betreuung und füttert sie mit seinem Harz4 mit durch.

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wir uns geeinigt dass ich ihr einen Teil des Geldes bezahle

Wie Du schon selbst schreibst. Grundstücksgeschäfte sind ohne Notar nicht möglich. Eure internen Zahlungsvereinbarungen ändern nichts am Grundbucheintrag.

Du wirst wohl in den sauren Apfel beißen müssen die ganzen Nebenkosten (Notar, GrESt, Grundbuchamt) noch mal zu bezahlen, zumindest für ihre Hälfte, wenn Du sie aus dem Grundbuch raus haben willst.

Ich sehe auch schwarz, daß

ihr einen Teil des Geldes bezahle

als jetzige Teilkaufpreiszahlung zu werten ist. Ihr habt zusammen gelebt und jeder hat nach seinen Möglichkeiten zu den Kosten der Lebensführung seinen Teil beigetragen, sie die Lebensmittel und Du halt die fiktive Miete (Hypothekenraten). Es wird jetzt schwierig solche Zahlungen nachträglich aufzutröseln, wem was anzurechnen ist.

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Ist so ähnlich wie Fresenius und deren Tochter FMC.

Meist hat die Aufsplittung der Geschäftsfelder zwischen Mutter und Tochter rechtliche Gründe. Die Tochtergesellschaft hat sich ja wesentlich auf das Thema Solarenergie spezialisiert. Könnte mir vorstellen, dass staatliche Zuschüsse zur Solarenergie so besser ausgeschöpft werden, als wenn es eine gemischte Ausrichtung zur Energieerzeugung gibt. Es kann aber auch Vertragsrechtliche Gründe geben. Die Mutter hat diese Lizenzen, die Tochter jene und beide Lizenzen schließen sich villeicht sogar gegenseitig aus. Manchmal will man aber auch Gewinne hin+her schieben. Es gibt viele Möglichkeiten.

Die Mutter profitiert mit Sicherheit an der Tochter, ist sie dort doch, genau wie Du, Aktionär und damit Dividendenberechtigt. Es wird aber sicherlich auch Honorarverträge zwischen beiden geben und natürlich Preisabsprachen, was mit einer größeren Marktmacht einhergeht.

Die Mutter hat m.E die besseren Fundamentaldaten, KGV ca. 16, Div-Rendite ca. 3,5 %, KBV ca. 1,19 und damit deutlich risikoärmer als die Tochter mit KGV ca. 25, Div-Rendite ca. 0,6 %, KBV ca. 1,55.

Dafür hat die Tochter aber ein besseres Gewinnwachstum, also mehr Chanchen.

Nun musst du entscheiden, ob Du mehr Wert auf Chanchen oder auf Sicherheit legen willst.

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Also wenn ich recht verstehe willst Du das Haus verkaufen und dann wieder (noch in diesem Jahr!) zurückkaufen um Baukindergeld zu erhalten?

Um Baukindergeld zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Kaufvertrag muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 geschlossen beziehungsweise die Baugenehmigung erhalten sein.
  • Die zu fördernde Immobilie darf nicht weniger kosten, als die Förderung durch das Baukindergeld ausmacht.
  • Es ist zum Abschluss des Kaufvertrages beziehungsweise beim Erhalt der Baugenehmigung die einzige Immobilie im Eigentum der Antragssteller.
  • Die Immobilie wird selbst genutzt und nicht vermietet.
  • Es lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, für das Kindergeld bezogen wird.
  • Das maximale jährliche Haushaltseinkommen beträgt 90.000 Euro bei einem Kind, plus 15.000 Euro für jedes weitere.

Da Dir das Haus jedoch zu klein ist, wie Du schreibst, fällt also eine Selbstnutzung schon mal weg und damit auch das begehrte Baukindergeld.

Weitere Bedenken sehe ich im kurzfristigen An- und Verkauf der Immobilie. Die Finanzverwaltung wird darin wohl eine unzulässige Steuergestaltung sehen.

Drittens wären die Kosten zu bedenken. Für ein Kind bekommst Du evtl. 12.000 EUR Baukindergeld, abgezinst dürfen das ca. 6.000 EUR sein. Dem musst Du aber nun die doppelten Notar- und Grundbuchkosten gegenüberstellen. Ferner ggf. Umschreibungsgebühren für ggf. noch eingetragenen Grundschulden.

Da das Baukindergeld in diesem Jahr ausläuft, müssten beide Transaktionen binnen 5 Monaten über die Bühne gehen. Auch da habe ich wegen Bearbeitungszeiten bei Notar, Grundbuchamt und Hypothekenbank schon mal Zweifel.

Ich glaube nicht, dass sich das Ganze rechnet und rate daher eher dazu das Haus den Eltern zu vermieten. Das dürfte sich auch steuerlich besser rechnen, da bei Vermietung oft steuerliche Verluste festgestellt werden.

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Bei CFD´s gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen "Verkaufen" bzw. "Kaufen" und "Positon schliessen"

Wenn Du dort etwas verkaufst, bedeutet dies Du hast einen Leerverkauf gemacht, nicht die Kaufen-Position geschlossen. Dann müsstest Du jetzt zwei Positionen in der Übersicht haben:

  • x Stücke DAX30 kaufen
  • x Stücke DAX30 verkaufen

Wenn Du dein Geldkonto auffüllen willst, musst Du beide Positonen schlissen. Nur das "Position schließen" wäre bei einem klassischen Aktiendepot mit Verkaufen bzw. Kaufen zu vergleichen.

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Ich würde eine Privatinsolvenz sogar ernsthaft in Erwägung ziehen. Wie viel Einkommen hast Du derzeit? Mehr als 1.179,99 EUR p.m? Bei Minijob wohl eher nicht. Also kannst Du erst mal alles behalten. Und das bleibt ja erst mal 4-5 Jahre. Die Wohlwollenspfhase dauert 6 Jahre, in der Du alles abdrücken muss, also dann noch ca. 2 Jahre.

Und was ist dann in 4-5 Jahren nach dem Examen? Wirst Du dann schon Kinder haben? Die Pfändungsgrenze erhöht sich ohnehin jedes Jahr und durch Unterhaltspflicht (Kinder) dann noch mal.

Ich denke , Du wirst nicht viel abtragen müssen vom Wasserschaden.

Wo ist eigentlich der Wasserschaden entstanden? Oft übernimmt auch die Gebäudeversicherung des Vermieters solche Schäden. Ist diese die Dich in Regress nehmen will? Als Mieter trägst du die Versicherungskosten mit, bist also eigentlich selbst der Versicherungsnehmer. Lass Dich diesbezüglich mal von einem Mieterverein beraten. Die Kosten könnten sich lohnen.

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