Schenkungssteuer bei Schuldenausgleich durch Immobilienübertragung

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Du solltest vor alelm beachten, das es für dich kein Desaster wird. So sieht es nämlich auf den ersten Blick aus. Jedenfalls dann, wenn die Schwester nicht sehr, sehr alt ist. Dann ist nämlich das Lebenslange Wohnrecht wahrscheinlich wesentlich mehr wert als 60.000 €.

Überlege mal, was es dich kostet, wenn du die Immobilien (und zwar 100 % davon) mit einen langfristigen Durchschnittssatz von z. B. 6 % auf ihre Lebenserwartung finanzierst. Wenn du das rechnest, bekommst du eine Ahnung davon, was das lebenslange Wohnrecht wert sein sollte.

Das sehe ich auch steuerlich als Problem. Du kaufst die beiden Immobilien für 240.000 € (was du hast sollte als Beleg reichen) und das lebenslange Wohnrecht, das einen Wert hat, der vielleicht zu einer deutliche Überbezahlung (also einer Schenkung an deine Schwester) führt. Nun kommt aber für eine Wohnung keine Miete, also ist der Fall wieder ganz anders...

Ich würde wohl so vorgehen: du kaufst ihr die vermietete Wohnung ab und übernimmst dafür die Finanzierung und erlässt einen Teil der Schulden, der (in Summe) dem Wert der Immobilie entspricht.

Es bleiben z. B. 90.000 € an Forderung übrig.

Die von ihr bewohnte Wohnung wird nun auch an dich verkauft und der Kaufpreis mit den 90.000 €, der Rest durch ein weiteres Darlehen bezahlt. Dieses Darlehen von ihr an dich über z. B. 60.000 € wird nicht ausgezahlt sondern von dir verzinst und von ihr abgewohnt. Ihr macht einen ganz normalen Mietvertrag und du bekommst die Miete via Minderung des Darlehens. Wenn du ihr etwas gutes tun willst, gewähre ihr eine (etwas unter der ortsüblichen liegende Miete. Aber Vorsicht, wenn du übertreibst droht verminderter Werbungskostenabzug.

Der wesentliche Vorteil daran ist, dass du die volle Abschreibung hast und auch die anderen Kosten steuerlich geltend machen kannst.

Der Vorschlag deiner Schwester wäre eine Wette auf ihrne baldigen Tod und ein vermutlich ziemlich hohes Geschenk! Ich denke, dass sie das in Wirklichkeit gar nicht will.


Jussef123 
Beitragsersteller
 21.03.2012, 11:41

Für deinen ausgiebigen Rat meinen aufrichtigen Dank!

Versuch einer Berechnung:

Wert der zwei ETW 300 000 ./. Resthypotheken gem. der aktuellen Restschuldbestätigungen der Bank 60 000 ./. kapitalisiertes Wohnrecht (angenommen fikt. Miete 500, Alter der Schwester 50, Lebenserwartung 30 J, Zins 2 %, Faktor 22,4 = 74.0000,-- ./. Darlehensschulden Schwester gem. der Schuldscheine/Darlehensverträge 180.000 ./. gestundete Zinsen, soweit sie noch nicht verjährt sind . Wert: Minus...

Empfehlung: Notar einschalten.


Jussef123 
Beitragsersteller
 21.03.2012, 11:40

Lieber Franz, vielen dank auch Dir für deine eindeutige Antwort.