Schaden an der Haustüre?
Kann ich vom Vermieter dafür bestraft werden das mein Besuch alkoholisiert die Haustüre eingetreten hat im Mehrfamilienhaus?
Ich habe sofort die Polizei angerufen und den Namen des Täters genannt.
Kann mein Vermieter mir dafür die Rechnung schicken für die kaputte Glasscheibe weil es mein Besuch war oder mich dafür sogar abmahnen oder kündigen?
2 Antworten
Du bist nicht regresspflichtig.
Der Vermieter kann Deinem Besuch ein Hausverbot erteilen.
Sollten Deine Besuche sich öfter so aufführen ist auch eine Kündigung wegen andauernder Störung des Hausfriedens möglich. Aber soweit ist es ja (hoffentlich) nicht.
Schadensersatz muss der Verursacher leisten - dein Vermieter hat gegen ihn einen Anspruch. (un das ggf. 30 Jahre lang)
Zu prüfen ist , ob der Eigentümer eine Versicherung hat, die den Schaden ersetzt,allerdings ins Vandalismus zumeist ausgeschlossen.
Allerdings dürfte deine Reputation beim Vermieter gelitten haben und er könnte auf den Gedanken kommen, nach einem legalen Weg zu suchen, um dir zu kündigen.