Rückwirkende Erhöhung der Kurtaxe?

3 Antworten

In Deinen Verträgen/in Deinen AGB sollte deshalb einfach nur der Hinweis stehen, dass die zum Zeitpunkt der Anmietung gültige Kurtaxe zu zahlen ist, kein fester Betrag!

Und ja klar, was die Gemeinde macht ist rechtens, aber sowas von.

Die können schließlich nichts dafür, wenn Du deine Verträge/AGB unvollständig bzw. falsch abgeschlossen hast!

Deshalb sollte man nie einen festen Betrag für solche Gebühren in den Vertrag schreiben, sondern "Miete x zzgl. der geltenden Kurtaxe zum Reisedatum."


peter11 
Beitragsersteller
 06.02.2022, 17:01

Hallo Andri123,
vielen Dank, aber das Problem ist, dass der Mieter für die Bezahlung ja eine definitive Rechnung möchte.
Noch einen schönen Abend.

Andri123  06.02.2022, 17:20
@peter11

Bezahlt und abgeführt wird die Kurtaxe ja erst am Reisedatum. Aber klar, als Tourist fahre ich vielleicht lieber an Orte, wo die Kurtaxe niedrig ist und ich möchte das vielleicht schon bei der Buchung wissen. Dann ist es Deine Entscheidung, ob Du dem Kunden auf eigenes Risiko diese Kostensicherheit geben willst oder nicht.

Ich finde im Netz sowohl Angebote "incl. Steuern und Gebühren" als auch mit dem Zusatz "es können zusätzliche Steuern und Gebühren anfallen". Sieh Dich mal auf den Portalen um, über die Du Deine Ferienwohnung bewirbst, wie die Konkurrenten damit umgehen.

Danach machst Du Deine Abwägung, wirst Du mehr Geld verlieren, weil es weniger Mieter ohne Festpreis geben wird, oder wirst Du mehr Geld verlieren, weil Du die nächste Erhöhung aus eigener Tasche trägst?

Im übrigen reicht es für den Kunden doch evtl. auch, im Angebot den aktuellen Satz der Steuern und Gebühren zu nennen.

Ich habe noch nie bei Buchung die Kurtaxe bezahlt, die wird immer bei Anreise vor Ort bezahlt, egal ob ich in Grömitz oder auf Mallorca Urlaub mache.


Alarm67  06.02.2022, 17:39

So ist es, richtig!

Die hat auf einer Rechnung nichts zu suchen, dafür gibt es vor Ort eine Quittung.

Andri123  06.02.2022, 18:10
@Alarm67

Aha. Als Hotelbesitzer kassiere ich also die Kurtaxe in bar gegen Quittung und trage den Geldkoffer dann zufuss zur Gemeinde?

Sicher muss das separat verbucht werden, es sind keine Mieteinnahmen. Aber eine Rechnung dafür muss es schon geben.

Schubert610  06.02.2022, 18:15
@Andri123

es gibt vor Ort immer eine Quittung für die gezahlte Kurtaxe und keine Rechnung.

Alarm67  06.02.2022, 18:18
@Andri123

Genau so sieht es aus!

Die Pensionen/Hotels treten als Gehilfe für die Gemeine/Stadt auf und müssen die Kurtaxe abkassieren. Meist haben die hierfür die entsprechenden Dokumente/Blöcke/Quittungen von der Gemeinde.

Und Tagesgäste zahlen diese zum Beispiel bei der Strandbenutzung dort am Automaten oder beim Strandkorbvermieter.

Na ja, aber eine Überweisung tut es dann vermutlich auch! Der Geldkoffer muss es nicht sein.

Andri123  06.02.2022, 18:39
@Schubert610

Leider besitze ich ja kein Hotel. Ich bin mir aber sicher, dass ich vor drei Monaten die Übernachtungssteuer per Rechnung und unbar bezahlt habe. Das ist ja auch eine kommunale Abgabe, die vom Hotel nur erhoben wird, aber eigentlich zwischen Kommune und Gast besteht.

Richtig ist jedenfalls, dass diese Abgaben separat ausgewiesen und verbucht werden müssen und dass sie nicht zum Reisepreis gehören. Allerdings schreiben eigentlich alle Hotelbesitzer einen Hinweis in ihre Angebote (es können zusätzlich Steuern und Gebühren anfallen), das vermutlich nicht ohne Grund.

Schubert610  06.02.2022, 18:43
@Andri123

also ich fahre 2 -3 x im Jahr in Urlaub und habe bis jetzt immer vor Ort im Hotel oder in der Pension bar gegen Quttung bezahlt.

Andri123  06.02.2022, 18:50
@Schubert610

Mir erschliesst sich der Vorteil einer Barzahlung nicht. Die Erhebung der kommunalen Gebühren ist ein durchlaufender Posten, egal ob bar oder unbar. Aber das war eigentlich nicht die Frage von Peter E.

Schubert610  06.02.2022, 19:07
@Andri123

na ja wenn man bar vor Ort bezahlt, dann braucht sich der VM bei Buchung keine Gedanken mehr machen was seine Kunden bezahlen müßen wenn sie 1 Jahr vorher ihren Urlaub buchen und es eine Erhöhung der Gebühren gibt.