Rückerstattung Steuervorauszahlung

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Es handelt sich wohl um eine nachträgliche Vorauszahlung für 2012 oder eine Vorauszahlung für 2013. Das kann dann erst mit den Steuererklärungen 2012 bzw. 2013 angerechnet werden.

Tipp fürs nächste Mal: Einspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid einlegen und am Besten noch Aussetzung der Vollziehung beantragen (vorläufiger Rechtsschutz), dann musst du nicht zahlen, oder wenn du zahlst, kannst du die Rückzahlung beantragen. So ist jetzt in deinem Fall wohl nichts anderes als warten auf die noch folgenden Steuererkärungen angesagt.


B11988 
Beitragsersteller
 02.04.2013, 16:50

Vielen Dank für die Antwort. Das bestätigt in etwa die Aussage des Sachbearbeiters beim Finanzamt.

EnnoBecker  30.03.2013, 18:11

Hm.... und ein Antrag auf Herabsetzung klappt in deinen Finanzämtern nicht?

SafePirat  31.03.2013, 12:12
@EnnoBecker

Naja, kommt drauf an. Aber mündlich machen das die FA mit denen ich am Meisten zu tun habe, meistens nicht und wenn ich einen schriftlichen Antrag stelle, kann ich m.E. auch direkt Einspruch und AdV beantragen (klar, es sei denn die Einspruchsfrist ist schon abgelaufen, dann nur über Herabsetzungsantrag). Dann brauche ich wenigstens dem FA nicht hinterherzutelefonieren, wenn ein paar Tage vor dem Zahlungstermin noch kein geänderter Vorauszahlungsbescheid da ist.

EnnoBecker  31.03.2013, 12:16
@SafePirat

Naja, fernmündliche Kommunikation ist ohnehin nicht meine Stärke, ich hasse das geradezu.

Aber eine BWA und ein Antrag dazu klappt in allen gefühlten 30 Finanzämtern dieser Stadt.