Restmüll entsorgt, nun will Nachbar Schadensersatz?
2 Monate nach unseren Einzug haben wir unseren Umzugsmüll (Kartons, Plastik) welchen wir teils im Keller, teils im Müllhäuschen gelagert hatten, weggebracht. Dabei haben wir auch Holzplatten, die (laut Nachbarn im gegenüberstehendem Haus) schon Ewigkeiten dort lagen ebenfalls entsorgt.
Circa 3 Monate später kommt mein Nachbar auf mich zu mit der Info ich hätte seine Holzplatten entsorgt und müssten ihm diese bezahlen. Diese waren wohl irgendwelche Platten die zu einem Spielhäuschen für Kindern gehörten. Das habe ich nicht eingesehen. Diese Platten lagen sehr lange direkt beim Restmüll, nicht vor dem Haus oder im Garten, sondern direkt im Müllhäuschen. Es war keine Info, dass diese ihm gehören würden und man sie dort liegen lassen soll. Außerdem haben wir beide große Kellerräume, in denen man diese korrekt lagern könnte.
Nun, 1 Jahr später bekomme ich von seinem Anwalt ein Schreiben mit dem er Schadenersatzsansprüche geltend machen möchte. Laut diesem Schreiben hätte mein Nachbar die Holzplatten vor dem Haus gelagert gehabt (es gibt vor dem Haus keine Möglichkeit, außerdem wären die Platten durch Wind und Wetter eh nicht mehr nutzbar gewesen aber gut) und ich hätte diese einfach weggeschmissen. Jetzt möchte er die gesamte Summe dieser Holzplatten von mir. Die Platten lagen, wie gesagt, nicht vor dem Haus irgendwo sondern direkt neben den Mülltonnen im Müllhäuschen. Ich habe sogar 2 Nachbarn, die das bezeugen können.
Wie gehe ich jetzt vor? Wenn ich meine Dinge, egal was es ist, beim Müll liegen lasse, dann kann da doch eh jeder dran. Unser Eingangsbereich und der Zugang zu den Müllhäuschen mit den Tonnen ist offen. Wie reagiere ich nun auf dieses Schreiben? Zum Nachbar suche ich keinen Kontakt.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
5 Antworten
von was für eine Schadensersatzsumme reden wir hier?
wenn die Summe relativ gering ist, würde ich bezahlen um des Friedenswillen zum Nachbarn
Wenn die Summe hoch ist, und du dazu noch eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich garnicht antworten und es auf eine Klage ankommen lassen.
Ich gehe mal davon aus, das die nachbarlichen Zeugen nicht nur reden, sondern auch den mumm haben, auszusagen.
Leider war niemand dabei, da kann man nur mutmaßen.
ich würde entweder auf mich zukommen lassen, oder einen Brief schreiben mit Gegendarstellung, ich weiß nicht ob du versiert dazu bist, und nur wage anmerken, das das Zeugen gesehen haben, aber nicht mit Namen oder so, dann verschiesst du die Zeugenaussage.
Ein Anwaltsschreiben sagt garnix, solange nix von irgendeinem Gericht kommt, was sich nur bei höheren Werten lohnt, ich würde abwarten was kommt.
Ein Anwaltsschreiben sagt garnix aus, oder droht der Anwalt konkret mit Gericht?
Alles in allem ein Minusgeschäft des Anwaltes vom Honorar her
Nun, dann sagen die Nachbarn eben aus, dass die Platten dort 'seit Ewigkeiten' gelegen haben. Davon werden Sie aber doch nicht herrenlos?
und wenn du in NRW wohnst, muß eh erst ein Schlichter zwischen geschaltet werden, ohne ihn wird die klage eh verworfen
Bezahlen, es war nicht dein Eigentum, es lag nicht auf deinem Grundstück, du hattest kein Recht dazu, die Sachen ohne Ankündigung zu entfernen.
naja stimmt...andererseits hätte das ja noch vom Vormieter/Voreigentümer stammen bzw vergessen worden sein.
Weswegen ich schrieb nicht ohne Vorankündigung. Man hätte gut einen Zettel an die Hölzer, in den Hausflur oder auch in die Briefkästen der Nachbarn werfen können und mitteilen können, was man vor hat.
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass Du die Holzplatten entsorgt hast, obwohl sie nicht Dein Eigentum waren. Du musstest daher von einer Besitzaufgabe ausgehen, um eine Grundlage für die Entsorgung verargumentieren zu können. Ansonsten wäre es offensichtlich ein Verstoß gegen die Eigentumsrechte des jeweiligen Besitzers, die Platten zu entsorgen.
Es gibt Urteile zum Containern, d.h. zur Entnahme von Lebensmitteln aus Abfallcontainern durch Dritte, die diese Lebensmittel nicht als Müll, sondern verwertbare Nahrungsmittel betrachten. Dies wird regelmäßig als Diebstahl (§242 StGB) beurteilt, denn die Tatsache der Verbringung von Müll in einer Mülltonne (oder in einem Müllhäuschen in Deinem Fall) bedeutet zwar ggf. den Willen zur Besitzaufgabe, jedoch nicht ein Angebot zur Verfügung durch Dritte. Die Verbringung von Müll in einer Mülltonne ist ein Angebot an den Müllentsorger, diesen zu entfernen. Für diese Leistung wird der Müllentsorger vergütet.
Es dürfte sich daher bei der Entnahme der Holzplatten - egal in welchem Zustand - ohne Weisung des Besitzers um einen Diebstahl gehandelt haben. Für die entwendete Sache ist daher ein Schadensausgleich durchzuführen. Wo genau die Lagerung der Platten erfolgte, ist dabei unerheblich. Nur, wenn die Lagerung in einer Mülltonne erfolgt wäre, hättest Du vermuten können, dass der Nachbar es mit der Entsorgung ernst meint - aber die Mülltonne zur Leerung freigeben, wäre wiederum Sache des Nachbarn gewesen, denn dieser wäre ja auch zahlungspflichtig für Leerungen. Du hättest nicht aus "Freundlichkeit" diese Tonne einfach zur Straße stellen dürfen.
Der noch vorhandene Restwert der Holzplatten wäre allerdings zu beurteilen. Ein Neuwert ist in keinem Fall anzusetzen. Ich vermute maximal einen kleinen dreistelligen Betrag, d.h. das lohnt nicht die Kosten für den Anwalt. Einigt Euch.
Du hast fremdes Eigentum entsorgt , wobei ich nicht verstehe überhaupt fremden Sperrmüll anzufassen , denn die Entsorgung dieser Platten ist kostenpflichtig bei Abgabe
Du bist Schadensersatzpflichtig
auch wenn die Platten Augenscheinlich Müll waren, es war fremdes Eigentum den du entsorgt hast, somit mußt du für Ersatz sorgen, oder eben dem Nachbarn einen finanziellen Ausgleich zahlen.
Ich finde der Wert der Platten sollte dann aber nur 30% von dem betragen, was diese sonst neu kosten würden, weil sie eben schon so alt waren.
Der Restwert der Platten ist ja viel niedriger als der Neupreis.
das waren keine normalen Spanplatten, das waren Platten die zu einem Spielhaus für Kinder gehören, somit muß der Entsorger auch den Wiederbeschaffungswert zahlen.
Möglicherweise müßen diese neu angepasst und zugeschnitten werden oder es muß sogar ein neuen Häuschen gekauft werden
hahaha... wenn die schon Jahre da stehen, kann sein das Häuschen gibts garnicht mehr...aber das kommt bestimmt nach der Klage auf die Platten, klage aufs Häuschen...
das ist aber nicht relevant, und macht die Entsorgung nicht besser
genau so ist es