Sind Reisekosten auch als Mitfahrer abrechenbar?

4 Antworten

Wenn Du eine Dienstreise durchgeführt hast kannst Du natürlich mit dem Arbeitgeber die angefallenen Kosten gemäß der Reisekostenordnung des Arbeitgebers abrechnen. Als Mitfahrer hast Du natürlich keine Fahrtkosten.
Sollte der Arbeitgeber nicht alle steuerlich möglich absetzbare Kosten ersetzen, kannst Du den Differenzbetrag in Deiner Steuerklärung mit aufführen.

Seltsame Antworten! Die kommen alle nicht darauf, auf welche Ideen man kommen kann.

Natürlich nicht! Oder glaubst du, ich habe Lust, den Arbeitnehmern Kilometergeld zu bezahlen, wenn ich sie in meinem Auto mitnehme?

Ein Mitfahrer auf einer Dienstfahrt kann natürlich auch kein Kilometergeld steuerlich geltend machen. Es fehlt an den Werbungskosten.

Die Ausnahme bei der Pendlerpauschale hat ökologische Gründe. Weil man die (ökologisch sinnvolle) Mitnahme von Kollegen oder die Bahnfahrer nicht für ihr ökologisches Tun bestrafen will, wird das steuerlich begünstigt.

Bei Dienstfahrten, die üblicherweise erstattet werden, kümmerst sich schon der Chef darum, dass die Leute zusammen fahren, oder? Nur wenn er weniger als die gesetzliche Kilometerpauschale zahlt, hat der Fahrer eines Privatwagens zusätzlich steuerlich wirksame Werbungskosten.

Als Fahrer ja... aber bekommt der Mitfahrer dann auch was?

Ich weis bei der Pendlerpauschale ja... aber bei den Reisekosten bin ich mir nicht sicher.


Gaenseliesel  12.10.2015, 16:45

Hattest du dabei Übernachtungskosten aus eigener Tasche bezahlt ? Ja !

Eigene Fahrtkosten ja nicht aber Verpflegungsmehraufwand bei Übernachtung !

Google mal unter "Reisekosten".

Wenn du diese Dienstreise für dich belegen kannst, natürlich !