Pachterhöhung eines Dauercampingplatzes ohne Begründung?
Darf der Verpächter eines Dauercampingplatzes die Pacht jedes Jahr ohne Begründung erhöhen ..Der Pachtvertrag wird jedes Jahr verlängert .Eine Nebenkostenabrechnung gibt es auch nicht .Wasser und Stromkosten werden nach Verbrauch abgerechnet. Gruß G.Gärtner
2 Antworten
Schaue in den Pachtvertrag, den hier KEINER kennt, was hierzu schriftlich von BEIDEN SEITEN vereinbart wurde!
Das Wohnraummietrecht gilt für solche Verträge nicht.
Abweichende Vertragsbedingungen vorbehalten ist die Pachterhöhung nichts anderes als das durch den Verpächter offerierte Angebot eines Änderungsvertrags. Der Pächter kann sich dann entscheiden das Angebot stillschweigend durch Zahlung der erhöhten Pacht anzunehmen oder aber, die Segel zu streichen.
Wenn keine Nebenkostenvorauszahlung ausgewiesen wird deckt die Pacht pauschal auch die Nebenkosten ab.