Rechnungsdatum rückdatieren erlaubt?
Hallo zusammen,
angenommen, ein Dienstleister erstellt eine Rechnung mit Leistungsdatum 01.01. - 31.01. und verschickt die Rechnung am 02.02. Ist es erlaubt, auf Kundenwunsch hin das Rechnungsdatum auf den 31.01. zu setzen? Ist das eher strafbare Manipulation oder eher nur eine Nummer auf einem Blatt Papier?
Vielen Dank vorab :)
2 Antworten
Wenn sich dadurch die Reihenfolge der Rechnugnsnummern nicht ändert kein Problem.
Hinweis für die Praxis
Vorsicht, falls eine Partei — aus welchen Gründen auch immer — wünscht,
Rechnungen zurückzudatieren oder sonst zu manipulieren, etwa an einen falschen
Adressaten auszustellen. Dies ist gefährlich und kann letztlich eine
Steuerverkürzung darstellen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht im
Kontext zur Schwarzarbeits-Rechtsprechung; danach führt ein Verstoß gegen § 1
Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG und gleichzeitig begangener Steuerhinterziehung zu
einem Ausschluss aller gegenseitigen Ansprüche. Auch wenn Verträge in dem Fall
einer zu Steuerverkürzungszwecken rückdatierten Rechnung nicht ohne Weiteres
unwirksam sind, wenngleich dies im Einzelfall möglich ist, macht man sich ggf.
strafbar der Beihilfe zur Steuerverkürzung.