Rechnungen an verbundene Unternehmen und USt
ich habe mal gehört, dass bei einer Rechnungstellung zwischen verbundenen Unternehmen keine USt auszuweisen ist.
Ist das korrekt? Oder gibt es hier 'Sonderkostellationen'?
Mein Fall: ich habe 3 GmbHs. Eine ist die 100% Mutter der anderen. Die beiden Töchter haben keine gegenseitigen Beteiligungen.
Wenn denn nun die Mutter an eine Tochter eine Rechnung stellt, z.B. Managment-Fee, wie ist das dann mit der USt.
2 Antworten
Bilden die Unternehmen denn überhaupt eine umsatzsteuerliche Organschaft?
Eine solche entsteht, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Der OT wäre hier die Mutter-GmbH.
Normalerweise weiß man sowas, weil das Finanzamt einem dies mitteilt.
Bei einer Organschaft existiert aus umsatzsteuerlicher Sicht nur ein (!) Unternehmer. UNd ein Unternehmer kann sich nicht selbst eine Rechnung stellen. Aus diesem Grund ist keine Umsatzsteuer auszuweisen.
Tut man es doch, schadet es auch nichts, denn das ist kein 14c-Fall. Denn wie schon gesagt, ein Unternehmer kann sich selber keine Rechnung schreiben - aus diesem Grunde ist es unmöglich, falsche Angaben auf einem Abrechnungspapier zu machen.
Aber schön aufpassen: Das ist alles rein umsatzsteuerliche Sicht.
Fragen keine mehr. Aber ich muss noch ein hA vergeben.
Damit EnnoBecker für die gute Antwort auch den Stern der "hilfreichsten Antwort" bekommen kann nun eine kurze Antwort:
Das Zauberwort heißt "umsatzsteuerliche Organschaft."
ahhh! Das ist das Codewort. Danke. Jetzt macht es Klick.
Ja, bei den Unternehmen besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft.
DH!!!!