grabstein
Meine Mutter ist im März diesen Jahres verstorben, wir haben einen Steinmetz beauftragt die Grabplatte zu "beschriften". Nach der Beerdigung haben wir festgestellt, dass das Geburtsdatum nicht stimmt und dies reklamiert. Er wollte sich was einfallen lassen, da es wohl nicht so einfach oder etwa sogar nicht möglich sei, eine Granitplatte zu ändern. Wir haben nichts mehr von ihm gehört. Bis heute. Er rief an, sagte, erhätte die Grabplatte abgeholt um zu schauen, was zu machen geht. Zu seiner Entschudigung, sagte er , es wäre leider etwas in Vergessenheit geraten. Nun meine Frage: Ich hatte im März keinen schriftlichen, nur einen mündlichen Auftrag erteilt. Bis jetzt auch noch keine Rechnung erhalten. Falls er es hinbekommt das Geburtsdatum zuändern, kann ich einen Rabatt verlangen, bzw. eine Garantie verlangen, da ich ja nicht weiß, wenn er bei der Gravur was ändert, ob das auch hält. Oder aber, muss ich überhaupt dafür zahlen, da wir ja über 7 Monate nichts von ihm gehört haben und quasi das Ganze stillschweigend hingenommen haben ???
4 Antworten
Solange keine Rechnung da ist, braucht man auch keine bezahlen.
Wenn es so korrigiert wird, dass es nciht sichtbar ist, dann muss die Rechnung gezahlt werden. Ein Abzug wegen der langen frst bis zur richtigen Lieferung ist möglich, aber nicht zwingend.
Wenn man dafür die Chancen verbessern will, schriftlich auffordern endlich ordnungsgemäß zu liefern.
Man kann diesen Fehler mit Sicherheit beheben, ohne dass es dem Laien erkennbar wird. Wegen der langen Wartezeit - hat das Grab betonierte Fundamente am oberen und unteren Ende? Wenn nein, dann ist es sowieso viel besser zu warten, bis sich der Boden gesetzt hat, denn sonst entstehen Setzfugen und man muss relativ bald die Platte nocheinmal neu ausrichten. wenn Du die Rechnung erhälst, mußt Du natürlich zahlen. Ob Du einen Rabatt bekommst, hängt davon ab, ob Du den Steinmetz überzeugen kannst, dass ein solcher angebracht wäre.
wenn er es - ohne aufzufallen ausbessert - ist das ja ok - auch wenn du bis jetzt keine rechnung bekommen hast - wenn dann alles zur zufriedenheit verläuft - muß man die rechnung natürlich bezahlen - wegen dem rabatt - das kann man dann ansprechen - wenn alles passt wegen den unannehmlichkeiten - und der langen zeit - denke schon das man darüber sprechen kann und das ein rabatt möglich ist - einfach reden mit ihm - und argumentieren - dann werdet ihr euch schon einig!!!
Ist aber, finde ich, nicht so die feine englische Art seine Kunden so im Regen stehen zu lassen und sich nicht einmal zu melden. Finde ich nicht OK.
Sie hat ihm einen Auftrag gegeben, der erst falsch gemacht wurde und bis jetzt nicht ausgebessert wurde. Da spielt es keine Rolle ob es eh besser ist wegen den Setzfugen.
Sag ihm ruhig, was Sache ist. Muss man sich nicht gefallen lassen.