grabstein

4 Antworten

Solange keine Rechnung da ist, braucht man auch keine bezahlen.

Wenn es so korrigiert wird, dass es nciht sichtbar ist, dann muss die Rechnung gezahlt werden. Ein Abzug wegen der langen frst bis zur richtigen Lieferung ist möglich, aber nicht zwingend.

Wenn man dafür die Chancen verbessern will, schriftlich auffordern endlich ordnungsgemäß zu liefern.

Man kann diesen Fehler mit Sicherheit beheben, ohne dass es dem Laien erkennbar wird. Wegen der langen Wartezeit - hat das Grab betonierte Fundamente am oberen und unteren Ende? Wenn nein, dann ist es sowieso viel besser zu warten, bis sich der Boden gesetzt hat, denn sonst entstehen Setzfugen und man muss relativ bald die Platte nocheinmal neu ausrichten. wenn Du die Rechnung erhälst, mußt Du natürlich zahlen. Ob Du einen Rabatt bekommst, hängt davon ab, ob Du den Steinmetz überzeugen kannst, dass ein solcher angebracht wäre.

wenn er es - ohne aufzufallen ausbessert - ist das ja ok - auch wenn du bis jetzt keine rechnung bekommen hast - wenn dann alles zur zufriedenheit verläuft - muß man die rechnung natürlich bezahlen - wegen dem rabatt - das kann man dann ansprechen - wenn alles passt wegen den unannehmlichkeiten - und der langen zeit - denke schon das man darüber sprechen kann und das ein rabatt möglich ist - einfach reden mit ihm - und argumentieren - dann werdet ihr euch schon einig!!!

Ist aber, finde ich, nicht so die feine englische Art seine Kunden so im Regen stehen zu lassen und sich nicht einmal zu melden. Finde ich nicht OK.

Sie hat ihm einen Auftrag gegeben, der erst falsch gemacht wurde und bis jetzt nicht ausgebessert wurde. Da spielt es keine Rolle ob es eh besser ist wegen den Setzfugen.

Sag ihm ruhig, was Sache ist. Muss man sich nicht gefallen lassen.