Rechnung an umsatzsteuerbefreite Organisation im EU Ausland?
Hallo
Ich bin ein freiberuflicher Designer und umsatzsteuerpflichtig.
Ein Kunde von mir ist eine umsatzsteuerbefreite Organisation mit Sitz im EU Ausland. Es handelt sich um eine Bildungs- und Hilfsorganisation.
Ich habe bis jetzt die Rechnungen an diesen Kunden ohne Umsatzsteuer gestellt.
Frage:
Welchen Vermerk müsste ich auf meine Rechnungen an den Kunden schreiben um zu erklären aus welchem Grund keine Umsatzsteuer berechnet wurde. Ist das:
a) "Die erbrachte Leistung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG. umsatzsteuerfrei. Eine entsprechende Bescheinigung des Auftraggebers liegt vor.”
oder
b) "Der Rechnungsausweis erfolgt ohne Umsatzsteuer, da vorliegend der Wechsel der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) greift. “
In diesem Zusammenhang frage ich mich auch wo ich die Umsätze auf meiner Umsatzsteuervoranmeldung eintragen müsste. Mein Steuerberater hat meine Umsätze für diesen Kunde bis jetzt immer als “Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland) auf der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben. Ist das so richtig?
Vielen Dank für die Hilfe!
1 Antwort
Mein Steuerberater hat meine Umsätze für diesen Kunde bis jetzt immer als “Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland) auf der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben.
Immerhin hast du die Antwort schon gleich mit hingeschrieben. Und jetzt lassen wir mal die Logik ihre Muskeln zeigen:
Wenn also der Umsatz nicht steuerbar ist, also überhaupt gar nicht vom (deutschen) Umsatzsteuergesetz erfasst wird, wie willst du denn da eine Norm aus einem Gesetz zitieren, das für diesen Umsatz gar nicht anwendbar ist?
DieLeistung kann also nicht nach § 4 Nr. irgendwas steuerfrei sein. Und auch § 13b findet keine Anwendung, wenn das UStG keine Anwendung findet.
Welchen Vermerk müsste ich auf meine Rechnungen an den Kunden schreiben um zu erklären aus welchem Grund keine Umsatzsteuer berechnet wurde.
Das musst du im Zielland erfragen. Es ist annehmbar, dass deren UStG den Ort im Inland (also in deren Inland) verortet und dann muss man in deren UStG nachschauen.