Quasi-Freiberufler ohne Anmeldung?
Ich habe 2018 mit digitaler Kunstmalerei (Manga Illustrationen) insgesamt 7000 € verdient und für in- und ausländische Kunden gearbeitet (einige aus Deutschland, der Rest aus den USA), private Kunden sowie Unternehmen. Ich habe keine Freiberuflichkeit beim Finanzamt angemeldet und ich habe auch kein Gewerbe angemeldet. Meine Rechnungen habe ich ausgestellt ohne Steuernummer (ich habe auch weder eine Steuernummer, noch eine Umsatzsteuernummer). Ich habe in den Rechnungen keine Umsatzsteuer berechnet. Dabei habe ich in jeder Rechnung stets darauf hingewiesen, dass die Umsatzsteuer nicht berechnet wird wegen §19 UStG.
Neben diesen Einkünften hatte ich für 2018 keine anderen Einkünfte, sondern ich lebe ansonsten von Ersparnissen und von finanzieller Unterstützung meiner Mutter.
In diesem Jahr habe ich es genauso gemacht. Nur dass ich dazu noch einen Minijob habe der pauschal versteuert wird. Insgesamt (Minijob+Kunst) werde ich wieder ziemlich sicher unter dem Grundfreibetrag bleiben.
Ich habe für 2018 keine Steuererklärung abgegeben.
Fragen:
- War ich verpflichtet für 2018 eine Steuererklärung abzugeben?
- Werde ich für 2019 eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl die Gesamtheit meiner Einkünfte unter dem Grundfreibetrag bleiben?
- Habe ich das mit der Umsatzsteuer richtig gemacht? Oder hätte ich sie auf den Rechnungen berechnen müssen? Hatte ich in Wirklichkeit gar kein Recht darauf gehabt auf §19 zu verweisen ohne als Freiberufler mit Kleinunternehmer-Regel beim Finanzamt gemeldet zu sein?
- Man könnte sagen, dass ich ja vorsätzlich es unterlassen habe meine Freiberuflichkeit anzumelden. Gibt es dafür irgendwelche Konsequenzen?
Ich hatte das Ganze recherchiert bevor ich mit den Auftragsarbeiten anfing und war mir recht sicher, dass das so okay ist. Aber nun sagen mir andere Leute, dass es alles falsch ist. Ich hoffe, dass mit eurer Hilfe ein paar Fragen geklärt werden können.
2 Antworten
Bevor ich mit der Beantwortung beginne, wovon hast Du gelebt? von den 7.000,- Einnahmen? Dann wärst Du ALG II berechtigt gewesen. Meine antwort ist unter der Voraussetzung, dass Du nicht verheiratet bist.
- War ich verpflichtet für 2018 eine Steuererklärung abzugeben?
Ja, aber Du kannst auf die Aufforderung des Finanzamtes warten.
- Werde ich für 2019 eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl die Gesamtheit meiner Einkünfte unter dem Grundfreibetrag bleiben?
Wieder, eigentlich ja, aber da nach dem Sachverhalt keine Steuer herauskommt, warten, bis das Finanzamt eine anfordert.
- Habe ich das mit der Umsatzsteuer richtig gemacht? Oder hätte ich sie auf den Rechnungen berechnen müssen? Hatte ich in Wirklichkeit gar kein Recht darauf gehabt auf §19 zu verweisen ohne als Freiberufler mit Kleinunternehmer-Regel beim Finanzamt gemeldet zu sein?
Wegen der geringen Umsätze bist Du Kleinunternehmerin, also war der Vermerk richtig. Allerdings ist ja nie geprüft worden, ob es die bessere Lösung war.
- Man könnte sagen, dass ich ja vorsätzlich es unterlassen habe meine Freiberuflichkeit anzumelden. Gibt es dafür irgendwelche Konsequenzen?
Da ja, wenn der Sachverhalt so stimmt, kein Schaden entstanden ist, kann auch nichts passieren.
Was aber eindeutig fehlt sind die Angaben, wie Du Deinen Lebensunterhalt bestritten hast. Jugendlich/Student lebend bei den Eltern? Student lebend vom Bafög? Arbeitslos und beim Jobcenter Kunde?
Wegen dieser Unwägbarkeiten sind solche Antworten "stochern im Nebel."
Ein Bußgeld würde sich nach der Steuerschuld bemessen und die ist null.
- ja
- ja
- ja, nein, nein
- wenn Du Deinen Verpflichtungen nachträglich noch nachkommst, dann vielleicht nicht
Vielen Dank für die Antwort!
Wie ich schon geschrieben hatte, lebe ich ansonsten von Ersparnissen und von finanzieller Hilfe meiner Mutter. Nicht verheiratet. Ich beziehe kein ALG II oder irgendwas ähnliches. Kein Student, kein Jobcenter Kunde.
Wenn das Finanzamt irgendwann mich zur Steuererklärung auffordert, muss ich dann irgendein Bußgeld oder irgendwas ähnliches befürchten, weil ich nicht schon damals der Pflicht nachgegangen bin die Steuererklärung zu machen?