Quasi-Freiberufler ohne Anmeldung?

2 Antworten

Bevor ich mit der Beantwortung beginne, wovon hast Du gelebt? von den 7.000,- Einnahmen? Dann wärst Du ALG II berechtigt gewesen. Meine antwort ist unter der Voraussetzung, dass Du nicht verheiratet bist.

- War ich verpflichtet für 2018 eine Steuererklärung abzugeben?

Ja, aber Du kannst auf die Aufforderung des Finanzamtes warten.

- Werde ich für 2019 eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl die Gesamtheit meiner Einkünfte unter dem Grundfreibetrag bleiben?

Wieder, eigentlich ja, aber da nach dem Sachverhalt keine Steuer herauskommt, warten, bis das Finanzamt eine anfordert.

- Habe ich das mit der Umsatzsteuer richtig gemacht? Oder hätte ich sie auf den Rechnungen berechnen müssen? Hatte ich in Wirklichkeit gar kein Recht darauf gehabt auf §19 zu verweisen ohne als Freiberufler mit Kleinunternehmer-Regel beim Finanzamt gemeldet zu sein?

Wegen der geringen Umsätze bist Du Kleinunternehmerin, also war der Vermerk richtig. Allerdings ist ja nie geprüft worden, ob es die bessere Lösung war.

- Man könnte sagen, dass ich ja vorsätzlich es unterlassen habe meine Freiberuflichkeit anzumelden. Gibt es dafür irgendwelche Konsequenzen?

Da ja, wenn der Sachverhalt so stimmt, kein Schaden entstanden ist, kann auch nichts passieren.

Was aber eindeutig fehlt sind die Angaben, wie Du Deinen Lebensunterhalt bestritten hast. Jugendlich/Student lebend bei den Eltern? Student lebend vom Bafög? Arbeitslos und beim Jobcenter Kunde?

Wegen dieser Unwägbarkeiten sind solche Antworten "stochern im Nebel."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Melanie95 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 16:42

Vielen Dank für die Antwort!

Wie ich schon geschrieben hatte, lebe ich ansonsten von Ersparnissen und von finanzieller Hilfe meiner Mutter. Nicht verheiratet. Ich beziehe kein ALG II oder irgendwas ähnliches. Kein Student, kein Jobcenter Kunde.

Wenn das Finanzamt irgendwann mich zur Steuererklärung auffordert, muss ich dann irgendein Bußgeld oder irgendwas ähnliches befürchten, weil ich nicht schon damals der Pflicht nachgegangen bin die Steuererklärung zu machen? 

wfwbinder  30.09.2019, 19:20
@Melanie95

Ein Bußgeld würde sich nach der Steuerschuld bemessen und die ist null.

  • ja
  • ja
  • ja, nein, nein
  • wenn Du Deinen Verpflichtungen nachträglich noch nachkommst, dann vielleicht nicht