Muß der neue Gatte die Prozesskosten seiner Frau nach deren vorigem Insolvenzverfahren (die gestundet wurden) übernehmen?

2 Antworten

Das ist nicht so klar zu beantworten. Ich schließe mich gammonwarmal und ennowarmal an, das Schulden nicht geheiratet werden können grundsätzlich an. Bei der Prozesskostenhilfe gibt es allerdings eine Reihe von sonder- Regeln. Es greift ja z. B. der Pfändungsfreibetrag nicht, so daß auch Zahlungen unterhalb der 1073€ verlangt werden können. Des weiteren greifen ja mögliche Pfändungen in den Besitz des Schuldners, nicht ausschließlich in das Eigentum des Schuldners. Das kann auch Eigentum des (künftigen) Ehepartners sein, welches in der Ehe erworben wird bevor Restschuldbefreiung erteilt wird. Schon Hochzeitsgeschenke könnten gepfändet werden, da sie beiden gehören.

Da ich in einer vergleichbaren Situation bin, habe ich hierzu bereits einen Anwalt befragt und keine sichere einwandfreie Auskunft erhalten. Auch wenn man einen Ehevertrag macht, ist nicht 100% sicher, das Gläubiger oder Gerichtskosten in diesem Zusammenhang auf den (schuldenfreien) am Privatinsolvenz unbeteiligten Ehepartner zukommen.

Schon allein das zusammenziehen, würde eine Neuberechung der Rate für die Prozesskostenhilfe verursachen. (war bei meiner Partnerin so, da die Miete weggefallen ist).


Grundsätzlich muss ein Ehepartner nicht für Schulden aufkommen, die vor einer Eheschließung angefallen sind. Da die Prozesskosten natürlich ebenfalls Verbindlichkeiten sind, die bereits vorher vorhanden waren, muss Dein Ehemann hierfür nicht eintreten.