Forderung Inkasso?
Folgender Fall:
Ich habe eine Forderung von einem Inkassounternehmen bekommen, da ich eine Zahlung vergessen habe zu überweisen. Diesen offenen Betrag habe ich sofort an das Inkassounternehmen überwiesen. Zahlungsziel war der 03.12.22. Überweisung war raus am 23.11.2022. Am 08.12.2022 bekomme ich ein Schreiben von eben diesem Inkasso-Unternehmen, ich sollte doch jetzt 61 Euro bezahlen (statt 50.67 Euro), da die Zahlung von mir nicht getätigt worden ist.
Durch telefonische Rücksprache habe ich erfahren, dass ich im Betreff auf der Überweisung eine Zahl zuviel angegeben habe. Bankverbindung, Betrag und Schuldnername waren aber einsehbar durch das Inkassounternehmen.
Seit ca. dem 25.11.2022 sind meine 50,67 Euro auf dem Konto der Inkasso-Firma. Sie haben mir das Geld nicht zurücküberwiesen, obwohl sie das hätten tun müssen, wenn sie die Überweisung nicht zuordnen können.
Nun fordert besagtes Unternehmen noch 14,41 Euro von mir, obwohl meine Zahlung fristgerecht vor dem 03.12.2022 überwiesen wurde. Nachweislich!
Berechtigt eine Zahl zuviel im Betreff mehr Bearbeitungsgebühren zu erheben. Kann diese Fa. nicht anhand meines Namens, den Betrag zuweisen.
Habe ich eine Möglichkeit dagegen anzugehen. Schließlich hat die Firma seit dem 25.11.22 über mein Geld verfügt.
Über jeden Tipp bin ich dankbar!
3 Antworten
Für dich ist diese Angelegenheit vorerst beendet.
Auf weitere Schreiben nicht mehr eingehen. Einfach ignorieren.
Nur auf einen Mahnbescheid reagieren. Dürfte aber unwahrscheinlich sein, das es einen geben wird.
Zahlungsziel war der 03.12.22. Überweisung war raus am 23.11.2022 [...] Seit ca. dem 25.11.2022 sind meine 50,67 Euro auf dem Konto der Inkasso-Firma.
Dann schreibt man in solch einem Fall einen Widerspruch und ignoriert sämtliche andere Bettelbriefe bis ein Mahnbescheid kommt, welchem man dann auch fristgerecht widerspricht.
Durch telefonische Rücksprache habe ich erfahren, dass ich im Betreff auf der Überweisung eine Zahl zuviel angegeben habe.
Dieses Gespräch hat nie stattgefunden.
Berechtigt eine Zahl zuviel im Betreff mehr Bearbeitungsgebühren zu erheben.
Nein.
Den exakten Verwendungszweck hättest du aber schriftlich angeben müssen um auf der sicheren Seite zu sein.
Wenn eine Zahl im Betreff falsch war, wird die Zahlung wahrscheinlich nicht zugeordnet werden können, weil sie kleinlich sind und sich jetzt anstellen. Schicke ihnen doch per E-Mail eine Kontoauszug als Nachweis und erkläre, dass du dich bei der Zahl vertan hast. So haben sie ja jetzt nur deine telefonische Aussage, aber du kannst das ja mit weiteren Belegen untermauern und dazu schreiben, dass du die Forderung inkl. der Inkasso-Gebühren fristgerecht beglichen hast und es keine weitere ausstehende Zahlung gibt.
Schicke ihnen doch per E-MailAUF GAR KEINEN FALL
macht man so etwas. Den es ist wie mit dem Telefongesprächen... du bist in der Beweispflicht dass das gesprochene Wort 1:1 so widergegeben wurde / die E-Mail beim Empfänger ankam.
Und telefonisch wird dir kein Inkasso die Erlaubnis geben das Gespräch aufzuzeichnen.
So haben sie ja jetzt nur deine telefonische Aussage
Das Gespräch hat nie stattgefunden.
Das habe ich heute getan und trotzdem wollen sie die 14.41 Euro