Probleme mit der Kaution bei WG?

1 Antwort

Ich habe mit der Verwaltung gesprochen und diese ist auch nicht bereit die Kaution an mich zu zahlen, weil ich ja eine eingezahlt habe bei denen.

Dieser Satz ist ein Widerspruch in sich. Wenn die Verwaltung sagt, sie habe von dir eine Kaution bekommen, dann ist unlogisch, warum du diese nicht bekommen sollst nach dem Auszug. Das solltest du nochmal hinterfragen.

Bei einer WG kommt es dann noch darauf an, ob jeder seinen eigenen Vertrag bekommen hat oder es ein gemeinsamer ist. Ist es ein eigener Vertrag, hast du natürlich einen Anspruch auf die Kaution nach Auszug.


Martin22 
Beitragsersteller
 19.12.2019, 13:27

Da ist ein Rechtschreibfehler. Ich habe keine Kaution an die Verwaltung gezahlt sondern an den Vormieter.

Aivas  19.12.2019, 13:44
@Martin22

Dann hat die Verwaltung ja noch die Kaution irgend eines früheren Bewohners, welche sie unberechtigterweise einbehalten wird. Mit diesem Argument würde ich die Verwaltung zu überzeugen versuchen, die Sache nun korrekt zu regeln, wenn man schon etwas umstellen will. Stellt man sich in dem Punkt stur, könnte das Verhalten vielleicht in Richtung "Unterschlagung" gehen, was man netsprechend prüfen lassen könnte. So sollst jetzt natürlich nicht drohen, aber das sind Joker, die man im Verlauf ziehen könnte. Daher geh nochmal ins Gespräch und versuch die Sache zu lösen.

Martin22 
Beitragsersteller
 19.12.2019, 14:17
@Aivas

Vielen Dank für die Antwort.

Leider habe ich das bereits versucht und die lassen gar nicht mit sich reden. Sie werden sehr unhöflich und sagen, dann hat der Nachmieter Pech gehabt.... ich hab jetzt ein schlechtes Gewissen ihm gegenüber und werde ihm wohl das Geld zurück überweisen. Dann bin ich der blöde...

Aivas  19.12.2019, 14:34
@Martin22

Ich würde gern mehr helfen, aber um die Sache zu klären müsste man zuerst den Mietvertrag anschauen und Belege zur Weitergabe der Kautionen, um aufzuklären, was gelaufen ist und was dazu nachweisbar ist. Vielleicht möchtest du zu einem Anwalt gehen, wenn du nicht weiter kommst.

Auch wenn du dem Nachmieter das Geld zurück geben solltest, würde ich trotzdem nicht aufgeben gegenüber der Hausverwaltung. Deiner Info folgend vermute ich, dass die Hausverwaltung sehr genau weiß, wie die bisherige Praxis war. Und meiner Ansicht kann aus diesem Wissen heraus nun die Hausverwaltung das nicht alles ignorieren. Es gibt so ein Gesetz von Treu und Glauben (§242 BGB). Das bedeutet, wenn die Hausverwaltung bisher den Ablauf falsch fand, hätte man längst was dagegen sagen können und die Praxis umstellen anstatt nun auf unwissend tun.