muss man als hauptmieter für ein leeres zimmer bezahlen?
ich bin hauptmieter einer vierer-wg ... es ist mir in den drei monaten kündigungsfrist eines untermieters nicht gelungen einen nachmieter zu finden ... ich habe nun zwei monatsmieten doppelt bezahlt damit die gesamtmiete an den vermieter überwiesen werden kann ... muss ich die miete für das leere zimmer eigentlich bezahlen bzw. kann ich die doppelt bezahlte miete vom vermieter wieder zurück verlangen?
3 Antworten
Nimmst Du von den Untermietern exakt den Anteil der der von Dir als Hauptmieter bezahlten Miete entspricht? Wenn ja, dann schlage ich Dich zur Heiligsprechung vor!
Üblicherweise macht der Hauptmieter einer WG doch ein Geschäft aus der Untervermietung indem er mehr oder minder üppige Aufschläge auf die selber gezahlte Miete verlangt.
Nun ist es nichts mit dem Geschäft geworden. Das nennt man Unternehmerrisiko.
Stell Dir nur einmal vor, wenn Dein Vermieter auf das ungewöhnliche und rechtlich nicht begründbare Verlangen nach Mietreduzierung wegen des Leerstands mit dem Verlangen kontern würde, dass alle Aufschläge an ihn ausgekehrt würden. Da würdest Du aber trübe gucken.
da kann dein vermieter ja nichts für, wenn du keine neuen untermieter für eins der zinmer in deiner angemieteten wohnung findest. daher: nein, es ist dein eigenes risiko.
"Hauptmieter" meint, dass nur du einen Vertrag mit dem Vermieter hast?
Dann ist es allein dein Thema, wie der Vermieter an seine Miete kommt. Schau in den Mietvertrag. Was da drin steht, gilt.
Dem Vermieter ist es einerlei, ob du allein, zu dritt oder zu viert dort wohnst.
Er hat mit deiner Untervermietung nichts zu tun, sollte dir aber auch in der Betriebskostenabrechnung etwas erstatten, wenn durch die weniger Bewohner auch geringere Betriebskosten anfallen. Wenn das anders geregelt ist (pauschale Betriebskosten je Bewohner), kannst du mit ihm reden.
Ich rechne alle Nebenkosten nach Wohnflächenanteil an. Da wäre nichts zu reduzieren.