Problem mit der Zweitwohnungssteuer. Was soll ich tun?

2 Antworten

Und was ist an diesem Satz

"Im beiliegenden Ankreuzzettel steht: "Eine Steuerpflicht besteht nicht, weil das bewohnte Kinderzimmer im Elternhaus nicht die bauliche Mindestausstattung erfüllt."

so schwierig?

Einfach mal dort anrufen und die Angelegenheit klären, da sitzen echte Menschen !

Du schaust in der Satzung zur Zweitwohnsitzsteuer der Stadt Bremen ob dein Zimmer unter diesen Ausnahmetatbestände fällt.

Falls nein bleibt die Variante den Wohnsitz abzumelden, dann brauchst du eben ab und zu deine Eltern. Dafür ist es nicht notwendig dort gemeldet zu sein


Kakaobutter24 
Beitragsersteller
 15.02.2022, 20:30

"Wohnung im Sinne des Zweitwohnungssteuergesetzes ist eine Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen bestimmt ist und zu der eine Küche oder Kochnische sowie eine Toilette gehört. Keine Wohnung ist demnach das möblierte Einzelzimmer, wenn eine Küche oder Kochnische sowie eine Toilette nicht genutzt werden dürfen. Bei Kindern die noch ein Zimmer in der elterlichen Wohnung bewohnen, ist im Allgemeinen wegen der fehlenden baulichen Mindestausstattung der Nebenwohnung eine Zweitsteuerpflicht nicht gegeben."

Das stand unter anderem in diesem Brief. Ich finde das sehr komisch formuliert. Ich habe das jetzt so verstanden, dass ich zum Kinderzimmer gehöre, weil das Zimmer AN SICH keine Küche hat und wie gesagt: Die Wohnung gehört meinen Eltern.

Amado  15.02.2022, 20:51
@Kakaobutter24

Das ist relativ eindeutig... Bzw der erste Teil ja nicht, aber deshalb wurde ja ganz bewusst nochmal das Kinderzimmer in der Wohnung der Eltern erwähnt. Kreuze das an und das Thema sollte sich erledigt haben.