Problem mit der Zweitwohnungssteuer. Was soll ich tun?
Hallo, erstmal zu meiner Situation:
Ich bin April 2021 von Bremen (Elternhaus) nach Braunschweig gezogen, weil ich dort auch studiere. Ich habe meine Wohnung in Braunschweig als "Hauptwohnsitz" angemeldet da ich jetzt ja primär dort wohne. Nun habe ich heute einen Brief vom Finanzamt Bremen bekommen; "Zweitwohnungssteuer-Anmeldung 2021" und soll bis zum 1.März Geld überweisen, weil das Elternhaus eine Nebenwohnung ist.
Davon wusste ich nichts! Ich weiß nicht was ich machen soll, warum muss ich plötzlich irgendwelche Steuern zahlen? Die Wohnung gehört mir ja nicht. Kann ich das umgehen?
Im beiliegenden Ankreuzzettel steht: "Eine Steuerpflicht besteht nicht, weil das bewohnte Kinderzimmer im Elternhaus nicht die bauliche Mindestausstattung erfüllt." Kann ich dazugehören? Ich bin nur zu Besuch während manchen WE oder Semesterferien dort.
Ich bin gerade sehr frustriert, ich weiß nicht wie ich in 2 Wochen um die 1000€ überweisen soll.
2 Antworten
Und was ist an diesem Satz
"Im beiliegenden Ankreuzzettel steht: "Eine Steuerpflicht besteht nicht, weil das bewohnte Kinderzimmer im Elternhaus nicht die bauliche Mindestausstattung erfüllt."
so schwierig?
Einfach mal dort anrufen und die Angelegenheit klären, da sitzen echte Menschen !
Du schaust in der Satzung zur Zweitwohnsitzsteuer der Stadt Bremen ob dein Zimmer unter diesen Ausnahmetatbestände fällt.
Falls nein bleibt die Variante den Wohnsitz abzumelden, dann brauchst du eben ab und zu deine Eltern. Dafür ist es nicht notwendig dort gemeldet zu sein
Das ist relativ eindeutig... Bzw der erste Teil ja nicht, aber deshalb wurde ja ganz bewusst nochmal das Kinderzimmer in der Wohnung der Eltern erwähnt. Kreuze das an und das Thema sollte sich erledigt haben.
"Wohnung im Sinne des Zweitwohnungssteuergesetzes ist eine Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen bestimmt ist und zu der eine Küche oder Kochnische sowie eine Toilette gehört. Keine Wohnung ist demnach das möblierte Einzelzimmer, wenn eine Küche oder Kochnische sowie eine Toilette nicht genutzt werden dürfen. Bei Kindern die noch ein Zimmer in der elterlichen Wohnung bewohnen, ist im Allgemeinen wegen der fehlenden baulichen Mindestausstattung der Nebenwohnung eine Zweitsteuerpflicht nicht gegeben."
Das stand unter anderem in diesem Brief. Ich finde das sehr komisch formuliert. Ich habe das jetzt so verstanden, dass ich zum Kinderzimmer gehöre, weil das Zimmer AN SICH keine Küche hat und wie gesagt: Die Wohnung gehört meinen Eltern.