Konsequenzen eines kurzzeitigen Wohnsitzwechsels?
Ich möchte zwecks Kirchenaustritt, ohne dafür an den Staat zahlen zu müssen, meinen Wohnsitz kurzzeitig nach Bremen oder evtl. Brandenburg verlegen. Wenn es mir nicht wider Erwarten so gut dort gefällt, dass ich eine Arbeit suche und dort bleibe (was ja nicht vorauszusehen ist - wüsste ich von vornherein sicher, dass ich nur einen Tag bleibe, dürfte ich auch meinen Wonsitz nicht verlegen...), werde ich wohl sehr bald wieder an den ursprünglichen Wohnsitz zurückkehren (und mich natürlich dort wieder unverzüglich melden).
Nun meine Frage: Bringt ein solcher möglicherweise sehr kurzzeitiger Wohnsitzwechsel irgendwelche aufwändigen Komplikationen mit sich? Wird es anschließend mit dem Finanzamt irgendwelche Dinge zu regeln geben? Erfährt mein Arbeitgeber von dem Wohnsitzwechsel? Wenn ja, verursacht es für ihn einen Aufwand? Oder ist es sogar arbeitsrechtlich irgendwie problematisch, wenn plötzlich, wenn auch nur für kurze Zeit, mein Wohnsitz einige 100 km von der Arbeit entfernt ist? Gibt es sonst irgendwelche nicht bedachten Auswirkungen?
Und, etwas OT: Ich müsste mich dort ohne festen Wohnsitz melden. Ist das problemlos möglich, müssen die meine Meldung "annehmen", oder können die mich, wenn ich dort "obdachlos" bin, beim Einwohnermeldeamt abwimmeln?
2 Antworten
ich habe eben mal nachgesehen und festgestellt, dass sich die gebühr für den Kirchenaustritt je nach Bundesland zwischen O und 60 € bewegt.
Bist Du Dir sicher, dass sich der ganze Aufwand dafür lohnt?
Sieh mal hier:
http://imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/austritt/index.html
Ja, siehe unten. Der Link ist übrigens nicht ganz auf dem neuesten Stand, in Berlin kostet es jetzt auch.
Das Kommentieren von Antworten funktioniert leider nicht (unendliche "Warteschleife"), deshalb schreibe ich meine Rückmeldungen als neue Antwort:
RatsucherZYX, Sobeyda:
Ich bin Christ und werde es weiter bleiben und bin auch bereit, für das damit Verbundene zu zahlen, bin aber aus verschiedenen Gründen gegen das System der Kirchensteuer. EIN Grund von mehreren ist, dass unter anderem auch ein Teil davon für einen staatlichen und kirchlichen Eintreibungs- und Verwaltungsapparat verschleudert wird, der Daten erhebt, berechnet, wieviel ich zu zahlen habe, kontrolliert, ob ich das tue, Daten mit Banken austauscht usw. So ein unnötiger Aufwand soll in einer Gemeinschaft von Heiligen und solchen, die es werden wollen, keinen Platz haben, das Geld kann sinnvoller verwendet werden, und mit dem Teil der Kirche, der weder heilig ist noch danach strebt, habe ich nichts am Hut.
Ein Kirchenaustritt an meinem jetzigen Wohnsitz kostet! Wenn ich das zahle, umgehe ich schon einmal nicht den Verwaltungsanteil der Kirchensteuer, sondern zahle mehr an die staatliche Verwaltung (wenn es auch andere Stellen sind), als ich es über die Kirchensteuer in absehbarer Zeit tun würde. Außerdem will ich dem Staat nichts dafür zahlen, dass ich mein Grundrecht der Religionsfreiheit in Anspruch nehme. Deshalb kann ich besser damit leben, 100 Euro an die Bahn oder sonstwen für die Anfahrt zu zahlen, als 30-60 Euro an den Staat. Dies ist der Hintergrund. Außerdem kann ich die Fahrt so gestalten, dass sie nicht zu 100 Prozent als verlorene Zeit und verlorenes Geld zu verbuchen ist.
Sobeyda:
An meinem Wohnsitz kann man sich, soweit ich gehört habe, als Obdachloser o.ä. anmelden, als Anschrift in der Meldebescheinigung und im Ausweis steht dann "o.f.W." Ich konnte aber nicht herausfinden, ob das überall, insbesondere in Brandenburg und Bremen, so ist, auch die Meldegesetze geben nichts dazu her.
Die Rechnung ist - wenn's interessiert - einfach: Ummelden ist kostenlos, Kosten fallen nur für die (Bahn-) Fahrt an, ca. 50-100 Euro. Davon gehen 19 Prozent Umsatzsteuer, also ca. 9,50 - 19 Euro an den Staat, und (letztlich) der Gewinn der Bahn. 2013 betrug der Umsatz ca. 40 Mrd. und der Gewinn vor Steuern ca. 1 Mrd., also 2,5 Prozent des Umsatzes, das wären von meiner Fahrkarte 1,25 - 2,50 Euro.
"Arbeitgeber behandeln": Was bedeutet das? Nach diesen Informationen frage ich ja gerade. Erfährt es der Arbeitgeber? Wenn ja, auf welchem Wege? Bereitet es ihm Arbeitsaufwand oder kann es sonstwie ein Problem für ihn oder mich darstellen?
"ofW" dient nur dazu - ich habe in Bremen, Potsdam oder sonstwo eben keine Kontakte. Diese Dinge, ebenso der Zeitplan, sind durchdacht, ich frage hier nur nach den mir noch fehlenden Sachinformationen.
Der wahre Hintergrund zu Deiner Frage, die nichts hier zu suchen hat, ist Querulantentum und Suche nach einer Plattform für Polemik. Daher meine Beanstandung.
@Gast8
Ich verstehe dein Motiv für den geplanten Kirchenaustritt.
Ich verstehe aber nicht, welche Rechnung du aufstellst, um angeblich dem Staat keine 30 - 60 EURO in den Hals zu werfen um den Austritt zu vollziehen.
Zu reisen, dich umzumelden, damit dann den Kirchenaustritt durchzuführen und was dann noch kommt, wie evtl. Rückreise und Rückmeldung ist absoluter Unsinn. Das schafft man nicht an einem Tag und dein Thema "Arbeitgeber" ist damit noch nicht behandelt.
Man kann sich auch mit der rechten Hand am linken Ohr kratzen, nur weil man konsequent ist und die linke Hand nicht benutzen will. :-)
Ich zweifle inzwischen daran, daß dein "o.f.W." nur dem Kirchenaustritt dienen soll!