Privatverkauf eines Rucksacks, bei Ankunft angeblich defekt, Rückabwicklung gefordert!?
Hallo ihr Lieben,
Ich verkaufe gerne unsere nicht mehr genutzten Sachen bei Ebay Kleinanzeigen. Unter anderem nun auch einen hochwertigeren Rucksack.
Vor dem Kauf habe ich im Freundes & Bekanntenbereich gefragt ob ihn jemand möchte. 2 Freunde haben ihn sich angeschaut, aber der einen gefiel die Farbe nicht und der anderen war er zu klein...somit ab zu Ebay.
Verkauft, bezahlt, versichert verschickt.
Nun meldete sich der Käufer und sagt er möchte eine Rückabwicklung da der Reißverschluss defekt sei !?
Da wir den Rucksack vorher ja noch begutachtet haben mit Freunden, bin ich irritiert wie dieser nun kaputt sein soll. Denn er hatte vorher keine Mängel !
Da ich in den 10 Jahren die ich dort verkaufe noch nie Probleme hatte und auch alle Bewertungen top sind, vergesse ich öfter den Garantie & Gewährleistungsausschluss- in dem Fall leider auch ! Das Konto ist aber ein Privatkonto.
Bin ich verpflichtet der Rückabwicklung zuzustimmen obwohl ich durch Familie und Freunde belegen kann das der Artikel in einem tadellosen Zustand war ?
Bilder hatte ich vom geöffneten sowie vom geschlossenen Rucksack eingestellt !
Über Antworten, und Erfahrungsberichten wäre ich sehr dankbar.
2 Antworten
"vergesse ich öfter den Garantie & Gewährleistungsausschluss- in dem Fall leider auch"
Dann haftest Du in diesem Fall auch im Rahmen der gesetzl. Gewährleistungsrechte.
Selbst wenn der Reißverschluss erst beim Käufer vor Ort kaputt gegangen sein sollte.
Selbst wenn der Reißverschluss erst beim Käufer vor Ort kaputt gegangen sein sollte.
Noe, dann ganz sicher nicht. Die Sachmaengelhaftung bezieht sich immer nur auf den Zustand zum Zeitpunkt der Uebergabe. Maengel, die erst danach auftreten, sind von der gesetzlichen Sachmaengelhaftung nicht erfasst!
vergesse ich öfter den Garantie & Gewährleistungsausschluss- in dem Fall leider auch !
ergo ( " im Prinzip" ) haftest Du - siehe einjährige Sachmängelhaftung.
Bilder hatte ich vom geöffneten sowie vom geschlossenen Rucksack eingestellt !
allerdings dürfte es dann dem Käufer schwer fallen den Nachweis zu führen, dass nicht er / sie selbst für den Defekt am Reisverschluss verantwortlich ist.
ergo ( " im Prinzip" ) haftest Du - siehe einjährige Sachmängelhaftung.
Zweijaehrige!
Allerdings nur fuer solche Maengel, die bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe vorhanden waren. Das muesste der Kaeufer dann auch erst einmal beweisen.