private Geburtstagsfeier - Sachbeschädigung durch Gäste - wer haftet?
Hallo,
ich habe meinen letzten Geburtstag mit 75 Gästen im Veranstaltungsraum eines Hotels gefeiert. Alle Gäste haben dort als Hotelgäste übernachtet.
Während der Feier (oder davor/ danach) wurde durch eines der anwesenden Kinder (vermutlich) eine Tür beschädigt da sie gewaltvoll auf und zugestossen wurde. Wir wissen nicht wer dies gewesen ist.
Kann der Hotelbetreiber uns für das Verhalten unserer Partygäste haftbar machen? Er hat sich an uns gewandt und Schadenersatz verlangt.
5 Antworten
Da Du das komplette Hotel ausschließlich für dich und deine Gäste gebucht hast, also keine weiteren dir fremde Gäste im Hotel waren, haftest Du als Veranstalter, wenn man nicht denjenigen, der den Schaden verursacht hat, benennen kann.
Dabei ist es auch egal, ob Du die Veranstaltung als gewerblicher oder privater Veranstalter durchgeführt hast.
Um welche Schadenssumme geht es denn überhaupt??
Der Mieter der Räumlichkeiten / die Person welche die Räumlichkeiten reserviert hat, ist i.d.R. dafür verantwortlich, dass diese unbeschadet zurückgegeben werden.
Und wenn die Tür zu diesen Räumlichkeiten nur von "Deinen Gästen" und deren Kindern während der Dauer der Festlichkeit genutzt wurde, wirst "Du" als Gastgeber u.U. haften müssen.
Also leite die Forderung des Hoteliers an Deine Privathaftpflichtversicherung weiter, die die Schadenregulierung mit großer Wahrscheinlichkeit ablehnen wird. Damit dürfte auch Deine Haftung nicht mehr gegeben sein.
Die Haftung des Veranstalters ist das sprichwörtliche weite Feld.
Der Veranstalter, auch der private Veranstalter, haftet nicht für jedweden Schaden welcher durch seine Gäste verursacht wurde.
Er muss allerdings schon Vorkehrungen treffen um den Ablauf der Veranstaltung unter Kontrolle zu halten.
Hier scheint es so, als ob sich niemand dazu berufen gefühlt hat. Grundsätzlich könnten die Ansprüche durchaus begründet sein.
Unser Problem ist natürlich, dass wir keinerlei Kenntnisse über eventuelle Vertragsvereinbarungen haben. Dort wird die Haftung konkretisiert.
Wenn besagte Tür allerdings auch noch für Hotelgäste zugänglich war die nicht zu den geladenen Gästen gehört haben dürfte es für den Hotelier eher schwierig werden den Schaden zuzuordnen.
grundsätzlich würde die Haftpflichtversicherung der Eltern des Kindes das bezahlen, also wäre das ja keinThema. Blöd nur, wenn ihr nicht wisst, wer das war.
Das wäre vermutlich das erste, was eure eigene Versicherung sagen würde: fremdes Kind, warum sollen wir einen Schaden regulieren, den ein Dritter einem wiederum anderen Dritten hinzufügt?
Es war eine Tür der angemieteten Veranstaltungsräumlichkeiten oder eine Tür, die für eine uneingeladene andere Person auch zugänglich gewesen wäre? Bei letzterem hätten wir ja einen Fall von Vandalismus und da hat das Hotel möglicherweise eine passende Abdeckung in der eigenen Versicherung.
Die Tür ist der Hintereingang des Hotels und grundsätzlich für jeden Hotelgast frei zugänglich. Kann man als Veranstalter einer privaten Geburtstagsfeier generell für seine Gäste haftbar gemacht werden?
wenn der generell frei zugänglich war und durch jeden benutzt werden konnte, würde ich mich weigern. Dann konnte es ja jeder gewesen sein. Wenn du Räume anmietest, hast du für diese natürlich Sorgfaltspflichten. Hier wird in den Verträgen regelmäßig eine Haftungsklausel aufgenommen oder eine solche findet sich in den AGBs, Die kennen wir hier leider nicht.
hier steht in den AGB nur drin dass ich als Unternehmer für meine Gäste hafte. Auf Privatpersonen wird nicht eingegangen.
Während der Feier (oder davor/ danach) wurde durch eines der anwesenden Kinder (vermutlich) eine Tür beschädigt
Eine tür ist in einem Hotel ein weiter Begriff, weil es bauartbedingt in einem Hotel viele Türen gibt.
ich habe meinen letzten Geburtstag mit 75 Gästen im Veranstaltungsraum eines Hotels gefeiert.
Gehört die Tür zu dem Veranstaltungsraum?
Oder ist sie auf dem Weg dorthin? Gingen auch Leute durch die Tür, die nicht zu Deiner Festgesellschaft gehörten?
Deine Haftung ergibt sich nur, wenn die Beschädigung den Gästen einer Feier zugeordnet werden kann.
Es ist die Hintertür des Hotels welche auf den Parkplatz hinausführt. Diese Tür ist grundsätzlich allen Gästen zugänglich und gehört nicht zum Veranstaltungsraum. Allerdings war in der Nacht das Hotel exklusiv für meine Gäste gebucht. Bin ich dennoch auch außerhalb des Veranstaltung für die Übernachtungsgäste verantwortlich nur weil diese am selben Abend alle zu meiner Feier eingeladen waren?
Ergänzung: es waren in der Nacht jedoch alle Hotelgäste auch unsere Partygäste da wir alle Zimmer reserviert hatten. Man kann uns als Veranstalter einer privaten Feier jedoch nicht für Schäden am Hotel belangen oder?