Prämienzuschlag für Nichtversicherte in der PKV - bei bestehender Versicherungspflicht, wie hoch?
Wie hoch war der Prämienzuschlag für Nichtversicherte in der PKV, bei bestehender Krankenversicherungspflicht? Wie wurde der berechnet? Ein Bekannter von mir ist nicht zu überreden die Möglichkeiten vom Beitragsschuldengesetz zu nutzen. Hoffe, daß ich ihn mit dem Argument des Erlaß des Prämienzuschlags zur Meldung bei seiner alten privaten Krankenkasse bewegen kann. Danke Euch.
2 Antworten
In der PKV ist es so geregelt: Ab 1.12009 besteht Beitragspflicht. Die ersten sechs Monate sind mit vollem Beitrag zurückzuzahlen, jeder weitere Monat mit 1/6 des Monatsbetrags. Zusätzlich sind die aufgelaufenen Beträge zu verzinsen. Das ganze rückwirkend für vier Jahre. Erst wenn kein Beitragsrückstand besteht, existiert voller Versicherungsschutz. Das Gesetz von dem Du redest, gibt es noch nicht. Und es wird wohl für die PKV eine abweichende Regel geben. Sofern er Gesund ist könnte er folgendes tun. Einen extrem günstigen Grosschadenstarif wählen. Dann die Beitragsschulden abtragen und danach nach § 204 VVG mit Gesundheitsprüfung in einen adäquaten Tarif wechseln
Hallo,
dieses Gesetz gibt es noch nicht.
Es kommt jetzt auch darauf an, seit wann der Bekannte unversichert war. Wenn das vor dem 1.1.2009 war, würde ich a.) zu einer anderen PKV gehen und b.) bei entsprechend günstigem Gesundheitszustand einen preiswerten Tarif wählen, um die Strafzahlung gering zu halten. Sonst muss die PKV den Basistarif nehmen, macht ca. 600 EUR.
Die Rechnung geht so:
1.2009 ist noch frei 2.2009 - 7.2009 6 volle Monatsbeiträge 8.2009 - 6.2013 47 Monate * 1/6 Monatsbeitrag
macht also ca. 14 Monatsbeiträge.
gegenüber den Verhältnissen in der GKV ist das nichts, also ein echtes Schnäppchen.
Wenn der Beitragsrückstand erst nach dem 1.1.2009 begonnen hat, ist er noch ruhend versichert bei seiner PKV. Kündigen wegen Beitragsrückstand geht nicht mehr.
Viel Glück