Käufer will Geld zurück wegen angeblichen illegalen Auspuff?
Hallo, zusammen. Wie im Titel beschrieben, will der Käufer meines Autos einen Teil des Kaufpreises erlassen haben da es laut einem TÜV Gutachten unzulässig ist. Diesen Auspuff habe nicht ich gekauft oder eingebaut und habe due Unzulässigkeit des Auspuffes nicht gewusst, da ich nie einen TÜV Gutachten machen musste oder von der Polizei angehalten wurde die mich darauf aufmerksam gemacht haben. Hat die Käuferin jetzt Recht auf nachträgliche Preisminderung?
Wurde die Sachmaengelhaftung ("Gewaehrleistung") vertraglich ausgeschlossen oder nicht?
Ja das wurde ausgeschlossen. Mit den Worten "keine Garantie oder Rückgabe"
2 Antworten
Liegt dir das Gutachten vor, oder wird das nur behauptet? Die Mängelgewährleistung wurde mit der von dir zitierten Vereinbarung meiner Meinung nach leider nicht rechtswirksam ausgeschlossen, dazu hätte man das ausdrücklich so formulieren müssen „Das Fahrzeug wird verkauft, wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Mängelgewährleistung“. Garantieausschluss ist rechtlich etwas anderes, du bist ja schließlich kein Hersteller, der irgendwelche Garantien übernimmt.
Im zu testen, wie ernst der Käufer es meint und ob die Story ansatzweise stimmt, könntest du anbieten, das Fahrzeug zurückzunehmen um die Behauptung überprüfen zu lassen (auf Kosten des Käufers natürlich, wenn da nichts dran ist). Wenn der Käufer das aber nicht möchte, dann will er nur den Preis drücken.
Jetzt kommt es auf das Gericht und den Einzelfall an, wie das Gericht diese Klausel auslegt.
So hat es Answer123 geschrieben und das ist auch meine Meinung. Manche Gerichte gehen bei deiner Formulierung vom Ausschluss der Mängelgewährleistung aus, da damit zu erkennen sein, was man damit bezwecken wollte. Aber das tun nun mal nicht alle Gerichte.
Und für alles andere müsste man das Gutachten und das Schreiben des Anwalts kennen. Das geht aber für ein Laienforum zu weit.
Dadurch dass es ein Gutachten gibt, sieht es so aus als würde der Käufer es ernst meinen.
Lass dich lieber anwaltlich beraten.
Ja das wurde ausgeschlossen. Mit den Worten "keine Garantie oder Rückgabe"
Und das ist eben kein rechtssicherer Ausschluss der Sachmangelhaftung. Garantie bzw. (vertraglich eingeräumte) Rückgabe sind zwei ganz andere Baustellen. Jetzt kommt es auf das Gericht und den Einzelfall an, wie das Gericht diese Klausel auslegt.
Unter diesen Umständen würde ich mich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen. Hättest du eine rechtssichere Formulierung zum Ausschluss der Sachmangelhaftung verwendet, wärst du jetzt fein raus, wenn du glaubhaft machen kannst, dass du von der Unzulässigkeit des Auspuffs nichts gewusst hast. Leider der typische Fall: Hättest du mal vorher gefragt...
Jetzt kommt es auf das Gericht und den Einzelfall an, wie das Gericht diese Klausel auslegt.
In aller Regel werden von Privatverkaeufern keine juristisch korrekten Formulierungen erwartet. Vielmehr kommt es darauf an, ob erkennbar ist, dass der Verkaeufer nicht fuer diesem unbekannte Sachmaengel haften soll. Dies duerfte hier wohl gegeben sein. Mit Sicherheit wird man es aber natuerlich nicht sagen koennen.
Ja ein Gutachten liegt vor, aber da geht es meiner Meinung nach um Verschleiß über die Jahre. Anscheinend ist der Auspuff nicht ganz dicht. Die Sache ist nur dass der Käufer den Preis drücken wollte wegen den alten Bremsen und jetzt kam ein Anwaltsschreiben wegen dem Auspuff. Also das der Käufer mich betrügen will ist klar, frage ist nur ob er damit durchkommt. Danke für die Antwort übrigens.