Person A bekommt 5% der Ges. für 5.000.000, Person B 5% für Arbeit - steuerliche Handhabung?
Schonmal vorab, sorry für den Kauderwelsch-Titel, mir ist keine andere kurze Beschreibung eingefallen.
Es geht explizit um folgendes:
Person B war an der Gründung eines Unternehmens (sagen wir Muster GmbH) beteiligt, wurde bisher jedoch nur mittels seinem Gewerbe für seine erbrachte Arbeitsleistung entschädigt. Die Idee war jedoch von Anfang an, dass Person B auf Dauer 5% Gesellschaftsanteile bekommt. Vertraglich wurde das jedoch nicht festgehalten.
Nun kommt Person A und möchte 5.000.000€ für 5% der Gesellschaftsanteile investieren.
Person B hat nun Bedenken, dass, wenn er ebenfalls ungefähr zeitgleich mit Person A seine Anteile an der Muster GmbH bekommt, ihm das Finanzamt diese 500.000€ als geldwerten Vorteil o.Ä. anrechnet, und diesen versteuert haben möchte.
Ist das ein berechtigter Gedanke? Und falls ja: Gäbe es Konstellationen, wo man eben dem aus dem Weg gehen kann? Im Ursprungsvertrag (welcher die erbrachte Arbeit und die Entlohnung dafür definiert hat) ist noch eine Beteiligung seitens Person B an einer etwaigen Investition eines Geldgebers i.H.v. 0,5% definiert. Sprich, wenn nun Person A die 5 Millionen investiert, bekäme Person B dafür 25.000€. Wie sähe es aus, wenn man in einem zweiten Vertrag darauf verzichtet, und statt dessen 5% Gesellschaftsanteile akzeptiert, und diese Anteile ein paar Tage vor Person A erhält?
1 Antwort
Ein sehr dünner Sachverhalt mit viele Unklarheiten.
Das unternehmen hat garantiert einen Steuerberater, vermutlich auch einen Wirtschaftsprüfer, wenn 5 % soviel Geld wert sind (sind es nun 500.000,- oder 5. Mio.?).
Die Frage wäre hier auch, ob der Investor die 5 Mio. in die Gesellschaft einzahlt (Kapitalerhöhung), oder dem Hauptgesellschafter die 5 % abkauft.
Aus meiner Sicht ist das kein Sachverhalt für ein Forum, sondern ein dringender Grund sich Beratung bei einem meiner Kollegen zu suchen, um eine steuerlich günstige Lösung zu finden, die auch nicht so sehr kompliziert ist.
So wie der Sachverhalt geschildert ist, verbergen sich mehr Tretminen, als Du denkst.
Mal sehen, ob sich @EnnoWarMal, @blackleather, @Privatier59, @Wurzlsepp und @LittleArrow, noch zu Wort melden.
Eventuell sehe ich ja den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Nee lass ma, ich seh da nicht durch. Wer ist denn da jetzt dieser "ich"?
Bitte nur Steuerberater. Ein Anwalt der as kann, ist unter 2.500,- pro Tag nicht zu haben, ein Steuerberaterkollege zumindest schon mal für 200,- pro Stunde.
Als kleiner Tipp für den Start in die Sache:
Der Investor, der/die Altgesellschafter und Person B sollten einem Steuerberater, der Ahnung von Gesellschaftsrecht, Umwandlungssteuergesetz, Umwandlungsgesetz usw. hat. einfach wertfrei schildern, was sie sich als Endprodukt vorgestellt haben. Also Beteiligungsverhältnisse, stimmrechte usw.
Der kann dann, auf Basis der vorhandenen Bilanzen und der Aktuellen Buchführung einen, oder zwei Vorschläge erstellen, wie das Ziel zu erreichen ist.
Es scheint ja so zu sein, dass im Unternehmen wohl große stille Reserven liegen.
Man könnte übrigens vor dem Gespräch sogar die Frage stellen, wie hoch denn die Vermögenschadenhaftpflicht des Kollegen ist.
Wenn man sich bei der Sache irrt, können da schon hohe Schäden entstehen.
Danke dir für die Einschätzung, die Personen haben für Freitag einen Termin bei ihrem Steuerberater ausgemacht. :-)
Ist tatsächlich ein wenig unklar definiert beim zweiten Mal drüber lesen.
Es handelt sich um 5 Millionen für 5%, und einen Anteilsverkauf.
Und dass da relativ viele Tretminen lauern, war meine Befürchtung. Die Hoffnung war, dass mich jemand mit Ahnung beruhigen könnte (insofern, dass da absolut nichts zu befürchten sei). Wenn dem nicht so ist, ist das wohl tatsächlich ein Fall für den Steuerberater oder -anwalt.
Besten Dank.