Person A bekommt 5% der Ges. für 5.000.000, Person B 5% für Arbeit - steuerliche Handhabung?

1 Antwort

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Ein sehr dünner Sachverhalt mit viele Unklarheiten.

Das unternehmen hat garantiert einen Steuerberater, vermutlich auch einen Wirtschaftsprüfer, wenn 5 % soviel Geld wert sind (sind es nun 500.000,- oder 5. Mio.?).

Die Frage wäre hier auch, ob der Investor die 5 Mio. in die Gesellschaft einzahlt (Kapitalerhöhung), oder dem Hauptgesellschafter die 5 % abkauft.

Aus meiner Sicht ist das kein Sachverhalt für ein Forum, sondern ein dringender Grund sich Beratung bei einem meiner Kollegen zu suchen, um eine steuerlich günstige Lösung zu finden, die auch nicht so sehr kompliziert ist.

So wie der Sachverhalt geschildert ist, verbergen sich mehr Tretminen, als Du denkst.

Mal sehen, ob sich @EnnoWarMal, @blackleather, @Privatier59, @Wurzlsepp und @LittleArrow, noch zu Wort melden.

Eventuell sehe ich ja den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

EnnoWarMal  12.11.2019, 15:27

Nee lass ma, ich seh da nicht durch. Wer ist denn da jetzt dieser "ich"?

MKrause 
Beitragsersteller
 12.11.2019, 13:31

Ist tatsächlich ein wenig unklar definiert beim zweiten Mal drüber lesen.
Es handelt sich um 5 Millionen für 5%, und einen Anteilsverkauf.

Und dass da relativ viele Tretminen lauern, war meine Befürchtung. Die Hoffnung war, dass mich jemand mit Ahnung beruhigen könnte (insofern, dass da absolut nichts zu befürchten sei). Wenn dem nicht so ist, ist das wohl tatsächlich ein Fall für den Steuerberater oder -anwalt.

Besten Dank.

wfwbinder  12.11.2019, 13:42
@MKrause

Bitte nur Steuerberater. Ein Anwalt der as kann, ist unter 2.500,- pro Tag nicht zu haben, ein Steuerberaterkollege zumindest schon mal für 200,- pro Stunde.

Als kleiner Tipp für den Start in die Sache:

Der Investor, der/die Altgesellschafter und Person B sollten einem Steuerberater, der Ahnung von Gesellschaftsrecht, Umwandlungssteuergesetz, Umwandlungsgesetz usw. hat. einfach wertfrei schildern, was sie sich als Endprodukt vorgestellt haben. Also Beteiligungsverhältnisse, stimmrechte usw.

Der kann dann, auf Basis der vorhandenen Bilanzen und der Aktuellen Buchführung einen, oder zwei Vorschläge erstellen, wie das Ziel zu erreichen ist.

Es scheint ja so zu sein, dass im Unternehmen wohl große stille Reserven liegen.

Man könnte übrigens vor dem Gespräch sogar die Frage stellen, wie hoch denn die Vermögenschadenhaftpflicht des Kollegen ist.

Wenn man sich bei der Sache irrt, können da schon hohe Schäden entstehen.

MKrause 
Beitragsersteller
 12.11.2019, 22:59
@wfwbinder

Danke dir für die Einschätzung, die Personen haben für Freitag einen Termin bei ihrem Steuerberater ausgemacht. :-)