Einkünfte aus Cashback-Programmen steuerfrei?
Hallo zusammen, Ich habe hier bereits eine ähnliche Frage gefunden, allerdings stellt sich der Fall bei meiner Frage etwas anders dar...
Eine Privatperson P ist Mitglied bei einer Cashback-Plattform C (z.B. qipu.de). Wenn P über die Plattform z.B. bei Amazon etwas einkauft, bekommt C von Amazon eine sog. Affiliate-Provision. C zahlt einen Teil dieser Provision jedoch wieder an P aus. Da die Zahlung nicht vom Verkäufer (Amazon) an P ging, sondern von einem Dritten (C), kann man nicht wirklich von einem Loyalty- oder Rabattprogramm sprechen.
Ist das Einkommen zu versteuern?
Ergänzungsfragen: Wie sähe es aus, wenn P nicht eine einzelne Person wäre, sondern eine Gruppe von Freunden, die sich die Auszahlung aus einem Account teilen?
Wie sähe es aus, wenn P ein Unternehmen wäre?
2 Antworten
Hallo und danke für die Antwort! Ich verlinke unten einfach mal die andere Frage zu einem sehr ähnlichen Sachverhalt, die etwas anders beantwortet wurde... Sollte deine Antwort ausnahmslos gelten, müsste ja jedes Payback Mitglied sein Cashback versteuern. Auch in diesem Fall kauft z.B. Max bei Real ein und Payback (unbeteiligter Dritter) überweist ihm daraufhin einen Betrhttp://www.finanzfrage.net/frage/sind-die-cashbackaktionen-treuepunktprogramme-wie-payback-oder-gar-gutschein-verdienst-bei-meinungsstudie-steuerpflichtig-und-in-der-steuererklaerung-relevantg-relevant
Grundsätzlich ist in D jedes Einkommen zu versteuern, es sei denn man hat eine Ministererlaubnis oder es besteht eine spezielle Lücke im Gesetz. Solche Ausnahmen sind dann aber schon ziemlich spezielle Subventionen, die meist nur von Lobbyisten an Politiker herangetragen werden. Siehe Cumex und Verkauf des Milliarden Aktienpaketes der Deutschen Bank unter Schröder-Regierung.